
- Kein Fischereischein mehr in Schleswig-Holstein? - Esther Braune / Pixelio.de
Seit dem 3. Februar 2011 ist die Diskussion entbrannt: Geht es nach der schleswig-holsteinischen Landesregierung, soll der Angelschein abgeschafft werden. Die Stellungnahmen aller zuständigen Verbände müssen noch ausgewertet werden. Voraussichtlich im März 2011 wird der Gesetzentwurf im zuständigen Agrar-Ausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein beraten.
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Soll in Schleswig-Holstein der Angelschein abgeschafft werden? Viel Kritik, aber auch Zustimmung
Während der Landesanglerverband das Aufweichen des Gesetzes begrüßt, hagelt es vom Deutschen Tierschutzbund und vom Landessportfischerverband harsche Kritik. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein fordern - entsprechend den Anforderungen des Tierschutzgesetzes - einen ausnahmslosen Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten von Anglern. Diese werden bislang durch den Angelfischereischein nachgewiesen. Das Land Schleswig-Holstein will diese Regelung für alle Bundesbürger lockern. Anstelle der Sachkunde, erworben durch Schulungen und Prüfungen, soll ein Merkblatt ausgehändigt werden, wie es bisher auch den Urlaubern in Schleswig-Holstein überreicht wurde. Geplant sei ein Gesetz, das sich „nicht gegen die Angler“ richtet.
Verbände kritisieren Vorhaben der Landesregierung: Für eine Gesetzesänderung fehle ein plausibler Grund
Der Landessportfischerverband monierte, es werde ohne Not in bestehende Strukturen eingegriffen und der Sinn und Zweck der Fischereischeinpflicht verkannt. Er zeige kein Verständnis für die Einführung einer befristeten Angelerlaubnis für Schleswig-Holsteiner, denn es gebe schließlich auch keinen Urlaubsjagdschein. Der Landessportfischerverband vertritt 39.000 Angler in Schleswig-Holstein - bundesweit eine Million Mitglieder - und schult als zuständige Organisation zukünftige Angler bis zur Prüfung gegen eine Gebühr von 60 Euro beim Erwerb des Fischereischeins.
Der Deutsche Tierschutzbund und mit ihm sein schleswig-holsteinischer Landesverband betonten, es sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes erkennbar, eine Ausnahme zuzulassen. Die Begründung, die Abschaffung des Fischereischeins fördere den Tourismus und erleichtere den Einstieg in den Angelsport reichten nicht aus.
Anglerverband lobt die geplante Lockerung des Fischereirechts in Schleswig-Holstein
Der Landesanglerverband Schleswig-Holstein begrüßte den geplanten Einstieg zur Erleichterung des Angelns. Während die Pläne der Landesregierung vorsehen, Kindern unter zwölf Jahren das Angeln nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu gestatten, regt der Landesanglerverband die Herabsetzung des vorgesehenen Mindestalters auf acht Jahre an. Begründung für diesen Vorschlag ist, dass Kinder sich um so nachhaltiger für Umwelt-, Natur- und Tierschutz einsetzen, je früher sie den Umgang mit Tieren lernen. Des weiteren regt der Verband an, die Ausübung der Fischerei und des Angelns ohne Fischereischeins nicht zu befristen, und verwies dabei auf ähnliche Regelungen in den skandinavischen Nachbarländern und weiteren Ländern der EU hin. Sinnvolle Regelungen im Ausland, aber auch in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen könnten als Vorbild dienen.
Das schleswig-holsteinische Fischereirecht: Die derzeit gültigen Regelungen
Bisher regelt § 27 des Fischereigesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz) vom 10. Februar 1996, dass ein Fischereischein nur erteilt wird, wenn die notwendigen Kenntnisse über die Fischarten, die Hege und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften mit einer Prüfung nachgewiesen wurden. Mit diesem Fischereischein kann für bestimmte Gewässer ein Angelschein erworben werden. Für Touristen im Land gilt, dass Fischereischeine anderer Bundesländer auch in Schleswig-Holstein gelten, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat. Ihnen wurde lediglich ein Merkblatt ausgehändigt.
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