Erste Hausverlosung in Deutschland

Interview mit dem Hausbesitzer Volker Stiny

Volker Stiny wählt einen ungewöhnlichen Weg, um sein Haus zu veräußern. Für einen Lospreis von 19 Euro kann der Gewinner ein Haus im Wert von etwa 550.000 Euro gewinnen.

Eine ungewöhnliche Verlosung weckt das Interesse vieler Hausinteressenten im In- und Ausland. Doch nicht nur ein Haus wird verlost, sondern es stehen noch 99 weitere Preise für die glücklichen Gewinner bereit. Die Chancen den Hauptgewinn, das schmucke Haus in der Nähe von München zu gewinnen, stehen gut. Sie sind besser, als bei jeder Lotterie. Dafür müssen die Teilnehmer allerdings auch etwas tun. Denn es handelt sich nicht nur um eine reine Verlosung, sondern im Vordergrund steht ein Quiz. Da die Aktion in Deutschland bisher einmalig ist, hat sich Suite101 direkt an den Hausverloser, Herrn Stiny, gewandt und ihm einige Fragen gestellt.

Suite101: Herr Stiny, Sie haben eine ungewöhnliche Art gewählt, um Ihr Haus an den Mann oder die Frau zu bringen. Aus welchem Grund sind Sie auf die Idee gekommen, Ihr Haus zu verlosen?

Volker Stiny: Leider ließ sich das Haus auf dem normalen Weg nicht verkaufen. Die Kaufinteressenten haben schlichtweg die benötigte Finanzierung nicht bekommen. Ein Verkauf wäre nur zu einem unrealistisch niedrigen Preis möglich gewesen (ca. 1/2 Schätzwert).

Suite101: Warum haben Sie die Teilnehmerzahl auf 48.000 begrenzt?

Stiny: Diese Zahl wurde gemeinsam mit meinen Anwälten ermittelt, um alle anfallenden Kosten abdecken zu können.

Suite101: Bis zu welchem Datum kann man sich noch anmelden?

Stiny: Es gibt kein Enddatum. Wenn die 48.000 Teilnehmer angemeldet und freigeschaltet sind, werden keine weiteren Anmeldungen mehr möglich sein. Ich werde das Bankkonto dann mit einer Habensperre versehen lassen, um durch eventuelle Überzahlungen bedingte Rückzahlungen soweit als möglich zu vermeiden. Es kann durchaus sein, dass zum Schluss, trotz vorhandener Anmeldung, aber noch nicht eingegangener Zahlungen, mit einer Warteliste gearbeitet werden muss.

Suite101: Warum ist die Verlosung mit einem Geschicklichkeitsspiel gekoppelt?

Stiny: Es handelt sich hierbei nicht um eine Verlosung im üblichen Sinne. Da in Deutschland eine reine Verlosung nicht erlaubt ist, wird die Verlosung der 100 Preise unter den 100 Gewinnern des Quiz-Turniers durchgeführt. Es werden Fragen aus dem Allgemeinwissensbereich gestellt, wie sie aus den beliebten Fernseh-Quizsendungen bekannt sind. Alles andere wäre in Deutschland verboten. Der Glückspielstaatsvertrag lässt eine andere Variante nicht zu.

Suite101: Haben die Behörden diese Verlosung genehmigt?

Stiny: Nach Ansicht meiner Rechtsanwälte handelt es sich bei dem von mir durchgeführten Quiz-Turnier um ein genehmigungsfreies Geschicklichkeitsspiel. Die zuständigen Behörden haben Klärungsbedarf angekündigt. Meine Anwälte stehen im engen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden. Die rechtliche Einordnung ergibt sich aus den folgenden Kommentaren zur Rechtssprechung: Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen (BGHST 9, 37 = NJW 56, 679, Tröndle/Fischer, 50. Aufl. §234 Rn 3).

Dem gegenüber hat es beim - straflosen - Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Dass dabei vereinzelten Spielern die Geschicklichkeit fehlt, ist unerheblich. Es entscheidet der Durchschnitt, so dass der Charakter des Spiels nur einheitlich beurteilt werden kann (Tröndle/Fischer, § 284 Rn 5, AG Karlsruhe-Durlach NStZ 01, 254), (LG Bochum aaO).

Suite101: Ihre ungewöhnliche Aktion findet große Beachtung. Glauben Sie nicht auch, dass Sie damit eine Lawine von Hausverlosungen auslösen werden?

Stiny: Ich glaube, dass es viele Versuche von Nachahmern geben wird das Modell zu kopieren. Ich möchte hiermit allen abraten, dies zu versuchen.

1. Es wird gerne übersehen, dass es juristische Fallstricke gibt und deshalb die Umsetzung reichlich kompliziert ist.

2. Allein die Webseitengestaltung und die Programmierung des benötigten Quizspieles ist sehr aufwändig und teuer. Für den Start wird man Vorlaufkosten von 10.000 Euro bis 20.000 Euro ohne Werbung aufwänden müssen.

3. Um die in meinem Fall benötigten 48.000 Teilnehmer zu finden, sind normalerweise 500.000 bis 1 Million Seitenbesuche nötig, die teuer eingekauft werden müssten. Die Klickpreise liegen bei Google zwischen 30 Cent bis 2,50 Euro pro Klick. Nachahmer werden diese Medienaufmerksamkeit nicht mehr in diesem Ausmaß haben. Wenn es in Zukunft mehrere "Hausverloser" geben sollte, wird es durch einen Kanibalisierungseffekt nicht mehr möglich sein, eine ausreichende Spielteilnehmerzahl zu finden.

Suite101: Was muss man tun, um an der Verlosung teilzunehmen?

Stiny: Sich einfach auf meiner Webseite: www.winyourhome.de anmelden.

Suite101 bedankt sich bei Herrn Stiny für das informative Gespräch.