Das Bundesministeriumfür Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 18. Juli 2011 in einer gemeinsamen Presseerklärung erklärt, das Elena-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. In der knappen Begründung heißt es dazu, dass die Ursache für das Scheitern des Verfahrens in der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur liegt. Da für das Elena-Verfahren bestimmte Sicherheitsstandards aufgrund des Datenschutzes zwingend erforderlich sind und in absehbarer Zeit die qualifizierte elektronische Signatur nicht flächendeckend verbreitet sein wird, wird das Verfahren schnellstmöglich eingestellt.
Löschung der gemeldeten Daten geplant
Da die Arbeitgeber gesetzlich seit 2010 gezwungen waren die Elena-Meldungen mit den Entgelten der Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung elektronisch zu übermitteln, schlummern auf den Servern der Deutschen Rentenversicherung Millionen von Arbeitnehmerdaten. Laut Angaben des Arbeitgeberverbandes (BDA) sind seitens der Arbeitgeber mittlerweile 500 Millionen Elena-Datensätze übermittelt worden. Diese sollen laut Angaben der Ministerien gelöscht werden. Das Wirtschaftsministerium will dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser soll dann auch dafür sorgen, dass die Betriebe von den umfangreichen Meldepflichten im Rahmen des Elena-Verrfahrens entlastet werden. Wann mit diesem Gesetzentwurf zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht bekannt.
Bis zur Verabschiedung der gesetzlichen Änderung hat die derzeitige Gesetzeslage aber weiterhin bestand. Dies bedeutet, dass die Betriebe weiterhin zur Übermittlung der Elena-Meldungen verpflichtet sind.
Neues Konzept soll kommen
Das Ende des Elena-Verfahrens ist nicht das Ende der elektronischen Meldungen. Denn in der Mitteilung der Ministerien heißt es abschließend, dass das Know-How und die Erfahrungen aus dem Elena-Verfahren genutzt werden sollen, um ein neues Verfahren zu etablieren. Dieses soll die vorhandene Infrastruktur nutzen und ein einfacheres und weniger bürokratisches Verfahren für die Sozialversicherung enthalten. Verantwortlich für dieses Konzept wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sein.
Kenner der elektronischen Datensaustauschverfahren zwischen den Betrieben und den Datenannahmestellen der Behörden sehen durch die Beendigung des Elena-Verfahrens die Chance, ein einheitliches Verfahren für alle Meldungen des Betriebes zu schaffen. Allerdings sind diese Bestrebungen in den letzten Jahren regelmäßig im Zuständigkeits- und Kompetenzgerangel der Ministerien versandet, so das die Beteuerungen der Politik für weniger Bürokratie nur ein mildes Lächeln hervorruft.
Elena – jähes Ende nach steinigem Weg
Das Elena-Verfahren wurde zum 1. Januar 2010 eingeführt und verpflichtete die Arbeitgeber dazu für alle Arbeitnehmer einmal im Monat eine Entgeltmeldung elektronisch an eine Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu senden. Bereits zu Beginn des Verfahrens klagten Verfassungsschützer gegen die Datensammelwut. Aber auch die Arbeitgeber klagten beständig über den Bürokratismus, den das Elena-Verfahren verursachte. Daneben wurde das Elena-Verfahren besonders im ersten Jahr von vielen kleinen und größeren technischen Problemen begleitet, welche der Akzeptanz des Verfahrens abträglich waren.
Zum plötzlichen Ende des Elena-Verfahrens haben sicherlich auch die immensen Kosten für das Verfahren beigetragen sowie der fehlende Rückhalt in der Politik. In den letzten Monaten fand sich nämlich kaum ein Politiker, der sich hinter das Verfahren stellte, obwohl der Normenkontrollrat noch im vergangenen Jahr dem Elena-Verfahren Wirtschaftlichkeit attesttierte.
Quellen:
- Pressemitteilung BMAS und BMWI vom 18. Juli 2011
- Onlineausgabe der HAZ vom 18. Juli 2011
- Homepage Elena-Verfahren
- Gutachten des Normenkontrollrats zum Elena-Verfahren vom 13. September 2010
