In der Europäischen Union leben knapp 500 Millionen Menschen. Die supranationale Organisation besitzt 27 Mitgliedsstaaten, die gemeinsame Ziele in Außen- und Sicherheitspolitik, sowie in Wirtschaft und in gesellschaftlichen Bereichen verfolgen. Mit dem Maastrichter Vertrag von 1993 formierte sich die Europäische Union. Die EU löste damit die Europäische Gemeinschaft ab und schuf eine Union, die nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolgte sondern auch zunehmend politische. Darüber hinaus schuf der Vertrag den Unionsbürger.
Der EU-Bürger wird immer wichtiger im Prozess der europäischen Integrationspolitik. Sein Status bestimmt die Politik und die Zukunft der EU, nicht zuletzt bei wichtigen Entscheidungen bezüglich der weitergehenden Entwicklung der EU, wie bei der Verfassung oder dem Vertrag von Lissabon. Fragen, die hierbei relevant sind, betreffen vor allem die Rechte und Pflichten, die der EU-Bürger besitzt und besitzen sollte.
Wer ist Unionsbürger?
Unionsbürger ist jeder, der Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten ist. Durch den in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht im Jahre 1993 (Art. 17 EGV) wurde die europäische Bürgerschaft eingeführt.
Welchen Nutzen besitzt die Europäische Unionsbürgerschaft?
Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Bürgerschaft, ersetzt diese aber nicht. Es entsteht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Union andererseits ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis.
Welche Rechte besitzen Unionsbürger?
Mit dem Besitz der Unionsbürgerschaft sind einige Recht verbunden:
- Unionsbürger können sich in ganz Europa frei bewegen und sich auf diesem Territorium niederlassen (Freizügigkeits- und Niederlassungsrecht)
- Unionsbürger können bei Europa- oder Kommunalwahlen dort wählen bzw. sich dort wählen lassen, wo sie wohnen wohnt, ohne Staatsbürger dieses Landes sein zu müssen.
- EU-Bürger erhalten überall auf der Welt diplomatischen und konsularischen Schutz durch die Botschaft oder ein Konsulat jedes EU-Staates, sofern der Heimatstaat dort nicht vertreten ist.
- Unionsbürger können sich ebenfalls in der Amtssprache eines EU-Landes an alle Organe der EU wenden und in dieser Sprache auch eine Antwort erhalten.
- EU-Bürger erhalten Einsicht in die Dokumente der Organe der EU.
- Die Bürger der EU können den Schutz ihrer persönlichen Daten beanspruchen, die von Behörden der EU gespeichert wurden.
- Ein Petitionsrecht
Anwalt der Unionsbürger
Falls es Probleme mit den europäischen Behörden gibt, können sich die EU-Bürger beim Bürgerbeauftragten beschweren. Diese Position wird momentan vom Griechen Nikiforos Diamandouros ausgefüllt, der für die Fragen und Beschwerden der EU-Bewohner zur Verfügung steht.
Das Neue und Innovative am Konzept der Unionsbürgerschaft ist ihre Losgelöstheit von einem bestimmten Territorium, im Gegensatz zur national definierten Staatsbürgerschaft. Die Unionsbürgerschaft distanziert sich vom Begriff der nationalen Identität und vereint zahlreiche Kulturen und Sprachen unter einer Organisation.
