Erwerbstätige Eltern können frei bestimmen, wie sie die Elternzeit unter einander aufteilen wollen. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, wie die Elternzeit zwischen den Eltern aufteilen können. Dabei muss zwischen Elternzeit und Elterngeldbezug unterschieden werden. Denn während die Dauer der Elternzeit für jeden Elternteil drei Jahre beträgt, kann das Elterngeld nur innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes.
Modelle
Es obliegt den Eltern, das Modell zu finden, wie sich für sie Elternschaft und Kinderbetreuung optimal verbinden lassen. Sie haben die Möglichkeit, Elternzeit nacheinander oder zeitgleich zu nehmen. Jede Familie muss daher das für sie optimale Modell finden.
Wechselmodell
Eine Besonderheit besteht für die ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes, in denen die Eltern einen Anspruch auf Elterngeldbezug haben. Diese vierzehn Monate unter Elterngeldbezug können unter den Elternteilen beliebig verteilt werden. Es bestehen die Optionen 7 Monate / 7 Monate, 3 Monate / 11 Monate, 10 Monate / 4 Monate, um nur einige wenige zu nennen. Keinesfalls beschränkt sich die Verteilung auf die allseits bekannte Option 12 Monate / 2 Monate. Die 2 Monate sind lediglich das Mindestmaß, dass der zweite Elternteil von der Elternzeit in Anspruch nehmen muss, um den vollen Elterngeldbezug zu erreichen.
Überlappendes Modell
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass beide Elternteile zeitgleich in Elternzeit gehen und beide zwischen 15 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Mit diesem Modell lassen sich Berufstätigkeit und Kinderbetreuung von beiden Partnern zu gleichen Teilen vereinbaren, was meist zu großer Zufriedenheit führt.
Anzahl der Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann problemlos seine Elternzeit in bis zu vier unterschiedliche Zeitabschnitte einteilen und diese so bei seinem Arbeitgeber beantragen. Weitere Abschnitte sind möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dies betrifft auch die Option, einen Teil der Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes zu verteilen.
Zeitdauer der einzelnen Zeitabschnitte
Es gibt weder eine Mindestdauer der einzelnen Abschnitte der Elternzeit noch müssen diese alle gleich lang gewählt sein. So ist Elternzeit auch für die Dauer von nur wenigen Wochen möglich. Es gilt insoweit nicht die Mindestdauer von 2 Monaten, wie sie für die Teilzeitverpflichtung während der Elternzeit Voraussetzung ist. Die einzige Grenze ist, wenn die Elternzeit gezielt so gelegt wird, dass gerade eine arbeitsfreie Zeit in den elternzeitfreien Abschnitt -“Arbeitsphase“- fällt, beispielsweise Arbeitsphase ausschließlich während der Schulferien bei LehrerInnen.
TIPP:
Spielen Sie alle Varianten durch, die Ihnen möglich erscheinen und legen Sie sich nicht zu früh auf ein bestimmtes Modell fest. Sie werden sehen, die Elternzeit bietet Ihnen weitaus mehr Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung während der ersten vierzehn Monate nach der Geburt Ihres Kindes, als Sie vielleicht bislang angenommen haben.
