Fördermittel für Exportgeschäfte

Öffentliche Förderprogramme unterstützen Erschließung neuer Märkte

Mittelständler werden bei der Erschließung neuer und der Sicherung bestehender Märkte durch eine Vielzahl von öffentlichen Fördermittelprogrammen unterstützt.

Auch wenn der Titel „Exportweltmeister“ im Jahr 2008 nicht mehr an Deutschland sondern an China verliehen werden sollte, sind deutsche Unternehmen im weltweiten Vergleich nach wie vor überdurchschnittlich stark international engagiert. Alleine im Jahr 2007 haben sie für fast eine Billion Euro Waren ins Ausland ausgeführt, mehr als je zuvor.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Erschließung neuer und die Sicherung bestehender Märkte die Hauptgründe für das Engagement im Ausland, welches von einer Vielzahl von öffentlichen Fördermittelprogrammen unterstützt wird.

Dabei lassen sich die Programme auf Bundesebene - etwas vereinfachend dargestellt - in zwei Varianten einteilen: zum einen Fördermittelprogramme, die den deutschen Export unterstützen, und zum anderen Programme, die Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland fördern.

Investitionshilfen

Unter den Investitionshilfen ist der Unternehmerkredit Ausland der Kreditanstalt für Wiederaufbau am bekanntesten. Dieses Darlehensprogramm finanziert Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen, ihrer ausländischen Tochtergesellschaften oder Joint Ventures.

Für Vorhaben mit entwicklungspolitischem Zusatznutzen bietet der Bund den deutschen Unternehmen im Rahmen sogenannter Entwicklungspartnerschaften (Public Private Partnerships) finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Gefördert werden Konzepte, die wirtschaftlich rentabel sind und außerdem positive entwicklungspolitische Wirkungen erzielen. Dabei ist das Förderspektrum recht breit gefächert. Es reicht von Maßnahmen in Umwelt- und Sozialstandards, über Berufsbildung, Qualifizierung in Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Projekten im Technologietransfer.

Der Absicherung von Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern dienen die Bundesgarantien für Investitionen im Ausland. Die Bundesregierung unterstützt hier Direktinvestitionen im Ausland durch die Übernahme von Garantien zur Absicherung gegen politische Risiken. Abgesichert werden Beteiligungen, Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten, beteiligungsähnliche Darlehen und andere vermögenswerte Rechte (z. B. Konzessionen oder Schuldverschreibungen).

Exportunterstützung

Exportgeschäfte werden z. B. durch die Exportfinanzierungskredite der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) gefördert. Die AKA bietet deutschen Unternehmen mittel- und langfristige Besteller- und Lieferantenkredite, die Mitwirkung und/oder Beteiligung an sonstigen Exportfinanzierungen und den Ankauf bundesgedeckter Exportforderungen an. Zur Zusammenfassung mehrerer kleiner Exportgeschäfte, die sich nicht durch Einzelkredite finanzieren lassen, stehen Lieferantenkredite als Globalkredite zur Verfügung.

Zu den bekanntesten Finanzierungshilfen zur Exportunterstützung gehört ferner das ERP-Finanzierungsprogramm. Es finanziert Exporte von Investitionsgütern und damit verbundenen Dienstleistungen in Entwicklungsländer.

Ein wichtiges Instrument der Exportabsicherung stellen die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes dar, die man kurz als Hermes-Deckungen bezeichnet. Diese erlauben es deutschen Unternehmen, sich gegen die mit einem Ausfuhrgeschäft verbundenen Risiken zu versichern. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz sowohl auf wirtschaftliche Risiken (z. B. Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Schuldners) als auch politische Risiken (z. B. aufgrund von Krieg oder inneren Unruhen).

Zu den weiteren Hilfen im Bereich der Exportunterstützung gehören u. a. noch die verschiedenen Fördermaßnahmen des Auslandsmesseprogramms oder die zahlreichen Programme auf Landesebene. Auch die Hausbanken der Unternehmen bieten in aller Regel weitere Förderoptionen an.

Auswahl an Förderprogrammen auf Landesebene

  • Bayern: Mittelständisches Garantieprogramm für Auslandsmärkte
  • Berlin: Neue Märkte erschließen
  • Brandenburg: Markterschließungsrichtlinie
  • Bremen: Bremisches Außenwirtschaftsförderungsprogramm
  • Hamburg: Auslandsmesseforderung
  • Hessen: Außenwirtschaftsberatungsprogramm
  • Niedersachsen: Außenwirtschaftsberatung
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK.Ausland Invest und NRW.BANK.Ausland Export
  • Rheinland-Pfalz: Exportgarantieprogramm und Messeförderungsprogramm
  • Saarland: Außenwirtschaftsförderungsprogramm
  • Sachsen: Mittelstandsförderung - Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung
  • Schleswig-Holstein: Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie
  • Thüringen: Außenwirtschaftsförderung
Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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