Die staatliche Betreuung von Kinder unter drei Jahren ist in Deutschland nach wie vor bei weitem noch nicht sichergestellt. Von verschiedenen Trägern werden Übergangsgruppen angeboten, in denen Kinder unterhalb des Kindergartenalters betreut werden können. Solche Gruppen bieten die Träger der freien Wohlfahrtsverbände, Kirchen aber auch private Zusammenschlüsse von Eltern an.
Vorkindergarten
Viele reguläre Kindergärten bieten Vorkindergarten, Minigruppe oder ähnliches für die Kinder an, die noch nicht drei Jahre alt sind. Die Kinder dieser Gruppen treten mit Vollendung des dritten Lebensjahres dann in den regulären Kindergarten über. Die Kinder treffen sich im Schnitt zweimal wöchentlich für einige Stunden und werden von ausgebildeten Erzieherinnen betreut und gefördert. Und Sie lernen Eltern kennen und legen damit den ersten Grundstein für Ihr Elternnetzwerk, das für die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit unerlässlich ist.
Die Ausübung einer Berufstätigkeit lässt sich mit solchen Gruppen allein regelmäßig nicht vereinbaren, es sei denn, sie werden mit anderen Betreuungsformen, wie Tagesmutter, Kinderfrau oder Au-Pair-Mädchen kombiniert. Die Gruppen ermöglichen aber, den Kontakt zum Arbeitgeber zu pflegen, indem innerhalb dieser Zeiten kurze Besuche in der Arbeitsstelle absolviert werden, um sich mit KollegInnen auszutauschen oder sich über das Intranet oder andere betriebsinterne Infomationssysteme auf den neusten Stand der Dinge zu bringen.
Die Kinder profitieren von solchen Gruppen, weil sie erste behütete Ablöseprozesse durchlaufen können und gemeinsame Zeit mit Gleichaltrigen verbringen können und erste pädagogische Förderungen erfahren.
Informelle Eltern-Kind-Gruppen
Viele Eltern-Kind-Gruppen sind tatsächlich Kinderbetreuungsgruppen, die von Eltern oder Erzieherinnen geführt werden. Teilweise ergänzen sich Eltern und Erzieherinnen auch untereinander in der Arbeit. Die Kinder werden in Gruppen von fünf bis maximal zehn Kindern vormittags oder auch zusätzlich nachmittags betreut. Da die Betreuung wechselseitig durch die Eltern durchgeführt wird, ist die Ausübung einer Berufstätigkeit an den betreuungsfreien Tagen möglich.
Diese Gruppe sind informell und daher nicht offiziell gelistet. Über freie Plätze erfährt man über andere Eltern, Aushänge in Parks oder Ladenlokalen der näheren Umgebung solcher Gruppen. Eine generelle Aussage über die Qualität solcher Gruppen, hinsichtlich der Räumlichkeiten, des pädagogischen Konzepts oder der Kosten lassen sich nicht treffen, da sie von Gruppe zu Gruppe stark differieren. Es macht daher Sinn, die Angebote verschiedener Gruppe zu vergleichen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Qualifizierung der Betreuungspersonen, wenn Eltern für ihr Kind mehr als eine bloße Betreuung, sondern auch pädagogische Förderung wünschen.
TIPP:
Wenn Sie Ihr Kind einer informellen Gruppe betreuen lassen wollen, müssen Sie sich unbedingt über den bestehenden Versicherungsschutz informieren. Mit der Betreuung in der Gruppe übertragen Sie den jeweils anwesenden Eltern und Erzieherinnen die Aufsichtspflicht über Ihr Kind. Es muss daher unbedingt geklärt sein, inwieweit für diese -und auch für Sie selbst während Ihrer Aufsichtszeiten- ein Haftpflichtschutz besteht.
