
- Existenzgründung - Marion Bienert
Der Verlust des Arbeitsplatzes stürzt viele Arbeitnehmer erst einmal in eine tiefe Krise. Gelingt es dann auch nach längerer Zeit nicht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, folgt oft die Resignation und zunehmend der Verlust des Selbstwertgefühls. Diese Begleiterscheinungen erschweren die Arbeitsplatzsuche zusätzlich. Hinzu kommen meist noch finanzielle Probleme sowie der soziale Abstieg. Man gerät in einen Teufelskreis, aus dem es scheinbar keinen Ausweg gibt. Das muss nicht so sein. Diese schwierige Situation ist geeignet, um eine Bestandsaufnahme zu machen und nach neuen Wegen und Möglichkeiten zu suchen.
Eine Option, die es zu prüfen gilt, ist die Selbständigkeit. Doch Vorsicht – die Entscheidung sollte nicht leichtfertig getroffen und die Existenzgründung nicht als Notlösung angesehen werden. Denn neben Chancen birgt die Selbständigkeit auch einige Risiken – vor allem finanzieller Natur. Und nicht jeder ist als Unternehmer geeignet. Sein eigener Chef zu sein mag verlockend klingen, bringt aber auch Probleme mit sich. Wer es gewöhnt ist, in einem Team nach Vorgaben zu geregelten Arbeitszeiten und Abläufen zu arbeiten, wird mit der neuen Freiheit seine Schwierigkeiten haben. In die Entscheidungsfindung sollten auch Familie und Freunde einbezogen werden, denn im Privatleben wird es einige Einschnitte geben. Nicht umsonst heißt es: selbstständig = selbst ständig!
Der Weg zum eigenen Chef
Ist der Entschluss erst einmal gefasst, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, beginnt die umfangreiche Planungsphase. Hier ist es ratsam, sich Hilfe von fachkundiger Seite zu holen. Der erste Anlaufpunkt ist die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Der persönliche Ansprechpartner kann Informationen zu Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Schulungen geben.
Der künftige Existenzgründer ist gut beraten, alle Möglichkeiten für Schulung, Weiterbildung und Beratung zu nutzen, denn aller Anfang ist schwer. Hilfe bieten auch örtliche Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmerverbände, Banken, Existenzgründerforen und die Stadt oder Gemeinde. Diese Institutionen geben auch Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans, der unter anderem für Gespräche bei Banken benötigt wird. Gründliche Planung und Vorbereitung sind wichtig, damit das Unternehmen erfolgreich sein kann. Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es Unterstützung vom Staat.
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Bezieher von Arbeitslosengeld I mit einem Restanspruch von 90 Tagen können den Gründungszuschuss beantragen. Der Gründer erhält zunächst neun Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld sowie 300 Euro zur sozialen Absicherung. Diese 300 Euro können für weitere sechs Monate gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.
Hartz-IV-Empfänger können das Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld kann in Höhe von höchstens 50 Prozent der monatlichen Regelleistung für maximal 24 Monate gewährt werden. Über Höhe und Dauer der Zahlung entscheidet der persönliche Ansprechpartner des Jobcenters. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung des Einstiegsgeldes besteht nicht.
Darüber hinaus können weitere Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbständigen gewährt werden. Diese Zuschüsse können für Sachgüter, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nötig sind, beantragt werden, zum Beispiel für Maschinen, Geräte sowie für Werbemittel. Auch Coaching- und Beratungsmaßnahmen können gefördert werden. Auskünfte, welche Förderungen im Einzelnen möglich sind, gibt die zuständige Agentur für Arbeit.
