Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen Immobilienbesitzer künftig Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen zur Wärmeerzeugung nutzen. Der Haken: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) schließt ab sofort Neubauten von seiner Förderung aus und kürzt die Subventionen für Renovierungsmaßnahmen.
Haushaltssperre aufgehoben
Am 3. Mai 2010 verhängte die Bundesregierung eine Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm. Dadurch musste das Bafa seine Förderung für Investitionen in Erneuerbare Energien einstellen, denn durch den Überhang von Anträgen aus dem Jahr 2009 sowie der anhaltend hohen Antragsflut, war das Förderkontingent bereits frühzeitig erschöpft. Nun hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Haushaltssperre aufgehoben und weitere Mittel freigegeben.
Die gute Nachricht: Das Bafa fördert wieder den Einsatz Erneuerbarer Energien in privaten Häusern. Die schlechte Nachricht: Es gelten neue Richtlinien. Diese schließen Neubauten von der Förderung so gut wie aus und kürzen gleichzeitig die noch erhältlichen Subventionen massiv.
Neue Förderbedingungen: Das ändert sich
Seit dem 9. Juli 2010 gelten neue Richtlinien, die die Förderung auf „Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentrieren“, so Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die größte Änderung: Wer neu baut, erhält künftig fast gar keine Subventionen mehr, Ausnahmen sind lediglich Zuschüsse für Solaranlagen, die Prozesswärme erzeugen oder bestimmte Innovationen. Hier bleibt (Neu-)Bauherren nur noch der Weg, sein Vorhaben über einen zinsgünstigen Kredit oder einen Zuschuss der KfW-Bank fördern zu lassen.
Aber auch bei den Einzelmaßnahmen hat sich etwas getan: Solarkollektoranlagen, die lediglich der Warmwasserbereitung dienen, werden von der Förderung komplett ausgenommen und auch für luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaser gibt es keine Subventionen mehr.
Solaranlagen & Co: Das bleibt gleich
Wer nicht neu baut, sondern sein altes Haus umfassend renovieren und energetisch auf den neuesten Stand bringen will, profitiert weiterhin von den Bafa-Zuschüssen. Diese gibt es weiterhin für Investitionen in Solaranlagen, die sowohl Warmwasser bereiten als auch die Heizung unterstützen, die Kälte und Prozesswärme erzeugen sowie für innovative Anlagenkonzepte. Auch für Pelletkessel, Pelletöfen mit Wasserspeicher und Holzhackschnitzelkessel erhalten Immobilienbesitzer Zuschüsse.
Die Fördersätze und Boni wurden jedoch gekürzt. So zahlt das Bafa nur noch eine Beihilfe von 90 Euro pro Quadratmeter Solarkollektorenfläche statt wie früher 105 Euro. Auch der Kesselaustauschbonus fällt geringer aus: Wer gleichzeitig mit dem Einbau einer Solaranlage seinen Heizkessel auf Öl- oder Gas-Brennwerttechnik umrüstet, erhält statt 750 Euro nur noch 400 Euro. Wer sich stattdessen für einen Biomasse-Kessel oder eine Wärmepumpe entscheidet, erhält immerhin 100 Euro mehr.
Alte Anträge werden noch bewilligt
Wer seinen Förderantrag bis zum 3. Mai 2010 beim Bafa eingereicht hat - also noch vor der Haushaltssperre - erhält laut Behörde seinen Zuschuss in voller Höhe ausbezahlt. Anträge, die in der Zeit des Förderstopps gestellt wurden, werden jedoch grundsätzlich abgelehnt und müssen neu gestellt werden - allerdings dann zu neuen Bedingungen.
