Entartete Musik – verbotene Komponisten im Dritten Reich

Ausstellungskatalog Entartete Musik - Verlag Landeshauptstadt Düsseldorf
Ausstellungskatalog Entartete Musik - Verlag Landeshauptstadt Düsseldorf
Nicht nur jüdische Komponisten unterlagen während der Nazizeit Aufführungsverboten, die NS-Propaganda richtete sich gegen die gesamte musikalische Moderne.

Nicht nur „entartete Kunst“, sondern auch als undeutsch oder unarisch deklarierte Musik prangerte das NS-Regime im Rahmen seines groß angelegten kulturellen Flächenbrandes an, Aufführungen wurden verboten, Werke vernichtet und zahlreiche Komponisten, Musiker und Dirigenten zur Emigration genötigt.

Als entartet galten dabei nicht nur Kompositionen jüdischer Musiker, sondern alle Stücke, die nicht „volksnah und kämpferisch“ (Joseph Goebbels) mit einer gehörigen Portion rückwärtsgewandter Schlichtheit daherkamen, also die Werke der gesamten Avantgarde.

Die Reichsmusikkammer unter Leitung von Strauss, Raabe und Drewes

Schon im September 1933 wurde die Reichsmusikkammer gegründet, die dem Propagandaministerium unter Joseph Goebbels unterstellt war und fortan zu bestimmen hatte, welche Musiker unter staatlicher Kontrolle gefördert werden sollten. Nicht in der Gunst dieser Einrichtung zu stehen, kam praktisch einem Aufführungsverbot gleich.

Als erster Präsident der Reichsmusikkammer wurde 1933 gegen seinen Willen Richard Strauss berufen, der stillschweigend das Amt annahm, da er um seine jüdischstämmigen Familienmitglieder fürchtete. Allerdings geriet Strauss bereits 1935 in offenen Konflikt mit der NSDAP-Führung, weil er seine Oper „Die schweigsame Frau“ mit einem Libretto von Stefan Zweig aufführte. Auch Vizepräsident Wilhelm Furtwängler erwies sich nichts als linientreu: Er äußerte sich in einem offenen Brief an Joseph Goebbels vehement gegen das Aufführungsverbot für Paul Hindemiths „Mathis der Maler“ und legte 1934 sein Amt nieder. Auch mit den zu Nachfolgern bestimmten Peter Raabe und Paul Graener kam es wiederholt zu Differenzen, verschiedene Rücktrittsgesuche lehnte die Regierung ab, bis sich Heinz Drewes für die folgenden Jahre durchsetzte und die Musikabteilung auf Parteilinie brachte.

„Arische“ Musik von Wagner, Strauss und Orff

Als arische Musik wurden vor allem die Werke Johann Sebastian Bachs anerkannt, auch Haydn, Mozart und Beethoven sowie Franz Schubert und Anton Bruckner durften überwiegend gespielt werden, wenn auch nach sorgfältiger Inhaltskontrolle: So unterlag etwa Beethovens Oper „Fidelio“ wegen ihrer möglichen Stärkung des Bewusstseins politisch Verfolgter einem Aufführungsverbot. Dafür kam Beethovens neunte Sinfonie bei zahlreichen Staatsakten zum Einsatz und hielt als Hitlers Geburtstagsständchen einen Ehrenplatz.

Als besonders deutsch und völkisch entsprachen der NS-Ideologie auch sämtliche Werke Richard Wagners, unter den lebenden Komponisten zählte neben Richard Strauss vor allem Carl Orff zu den Aushängeschildern, ebenfalls anerkannt waren zum Beispiel Hans Pfitzner, Hugo Distler und Werner Egk.

„Unarische“ und „entartete“ Musik

Verboten wurden die Aufführungen sämtlicher von „nichtarischen“ Komponisten geschriebener Werke, so etwa von Arnold Schönberg, Kurt Weil, Hanns Eisler und Ernst Krenek. Aber auch Paul Hindemith, Anton Webern, Igor Strawinsky und viele andere innovative Klangkünstler, denen keine jüdische Abstammung nachgesagt wurde, verfemte die NSDAP wegen ihrer Abkehr von den herkömmlichen tonalen Strukturen als volksfern und entartet.

Daneben waren alle traditionell von Schwarzen interpretierten Musikstile wie Jazz und Swing verpönt, unter die Definition der „Niggermusik“ fielen außerdem Spirituals und Gospels. Besonders das heute zu den Klassikern zählende „When Israel was in Egypts Land“ war der NSDAP ein Dorn im Auge: Die Bezugnahme auf das verhasste Volk Israel in Kombination mit schwarzen Interpreten machten den Evergreen zum nationalsozialistischen Antihit.

Ausstellung „Entartete Musik“ in Düsseldorf

Die erste propagandistische Großaktion mit enormer Publikumswirkung bildete die Ausstellung „Entartete Musik“ im Mai 1938 in Düsseldorf und weiteren Städten, die auch in den Folgejahren stattfinden sollte, aber nach der letzten Veranstaltung 1939 durch den Kriegsausbruch verhindert wurde.

1940 erschien als Leitfaden für die Reichsmusikkammer und alle Kulturbetriebe das „Lexikon der Juden in der Musik“ von Theo Stengel und Herbert Gerigk, das in der Erstauflage bereits 380 Seiten mit allen als jüdisch oder halbjüdisch eingestuften Musikern und einem umfassenden Verzeichnis verbotener Werke enthielt und bis 1943 kontinuierlich erweitert wurde.

Quellen:

Opernfreund.de, Die Welt online, Schulnote.de

Elke Geyer, Elke Geyer

Elke Geyer - Ich erblickte 1974 in Hildesheim das Licht der Welt und entschied mich nach der Schulzeit zunächst für die Juristenlaufbahn. ...

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