Aufgrund der langen Wartelisten in vielen Großstädten und der Unterversorgung mit U3-Plätzen in ländlichen Regionen, stellt sich schnell die Frage der Gründung einer eigenen Elterninitiative. MitstreiterInnen für die Gründung finden, sich meist unkompliziert. Relativ häufig gründen sich Elterninitiativen aus bestehenden PEKIP-, Krabbel- oder Spielgruppen heraus.
Wichtig ist, dass sich alle darüber bewusst sind, dass der Aufbau einer Elterninitiative mit großem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Das Engagement rechnet sich aber dauerhaft, weil sich mit einer Elterninitiative Berufstätigkeit und Kinderbetreuung meist optimal vereinbaren lassen. Dies liegt vor allem an dem Umstand , dass die Mitglieder einer Elterninitiative ihre Öffnungszeiten frei anhand der individuellen Bedürfnisse bestimmen können. Die Bring- und Abholzeiten der Kinder können damit den Arbeitszeiten der Eltern angepasst werden.
Rechtlicher Rahmen
Werden für den Betrieb der Elterninitiative Räumlichkeiten angemietet und Personal eingestellt, muss die Elterninitiative in einen rechtlichen Rahmen gebracht werden. Dies hat seinen Hintergrund vor allem in Fragen des Haftungsrechts und der Rechtssicherheit. Vertragspartner für den Abschluss aller Verträge (Mietvertrag, Arbeitsverträge, Strom-, Gas-, Wasserlieferungsverträge....) ist dann die Elterninitiative und nicht mehr die Elternschaft. Rechtsformen hierfür können ein (gemeinnütziger) Verein, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine GmbH sein. Für jedes Modell gibt es Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.
Vertretung der Elterninitiative nach außen
Die rechtliche Vertretung der Elterninitiative nach außen ist abhängig von ihrer Rechtsform und Größe. Regelmäßig werden vier bis fünf Eltern damit betraut, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies betrifft meist die Bereiche der Personalbetreuung, der Finanzen und der Organisation der Räumlichkeiten sowie der Organisation des Betriebes der Einrichtung an sich.
Betriebserlaubnis
Werden in der Elterninitiative Kinder und Jugendliche außerhalb ihres Zuhauses ganztägig oder einen Teil des Tages ohne ihre Eltern betreut, benötigen diese eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Hiermit verbinden sich eine Vielzahl an Auflagen hinsichtlich des Betriebs der Einrichtung, die vor allem dem Schutz der Kinder dienen. Hierunter fallen beispielsweise Brandschutzauflagen, Anforderungen an das pädagogische Personal, Auflagen hinsichtlich der sanitären Einrichtungen, etc.. Zugleich sind hiermit aber auch etliche Rechte verbunden. Das wichtigste ist, dass die Elterninitiative damit rechtlich den städtischen und konfessionellen Einrichtungen gleichgestellt ist. Hieraus resultiert dann die Bezuschussung der Elterninitiative durch öffentliche Mittel.
Finanzierung
Die Finanzierung von Elterninitiativen ist abhängig von den Rechts- und Finanzlagen in den einzelnen Kommunen. Wird die neu gegründete Elterninitiative als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt, erhält diese öffentliche Fördergelder in Form von regelmäßigen Zuschüssen und kann sich hierüber größtenteils finanzieren. Elterninitiativen, die nicht als Träge der freien Jugendhilfe anerkannt werden, haben die Möglichkeit, gelegentliche Fördergelder zu erhalten.
TIPP:
Der Aufwand für die Gründung einer Elterninitiative dürfen Sie keinesfalls unterschätzen. Zugleich gewinnen Sie hierdurch aber auch eine Vielzahl von organisatorischen und inhaltlichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Zudem investieren Sie diese Zeit für die Betreuung Ihres Kindes und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung und helfen damit auch zukünftigen Elterngenerationen.
