Es war keine Revolution. Die hatte bereits 1918 stattgefunden, als der Kaiser abtrat und die Deutschen sich eine ungeliebte Republik wählten. Und doch war es ein Einschnitt. Dreißig Jahre nach dem ersten Versuch eine Demokratie zu konstituieren, erfolgte der nächste Anlauf. Dazwischen lagen jedoch ein Weltkrieg, Millionen von Toten und eine zum Rassenwahn aufgestachelte Generation. Deutschland 1948 war nicht nur militärisch geschlagen, es war politisch wie moralisch ein Torso. Sein Staatsgebiet war von ausländischen Truppen besetzt, seine Staatsgewalt aufgelöst, sein Staatsvolk desorganisiert. Kurzum: Eine deutsche Staatlichkeit war nicht mehr vorhanden. Damit verbunden war auch der Verlust eines staatsrechtlichen Ordnungsanspruchs, wie er sich in einer Verfassung ausdrückt.
Kontinuität der Verwaltung
Trotz Kapitulation und Besetzung bestand für Deutsche wie für die Siegermächte die Notwendigkeit einer Rechtskontinuität. Deutschland als zentraler Siedlungs- und Wirtschaftraum konnte kein rechtsfreier Raum sein. Die auf der Potsdamer Konferenz beschlossene Aufteilung in Besatzungszonen war als Provisorium gedacht. Sie sollte der Begleichung von Reparationsansprüchen und dem kontrollierten Aufbau von politischen Strukturen dienen. Eine Illusion, wie sich nach kurzer Zeit herausstellte. Die Entfremdung zwischen den Westmächten und der Sowjetunion schritt voran und an einen raschen Abzug war nicht zu denken. Da der Aufbau einer umfangreichen alliierten Verwaltungsstruktur nicht geplant war, blieb die deutsche Verwaltung in den jeweiligen Besatzungszonen daher auch nach 1945 erhalten. Gleichzeitig wuchs in den westlichen Zonen das Bedürfnis der Siegermächte nach zonenübergreifender Koordination.
Zusammenschluss der Westzonen
Wirtschaftliche Not, die Verteilung der Vertriebenen auf die jeweiligen Zonen sowie die Notwenigkeit der politischen Stabilisierung hatten bereits Ende 1945 zur Schaffung von Bundesländern in den jeweiligen Besatzungszonen geführt. Nun, Ende 1947, Anfang 1948, wuchs unter den Westmächten die Überzeugung, die bereits vorhandenen politischen Strukturen in einem gemeinsamen Weststaat aufgehen zu lassen. Voraussetzung hierfür sollte eine gemeinsame Rechtsordnung sein, die den demokratischen Charakter dieses Gebildes unwiderruflich festschrieb. Die Grundlage hierfür schufen die „Sechsmächte-Konferenzen“, die vom 23. Februar bis zum 2. Juni dauerten und die deutschen Ministerpräsidenten zur Ausarbeitung einer solchen Rechtsordnung ermächtigten.
Abkehr von Weimar
Das Ergebnis dieser Konferenz waren die „Frankfurter Dokumente“. Ihr Auftrag an die Ministerpräsidenten lautete: Erarbeiten Sie eine Verfassung und gründen Sie einen deutschen Weststaat. Sowohl das Verfahren, wie diese Verfassung entstehen sollte, als auch deren Inhalt stellten die Beauftragten vor historische und politische Probleme. Dabei verursachten nicht die demokratischen Grundprinzipien, wie sie von den Westmächten gefordert wurden, Schwierigkeiten, sondern der lange Schatten Weimars. Die gescheiterte erste Republik war Auftrag und Hypothek zugleich. So war im Unterschied zu Weimar weder eine zeitintensive Einbeziehung unterschiedlicher Interessengruppen beabsichtigt, noch sollte die Ausarbeitung der Verfassung durch eine gesellschaftliche Diskussion beeinflusst werden. Stattdessen wählten die Ministerpräsidenten jeweils einen Delegierten aus. Seine Aufgabe war es, die Interessen des jeweiligen Bundeslandes auf dem vom 10. bis zum 26. August 1948 tagenden Verfassungskonvent im bayerischen Herrenchiemsee zu vertreten. Im Unterschied zu Weimar berieten also nicht gewählte Volksvertreter, sondern ernannte „Sachverständige“ über den Charakter der künftigen Verfassung.
Eine andere, inhaltliche Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Verfassung war das eindeutige Bekenntnis des Konvents zum föderalen Staatsaufbau sowie die Formulierung unveräußerlicher Grundrechte. Die Zielsetzung des Konvents deckte sich mit der Aufgabenbeschreibung der „Frankfurter Dokumente“ und ging bei der Definition der Regierungskompetenzen noch darüber hinaus. Anders als in Weimar wies der Konvent dem Bundespräsidenten eine passive, hauptsächlich repräsentative Rolle zu. Eigentlicher Gewinner dieser Machtverschiebung war der Bundestag. Ihm oblag es von nun an, die Regierung zu bestimmen, ihr sein Vertrauen auszusprechen oder zu entziehen.
Letzte Instanz: Parlamentarischer Rat
Übergeben wurden diese Vorschläge dem „Parlamentarischen Rat“, einem im Anschluss an die Konferenz von Herreenchiemsee von den Ministerpräsidenten einberufenen Gremium mit parlamentarischen Vollmachten. Diese als provisorisch definierte Legislative hatte die Aufgabe, die Konvents-Vorschläge zu konkretisieren und ihnen Gesetzescharakter zu verleihen - ein Prozess, der am 8. Mai 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes endete. Fünf Jahre nach der Kapitulation schlossen sich die westlichen Besatzungszonen zur Bundesrepublik Deutschland zusammen und traten die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches an.
