Erstmals Bewertung von Pflegeheimen im Internet

Wie aussagekräftig sind die Schulnoten des Pflege-TÜVs?

Bewertungssystematik des Pflege-TÜVs - GKV Spitzenverband
Bewertungssystematik des Pflege-TÜVs - GKV Spitzenverband
Seit 1.12.2009 kann man die ersten Zeugnisse des Pflege-TÜVs im Internet nachlesen. Ein Großteil der Pflegeheime schneidet gut oder sehr gut ab. Ist das realistisch?

Über zwei Millionen Pflegebedürftige verzeichnete das Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2008. Diese Menschen werden in 12.000 ambulanten und 10.000 stationären Einrichtungen versorgt. Gleichzeitig häufen sich die Schilderungen Betroffener oder deren Kinder über Angehörige, die mittels Medikamenten im Dämmerzustand gehalten werden, über Gänge, die nach Urin stinken, über Eigenbrödler, die ihr Leben lang für sich selbst gesorgt haben und nun im Alter nicht nur das Zimmer, sondern sogar das Bett mit einem Fremden teilen sollen. Einzelfälle – oder doch eher die Regel? Das neue Bewertungssystem für Pflegeheime soll helfen, dies zu entscheiden.

Vier Pflegebereiche werden bewertet

Die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vergeben Schulnoten für Qualitätskriterien in vier verschiedenen Bereichen:

  • Pflege und medizinische Versorgung
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene

In jedem dieser Bereiche wird eine Vielzahl von Einzelkriterien abgefragt, die mit Punkten auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet werden. Daraus wird ein Durchschnitt je Bereich ermitteln und aus diesen Noten wird wiederum der Gesamtdurchschnitt oder das Gesamtergebnis berechnet. Zusätzlich gibt es eine Bewertung durch die Bewohner.

Viele Einzelkriterien verwischen Gesamtaussage des Pflege-TÜVs

Diese aufwändige Berechnung - in Summe sind es 82 Kriterien, die geprüft werden - stellt einen der Hauptkritikpunkte des neuen Bewertungssystems dar. Zum einen gibt ein Durchschnitt keine Auskunft darüber, wie breit die Streuung der Einzelnoten ist. Man stelle sich dazu zwei Pflegeheime vor. Das eine erzielt in jedem Einzelkriterium Rubrik „Soziales“ die Note zwei und damit auch den Durchschnitt zwei. Bei dem anderen Heim schwanken die Noten zwischen eins und vier, je nach Einzelkriterium. Im Durchschnitt ergibt sich dennoch eine zwei. Dasselbe gilt natürlich auch für den Gesamtdurchschnitt. Eine Drei im Bereich „Soziales“ kann durch eine Eins im Bereich „Wohnen“ ausgeglichen werden. So kommen sehr schnell gute Noten zusammen. Deswegen sollte man auf jeden Fall die Einzelnoten der Bereiche beachten.

Hinzu kommt, dass Kriterien gleich gewichtet werden. In der Kategorie „Pflege“ zählt zum Beispiel das Vorhandensein schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe genau so viel wie die Frage, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren durchgeführt werden. Je mehr Einzelkriterien desto einfacher ist es, eine schlechte Note auszugleichen.

Formal korrekte, inhaltlich fragliche Bewertung der Pflegequalität

Der zweite Kritikpunkt zielt auf das Zustandekommen einer einzelnen Bewertung. Es mag ja sein, dass zum Beispiel den Heimbewohnern eine Vielzahl von Gruppenangeboten gemacht werden. Aber das gibt im Zweifelsfall nur Auskunft darüber, dass etwas stattfindet, nicht ob es die Heimbewohner auch interessiert geschweige denn ihnen gefällt. Es ist so, als ob lediglich überprüft wird, ob der Patient satt ist. Ob ihm das Essen auch geschmeckt hat, ist dabei nebensächlich. Die Note je Bereich gibt also einen – durchaus hilfreichen – Einblick in die formale Erfüllung der Kriterien, eine inhaltliche Bewertung stellt sie häufig nicht dar. Man sollte auf jeden Fall also die Befragung der Bewohner bei der Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim berücksichtigen. Auch Bewertungsportale im Internet gewähren häufig wenig Einsicht, welche inhaltlichen Kriterien zu einer schlechten Einschätzung führten.

Wenn zum Beispiel für ein Altenheim der Punkt „Auf Sauberkeit und Hygiene wird geachtet“ mit mangelhaft angegeben wird, fragt man sich, ob dies bedeutet, dass es in dem Heim Ungeziefer gibt oder ob die Bücherregale nur alle zwei Wochen abgestaubt werden. Im ersten Fall würde man vermutlich seinen Angehörigen sofort aus dem Heim nach Hause holen, im zweiten würde man sich bei der Heimleitung beschweren und schauen, ob sich die Situation verbessert.

Es gilt also: der Pflege-TÜV ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber er entlässt die Betroffenen bzw. deren Angehörigen nicht aus der Pflicht, sich vor Ort kundig zu machen und sich selbst ein Bild zu verschaffen.

Zara Bronsky - Kommunikationsberaterin, Moderatorin, Autorin In meiner Freizeit schreibe ich Kurzgeschichten. Einige davon gibt es auf im ava-magazin ...

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