
- Europäische Union - Gerd Altmann - Pixelio.de
Jeden Tag in den Nachrichten wird mindestens einmal der Begriff Europäische Union erwähnt. Der normale Bürger weiß höchstens, dass die EU eine Organisation in Brüssel ist. Jeder EU-Bürger zahlt Steuern, mit denen die EU ihren Beamtenapparat finanziert. Das ist die gängige Meinung in der Bevölkerung.
Was ist eigentlich die EU?
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von 27 Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern). Es leben 489 Millionen Bürger in der EU, die mit einer Wirtschaftsleistung (BIP) von 10.900 Milliarden Euro (Stand 2005) den weltgrößten Binnenmarkt bilden.
Aber was ist überhaupt ein Binnenmarkt und was hat man als Bürger davon? Ein Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, im dem der Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen frei und unbeschränkt gewährleistet ist. Zwischen den Mitgliedsstaaten sind keine Zölle vorhanden und das erleichtert erheblich den Handel. Für den Außenhandel mit Drittstaaten gibt es einen gemeinsamen Außenzoll.
Der Schuman-Plan war die Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaft (EG), die sich in einer Reihe von Integrationen und Erweiterungen zu einer Europäischen Union weiterentwickelt hat.
Die Ziele der EU-Zusammenarbeit
Das wichtigste Ziel der Europäischen Gemeinschaft war zuerst die Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Mit dem Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 entwickelte sich die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union und bekam deswegen die neue Bezeichnung - Europäische Union. Neben der wirtschaftlichen Integration (Harmonisierung des Binnenmarktes, Währungsunion) wurde eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz vereinbart. Die drei Bereiche bilden die Drei-Säulen Struktur der EU.
Die EU als Gemeinschaft
Die Europäische Union versteht sich als Wertegemeinschaft: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zur Wahrung des Friedens, der Freiheit, der Demokratie und des Pluralismus. Sie ist auch eine Solidargemeinschaft, da in der EU die wirtschaftlich stärkeren Staaten die wirtschaftlich schwächeren Staaten unterstützen. Die Beschlüsse in der EU werden gemeinsam gefasst. Dafür ist es nötig, dass die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an die EU übertragen. Damit ist die EU auch eine Rechtsgemeinschaft.
Die EU ist weder ein Bundesstaat (wie die USA) noch eine internationale Organisation (wie UNO). Die EU ist eine so genannte supranationale Organisation. Die Mitgliedstaaten übertragen ein Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen Institutionen der EU.
Wichtigste Organe der EU
Die wichtigsten Organe der EU sind:
- das Europäische Parlament - es vertritt die Belange der Bevölkerung
- der Rat der Europäischen Union - Vertretungen der Regierungen der Mitgliedsstaaten
- die Europäische Kommission - das ausführende Organ der EU
- der Europäische Gerichtshof - er sichert die Einhaltung der Gesetze
- der Europäische Rechnungshof - er kontrolliert die Verwaltung des EU-Haushalts
Die fünf Organe der EU werden durch fünf weitere wichtige Einrichtungen ergänzt:
- den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
- den Ausschuss der Regionen
- die Europäische Zentralbank
- den Europäische Bürgerbeauftragten
- die Europäische Investitionsbank
Außerdem gibt es 29 EU-Agenturen, welche wissenschaftliche und administrative Aufgaben erfüllen. Drei Beispiele davon sind die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln, die Europäische Umweltagentur (AEE) in Kopenhagen und das Europäische Polizeiamt (Europol) in Den Haag.
Vertrag von Lissabon
Nachdem die Verfassung für Europa gescheitert ist, wurde am 13. Dezember 2007 ein Reformvertrag in Lissabon unterzeichnet. Dieser Reformvertrag arbeitete die wichtigsten Verfassungstexte in die bereits bestehenden Grundlagenverträge der Europäischen Union ein. Die Entwicklung der EU ist auch damit nicht abgeschlossen. Die EU bleibt eine sich wandelnde Organisation, die sich an neuen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen weiterhin anpassen wird.
Quellen: www.europa.eu.int
Bildnachweis: © Gerd Altmann / Pixelio.de
