Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Glücksspielmonopol

Das deutsche Gücksspielmonopol wird kritisiert - Rike / pixelio.de
Das deutsche Gücksspielmonopol wird kritisiert - Rike / pixelio.de
09. September 2010. Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Glücksspielmonopol für rechtswidrig erklärt und verlangt eine staatliche Neuregelung.

Das derzeitige deutsche Glücksspielmonopol ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unzulässig und damit rechtswidrig. Zwar stellen die europäischen Richter dieses Glücksspielmonopol nicht grundsätzlich in Frage, verlangen jedoch vom deutschen Staat und den einzelnen Bundesländern eine umgehende Neuregelung der jeweiligen Glücksspielgesetze. Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung, dass ein Glücksspielmonopol wie es derzeit in Deutschland herrscht, nur dann seinen Sinn erfüllt, wenn es auch präventiv wirkt und die Spielsucht wirksam bekämpft und eindämmt. Aufgrund der Tatsache, dass öffentliche Wettanbieter in Deutschland massiv und konzentriert Werbung betreiben, ist diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes in Deutschland derzeit nicht erfüllt.

Experten erwarten durch den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Glücksspielmonopol massive Bewegungen auf dem Wett- und Glücksspielmarkt

Auch wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss keine konkreten Vorgaben für die Umsetzung einer Neuregelung getroffen hat, erwarten viele Experten durch diesen Beschluss massive Bewegungen in dem milliardenschweren Wett- und Glücksspielgeschäft in Deutschland. Allgemein wird erwartet, dass die Bundesländer den Glücksspielmarkt für private Anbieter öffnen werden. Auch vermuten die Experten, dass es dann für deutsche Lottospieler möglich sein wird, an anderen europäischen Lotterien teilzunehmen und die Chance auf millionenschwere Lottojackpots zum Beispiel in Spanien oder Italien zu erhalten.

Der Präsident der Lotterieverwaltung Bayern, Erwin Horak baut jedoch darauf, dass das deutsche Glücksspielmonopol auch in Zukunft fortgeführt wird. In der Mitteldeutschen Zeitung vom 09. September 2010 sagte Horak: „Wir vertrauen auf die Politik, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird.“ Dieser angesprochene Staatsvertrag wurde von den deutschen Bundesländern im Jahr 2008 verabschiedet. Private Wettanbieter wie "bwin" oder "Happybet" waren mit Klagen gegen das bestehende Wettbewerbsverbot vor deutschen Zivilgerichten gescheitert. Ziel dieses Staatsvertrages und des deutschen Glücksspielmonopols ist die Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht.

Der Europäische Gerichtshof hat nun festgestellt, dass die deutschen Gesetze unstreitig einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit darstellen. Dies könnte nur durch zwingende Gründe wie etwa Spielsucht gerechtfertigt sein, was die europäischen Richter in ihrem Beschluss jedoch verneinten. Denn die öffentlichen Wettanbieter betreiben in Deutschland massiv Werbung, um ihren Jackpot durch Lotterieeinnahmen in die Höhe zu treiben. Erschwerend kommt hinzu, dass die deutschen Behörden Spielcasinos und Geldspielautomaten dulden, deren Suchtpotenzial nach Ansicht von Experten und der europäischen Richter weit höher anzusiedeln ist.

Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Glücksspielmonopol stieg die Aktie von bwin an der Börse

Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes sorgte für große Freude bei den privaten Wettanbietern. Die Aktie des Sportwettenanbieters bwin stieg sogleich um vier Prozent. Der Vorsitzende der CDU-Gruppierung im Europäischen Parlament, Werner Langen begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausdrücklich. Er sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt für mehr Wettbewerbschancen staatlicher und privater Wettanbieter. Der Chef des Hightech-Verbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer drückte seine Zustimmung über diesen Beschluss der europäischen Richter aus. „Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspielmarkt in Deutschland festzulegen.“, so Scheer in der Mitteldeutschen Zeitung vom 09. September 2010.

Die staatlichen Lotterieverwaltungen versuchten im Vorfeld alles, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Glücksspielmonopol abzuwenden

Im Vorfeld des Beschlusses durch die europäischen Richter hatten die staatlichen Lotterieverwaltungen ausdrücklich vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes gewarnt. Ohne staatliche Kontrolle könnte das Geld der Bürger in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden, argumentierten die Lotterieverwaltungen. Tatsächlich geht es wohl mehr um die Angst der Bundesländer vor schwindenden Lotterieeinahmen. So kassieren die Bundesländer 16,7 % der gesamten Lotterieeinahmen, die derzeit circa elf Millionen Euro pro Jahr in ganz Deutschland betragen. Viele Deutschen hoffen halt auf den großen Lottogewinn.

Diese Einnahmen würden durch eine Öffnung des Glücksspielmarktes für private Anbieter sinken und den Bundesländern würde eine wichtige Einnahmequelle fehlen. Auch das Sponsoring für den Breitensport und kulturelle Veranstaltungen durch die Lotterieverwaltungen müsste dann deutlich zurückgeschraubt werden. Nach offiziellen Angaben betragen die Sponsoringgelder derzeit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Das deutsche Glücksspielmonopol weist viele Lücken auf

Der Staatsvertrag von 2008 und das deutsche Glücksspielmonopol sind jedoch bei weitem nicht so perfekt und ausgereift, wie es die staatlichen Lotterieverwaltungen gerne sehen würden. Erst kürzlich verurteilte das Oberlandesgericht Schleswig die Lotterieverwaltung Nordwest-Lotto wegen des Verkaufs von Lotterielosen an Minderjährige zu einer Geldstrafe.

Der Fachbeirat Glücksspielsucht des Bundeslandes Hessen klagte Mitte des Jahres 2010 gegen das hessische Innenministerium, da diese der Lotterieverwaltung Hessen das Spielen per E-Postbrief gestattet hatten. Die staatlichen Lotterieverwaltungen brauchen eine klare Linie, der Weg dazu wurde durch den Europäischen Gerichtshof und seinem Beschluss zum deutschen Glücksspielmonopol geebnet.

Bildnachweis: (c) Rike / pixelio.de

Stephan Schulz, (c) Stephan Schulz

Stephan Schulz - Stephan Schulz schreibt seit Jahren erfolgreich für diverse Printmedien (unter anderem die Fachzeitschrift "Computer" und die ...

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