Fast erblindetes Kind soll von Versicherung abgespeist werden

Flitzebogen verletzte ein Kind am Auge - M.Böhnke
Flitzebogen verletzte ein Kind am Auge - M.Böhnke
Wie intensiv müssen Eltern Kinder überwachen? Ein Schmerzensgeld-Prozess zeigt, wie Versicherungen versuchen, sich der Haftungs-Pflicht zu entziehen.

„Mit der persönlichen Haftpflichtversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite, das ist die wichtigste Versicherung, die wir brauchen“. Wer kennt ihn nicht, diesen Satz von den Vertretern der Versicherungen? Aber wenn der Ernstfall eintritt, dann erst merken Eltern, wie sehr Versicherungen darum bemüht sind, Geld zu sparen. Dann erscheint das Kleingedruckte in den Verträgen, die oft so simpel wie hilfreich klingen, in voller Größe. Der Laie hat kaum Chancen, es vorher auch nur zu erahnen.

In einem Zivilprozess am Landgericht Meiningen offenbarte sich die ganze Verworrenheit eines so genannten Schadens-Falles. Vor Gericht saßen sich die Eltern von zwei Kindern gegenüber. Aber nicht, weil sie miteinander stritten. Vielmehr musste das Gericht eingeschaltet werden, weil die Haftpflicht-Versicherung des Jungen, der einem anderen Schaden zufügte, nicht zahlen will.

Das Pfeil- und Bogen-Spiel endete tragisch

Am 13. April 2010 spielten drei kleine Jungen im Alter von 7 bis 11 Jahren mit einem Flitzebogen. Sie hatten sich einen Pfeil und einen Bogen selbst gebastelt. Mit so einem Ding zu schießen, war seinerzeit die Freude vieler kleiner Jungen in der thüringischen Rhön, bei Spahl und Schleid. Einer der Buben, damals erst sieben Jahre alt, stand unten und seine beiden Freunde auf einem Gerüst, das am Wohnhaus des einen Freundes errichtet worden war. Der Junge, der unten stand, sollte den verschossenen Pfeil immer wieder einsammeln und zurück bringen. An diesem Tag fegte der Wind recht heftig. Der kleine Pfeil - ein einfaches Ästchen - verirrte sich deshalb wohl und landete im Auge des Kindes.

Heute sieht der Junge auf einem Auge nur noch schwarz-weiß. Er trägt einen so genannten Silikon-Gürtel, damit sich die Netzhaut nicht ablöst. Wenn er Glück habe, so die Anwältin der Familie, könne er sich im Alter von 18 Jahren eine künstliche Linse zur Verbesserung der Sehkraft implantieren lassen. Die Haftpflichtversicherung des „Schützen“, des kleinen Sebastian, will nicht zahlen. Weil sie glaubt, dass Sebastian nicht fahrlässig handelte und demnach für die Versicherung auch „keine Haftung dem Grunde nach“ bestehe, so der Anwalt.

Die Ansicht des Anwaltes der Haftpflicht-Versicherung

Nachdem die beiden Kinder ausgesagt hatten, wie sie jenen Tag in Erinnerung behalten haben und allen Beteiligten klar wurde, dass sie - kindgemäß - beim Spielen nicht über Gefahren und Verletzungen nachdachten, fasste der Anwalt das Geschehen so zusammen: „Ich sehe keine Haftung. Ich sehe keine Fahrlässigkeit bei Sebastian“. Auch bezüglich der Aufsichts-Pflicht der Eltern von Sebastian meinte er, dass ihnen nichts vorzuwerfen sei. Bei Kindern in dem Alter könne man „nicht permanent kontrollieren“. Er bedauerte den verletzten Sergio zwar und säuselte: „Einen kleinen Beitrag, vielleicht 5.000 Euro, den könnte ich durchkriegen, kauft Euch was Schönes davon, aber keinen Pfeil und Bogen“.

Die Ansicht der Eltern des verletzten Kindes

Wie diese Worte bei den Eltern des zeitlebens geschädigten Kindes wohl ankamen? Sie glaubten an einen Unfall, an dem aus ihrer laienhaften Sicht einfach keiner Schuld trage. Und sie glaubten, die Versicherung von Sebastians Eltern könne ihnen und ihrem Jungen finanziell ein wenig helfen. Sie dachten auch an Folge-Operationen, die vielleicht später anstehen. Und sie dachten, der Fall könnte entschieden werden, ohne dass über Schuld zu sprechen sei. Denn "genauso hätte unser Sergio der Schütze gewesen sein können", sagten sie.

Rigide Rechtssprechung bei gefährlichen Spielzeugen

Bevor die Verhandlung an diesem Tag geschlossen wurde, verwiesen die Richter auf die höchste richterliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Der BGH gestehe heranwachsenden Kindern zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten viel Freiraum beim Spielen zu. Sie waren sich auch einig, dass die Jungen die Gefahr wohl nicht erkennen konnten. Aber das Gesetz, das somit Einzug in das Kleingedruckte von Versicherungs-Verträgen hält, hat sogar noch eine Überraschung parat: Dem „Schützen“, weil er wusste, dass relativ starker Wind herrschte und der Pfeil deshalb abtrudeln könne, musste man dies gewissermaßen vorwerfen. Und dem kleinen Jungen, der am Boden auf den verschossenen Pfeil wartete, um ihn zurück zu tragen, musste man sagen, er hätte ja ausweichen können. Die drei Berufs-Richter stellen sich bislang auch auf diesen Standpunkt: Den Kindern sei gleichermaßen „Schuld“ anzulasten, auch wenn das „nur juristische Floskeln“ seien, sagten sie, um die erschrockenen Eltern zu trösten. Vom Gesetz her werde die Einsichtsfähigkeit bei Kindern aber nun mal ab dem 7. Lebensjahr vermutet.

Bisher sehe es jedoch so aus, dass die Mutter von Sebastian - des „Schützen“ - wohl ihre Aufsichtspflicht nicht ernst genug genommen habe. Denn: Sie wusste eigenen Aussagen zufolge nämlich von dem gefährlichen Spielzeug und hat den Flitzebogen nicht sichergestellt, ihrem Sohn Sebastian nicht weggenommen.

“Die Rechtssprechung ist bei gefährlichen Spielgeräten sehr rigide, was die Belehrungs -und Überwachungspflicht betrifft“, so die Richter. „Eltern haben die Beweis-Last. Sie müssen beweisen, was sie zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht unternommen haben“. Daran werde die Versicherung "nicht vorbeikommen". Das bedeutet, dass die Versicherung von Sebastian zumindest teilweise haften müsste. Vielleicht aber treffen sich die Parteien bei 10.000 Euro zu einem Vergleich. Die Eltern von Sergio hatten an eine Schmerzensgeld-Summe zwischen 20.000 und 30.000 Euro gedacht. Falls es zu keiner Einigung kommt, soll im November ein Urteil verkündet werden.

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