Finanzwissen für Schüler – Aktienarten im Überblick

Aktienarten im Überblick - Thomas Schmid
Aktienarten im Überblick - Thomas Schmid
Wer sich mit Aktien beschäftigt, merkt schnell, dass es viele verschiedene Arten von Aktien gibt. Schnell verliert man den Überblick.

Aktien können nach Übertragbarkeit, nach Anteil am Grundkapital und nach den verbrieften Rechten unterteilt werden. Zudem gibt es noch Sonderformen.

Einteilung nach Übertragbarkeit

Man stellt sich hier die Frage, nach welchen Regeln die Aktie verkauft und weiterverkauft werden und wer die verbrieften Rechte geltend machen kann.

Die Inhaberaktie: Inhaberaktien sind die Normalform, die in der Praxis am häufigsten vorkommt. Der Inhaber, also der, der die Aktie gekauft hat, kann die Rechte für sich in Anspruch nehmen. Die Aktie ist also nicht, wie bei Namensaktien, an eine bestimmte Person fixiert, sondern kann frei veräußert werden. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe. Damit ist die Inhaberaktie sehr gut handelbar.

Die Namensaktie: Namensaktien sind an einen Namen gebunden. Diese Aktienform kann nur an eine bestimmte Person ausgegeben werden, die im Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen ist. Das erschwert die Handelbarkeit. Wird eine Aktie an eine andere Person weiterverkauft, geschieht dies durch Einigung, Übergabe und einem Indossament. Unter einem Indossament versteht man einen schriftlichen Übertragungsvermerk, der den neuen Eigentümer, der in diesem Fall auch Indossant genannt wird, schriftlich vermerkt.

Die vinkulierte Namensaktie: Vom Prinzip her funktioniert die vinkulierte Namensakte genauso wie die Namensaktie, jedoch mit dem Unterschied, dass die Aktiengesellschaft vor der Übertragung auf eine andere Person zustimmen muss. Die Übertragung erfordert also, wie bei der Namensaktie, ein Indossament und zusätzlich die Zustimmung der Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft hat hier den Vorteil, dass sie sehr gut steuern kann, an wen die Aktien ausgegeben werden sollen.

Die Belegschaftsaktie: Belegschaftsaktien werden an die Mitarbeiter der Aktiengesellschaft ausgegeben. Oftmals erfolgt dies zu günstigeren Konditionen.

Einteilung nach dem zugeschriebenen Rechtsumfang

Nicht jede Aktienart verbrieft die gleichen Rechte. Man kann auch hier unterscheiden.

Die Stammaktie: Sie ist die normale Form und verbrieft das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, denn dort werden wichtige Entscheidungen getroffen. Der Aktionär hat auch ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung und ein Recht auf Auskunft. Ebenso wird der Eigentümer einer Stammaktie am Bilanzgewinn beteiligt und bekommt Anteile des Liquidiationserlöses. Der Liquidationserlös ist das Geld, das übrigbleibt, wenn die AG sich auflöst.

Die Vorzugsaktie: Hier werden dem Eigentümer bestimmte Vorzugsrechte eingeräumt. Das kann beispielsweise eine höhere Dividende, mehr Anteil am Liquidationserlös sein. Dafür muss der Eigentümer der Aktie aber auf sein Stimmrecht verzichten. Fazit: Er kann nicht mitentscheiden, bekommt dafür aber Vorzüge.

Einteilung nach Aufteilung des Grundkapitals

Da Aktien Anteile am Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind, muss das Grundkapital "zerstückelt" werden. Aus dieser Tatsache heraus ergeben sich folgende Aktienarten:

Die Nennwertaktie: Bei der Nennwertaktie wird ein Wert festgelegt. Diesen Wert nennt man Nennwert oder Nominalwert. Alle Nominalwerte zusammengerechnet ergeben wieder das Grundkapital. Zu beachten ist, dass der Nominalwert mindestens einen Euro betragen muss und nicht kleiner sein darf.

Die Stückaktie: Bei der Stückaktie wird kein Nominalwert im Voraus festgelegt, sondern die Stückanzahl. Das Grundkapital geteilt durch die Stückzahl ergibt hier den Wert des einzelnen Stücks. Zu beachten ist, dass dieser Wert nicht das Selbe ist, wie der Nennwert. Stückaktien haben keinen Nennwert.

Zu guter Letzt soll noch ein Sonderfall vorgestellt werden.

Die Junge Aktie: Diese Aktienart wird ausgegeben, um den Aktionären nach einer Kapitalerhöhung den prozentual gleichen Anteil am Grundkapital zu sichern.

Ein kleines Beispiel soll das veranschaulichen: Angenommen, ein Aktionär ist Eigentümer der Hälfte aller Aktien einer Aktiengesellschaft, so gehören ihm 50 Prozent des Grundkapitals. Er hat ein sehr hohes Mitspracherecht auf der Hauptversammlung. Wird das Grundkapital erhöht, ist der Anteil am Grundkapital plötzlich kleiner und somit auch die Stimmrechte. Entweder räumt man dem Aktionär dann das Vorrecht ein, entsprechend neue Aktien zu kaufen, dieses Recht würde man dann Bezugsrecht nennen. Werden keine Bezugsrechte ausgegeben, können auch junge Aktien ausgegeben werden, damit das prozentuale Anteilsverhältnis des Aktionärs erhalten bleibt.

Thomas Schmid, Thomas Schmid

Thomas Schmid - * 1987 | Stuttgart Ausbildung zum Bankkaufmann, Abitur an der Wirtschaftsoberschule, Lehramtsstudium an der PH-Ludwigsburg in den ...

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