Ein Auto an- oder ummelden: Was ist zu beachten?

Welche Unterlagen müssen der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden?

Was für Dokumente benötigt ein Autokäufer, um seinen neu erworbenen Wagen problemlos bei der Zulassungsstelle an- oder ummelden zu können? Eine Checkliste hilft dabei.

Die Schlangen vor den Schaltern in den Kfz-Zulassungsstellen sind unverändert lang. Viele Autokäufer erwerben keinen Neuwagen, sondern einen guten Gebrauchtwagen von einem privaten Vorbesitzer. Bei einem Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf bei einem Autohändler übernimmt die Firma meist die An- oder Ummeldung des Wagens. Doch was muss der Käufer beachten, wenn er sein neu erworbenes Fahrzeug selbst an- oder ummelden muss?

Als Käufer haben Sie die Pflicht, das gekaufte Fahrzeug unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen umzumelden

Nachfolgend eine Checkliste, was Sie für die An- oder Ummeldung Ihres Wagens alles beachten müssen:

A: Vergewissern Sie sich, ob die Kfz-Zulassungsstelle geöffnet hat, besonders zwischen Feiertagen und Wochenenden gelten nicht immer die üblichen Öffnungszeiten. Rufen Sie am besten an, das spart unnötige Fahrtkosten.

B: Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten, lohnt sich ein Anruf ebenfalls. Sie können dann nachfragen, welche Kennzeichen verfügbar sind und falls Ihnen ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen zusagt, dies sofort reservieren lassen. Damit sparen Sie sich längere Wartezeiten am Schalter der Zulassungsstelle.

C: Informieren Sie sich vor der Anmeldung, welches für Sie die günstigste Versicherung für Ihren neu erworbenen Wagen ist. Ein Vergleich - besonders im Internet - lohnt sich und kann Ihnen mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Halten Sie den Kfz-Brief bereit, damit Sie die notwendigen Daten zum Preisvergleich in Ihren Computer eingeben können.

Achten Sie darauf, dass Sie vor der Anmeldung des Wagens die elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung erhalten haben

Zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Der Fahrzeugschein, wenn es sich um ein älteres Auto handelt. Diesen Fahrzeugschein gibt es nicht mehr. Er wurde durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

2. Der Fahrzeugbrief. Auch in diesem Fall wurde das Dokument europaweit angeglichen. Es heißt nun Zulassungsbescheinigung Teil II (Bitte bewahren Sie den alten Kfz-Brief auf).

3. Die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wird Ihnen von Ihrer Autoversicherung meist per E-Mail übermittelt. Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB genannt, ersetzt seit 2008 die frühere Versicherungsbestätigungskarte, besser bekannt unter dem Namen Doppelkarte.

4. Die Bescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung).

5. Die Abgasuntersuchung (ASU-Bescheinigung).

6. Der Personalausweis.

7. Eine Vollmacht, falls Sie das Auto nicht selbst anmelden können und jemanden dafür beauftragen müssen.

8. Die Abmeldebestätigung, falls das Auto vor dem Kauf stillgelegt war (eventuell benötigen Sie noch die alten Kennzeichen).

Hier einige Tipps, wie Sie die Wartezeit in der Kfz-Zulassungsstelle abkürzen können

Die Zulassungsstellen legen normalerweise die Formulare für den Zulassungsantrag und die Einzugsermächtigung für das Finanzamt aus. Es lohnt sich deshalb, die Formulare vor dem Anstellen an den Schaltern auszufüllen und die benötigten Unterlagen bereit zu halten. Damit können Sie vermeiden, dass Sie sich zwei Mal anstellen müssen.

Beachten Sie die Hinweisschilder, damit Sie sich nicht vor den falschen Schalter stellen. Oft haben die Zulassungsstellen Sachbearbeiter, die nur Autofirmen betreuen, ein anderer Angestellte kann dann für die privaten Autobesitzer zuständig sein. Bringen Sie Zeit, Geduld und Geld mit. Die Um- oder Anmeldung eines Fahrzeuges ist nicht gerade preisgünstig. Zudem müssen Sie noch die Kosten für die Kfz-Schilder einkalkulieren.