Auch im Mittelalter war es nicht immer leicht, einem Beschuldigten seine Tat nachzuweisen. Da es im Sinne des mittelalterlichen Strafrechts nur dann erlaubt war, einen Menschen zu verstümmeln oder hinzurichten, wenn er Schuld auf sich geladen hatte, musste diese eindeutig festgestellt werden. Es war Aufgabe eines Schöffen, Zeugen zu der angeblichen Tat anzuhören oder Personen zu finden, die unter Eid zu dem Vorfall aussagten und dann das Urteil zu fällen. Eine andere Möglichkeit der Wahrheitsfindung war es, den Beschuldigten selbst zu einem Geständnis zu bringen, auch unter der Folter. Konnte man trotz aller Bemühungen die Schuldfrage nicht eindeutig klären, wurde die Hilfe Gottes in Anspruch genommen. Der Allmächtige sollte entscheiden, eine Gottesprobe musste her. Und das konnte ganz unterschiedlich aussehen.
Der Zweikampf
Ein ehrenvolles Ordal, wie die Gottesproben auch genannt wurden, war der Zweikampf. Dabei rangen der Ankläger und der Beschuldigte so lange miteinander, bis einer der beiden besiegt war, häufig sogar tot. Der Gewinner galt als von Gott gesegnet und war der Sieger des Rechtsstreits.
Die Feuerprobe
Bei der Feuerprobe gab es verschiedene Ausführungen. Es war möglich, dass der Beschuldigte barfuß über glühende Kohlen, Eisen oder Pflugscharen gehen musste. In anderen Fällen sollte er mit bloßen Händen ein glühendes Eisen vom Taufstein in der Kirche bis zum Altar tragen. Anschließend verband man dem Delinquenten sorgsam die verbrannten Gliedmaßen. Nach drei Tagen wurde der Verband dann wieder abgenommen und die Wunde begutachtet. Begann diese, problemlos abzuheilen, galt das als göttliches Zeichen der Unschuld. Eiterten die Blessuren aber, war das der Beweis der Schuld.
Der Kesselfang
Bei dem Ordal der Kesselprobe wurde in einem großen Kessel Wasser oder Öl zum Sieden gebracht. In den Kessel wurde ein Stein oder ein Ring hineingeworfen, den der Beschuldigte dann ohne Hilfsmittel herausfischen musste. Hatte er das geschafft, wurden die Wunden wie bei der Feuerprobe verbunden und nach ein paar Tagen wieder angeschaut. Je nach Heilungsverlauf galt der Angeklagte dann als schuldig oder nicht.
Der Probebissen
Bei dieser Form des Gottesurteils gab man dem Delinquenten einen Bissen trockenes Brot oder ein hartes Stück Käse in den Mund. Konnte er die Speise problemlos herunterschlucken, galt er als unschuldig. Verschluckte er sich jedoch oder blieb ihm der Bissen im Hals stecken, galt seine Schuld als erwiesen.
Der Rasengang
Dieses Ordal war so gestaltet, dass ein großes längliches Stück Rasen, das noch mit der Erde verwurzelt war, herausgelöst und mit Hilfe von Speeren zu einer Art Durchgang aufgestellt wurde. Der Beschuldigte musste durch dieses Tor gehen. Blieb es dabei stehen, war alles in Ordnung. Fiel es jedoch zusammen, galt er als überführt.
Das Kreuz- und das Losordal
Hierbei mussten sich die beiden Rechtsstreit-Gegner mit ausgestreckten Armen vor ein Kreuz stellen und solange dort ausharren, bis einem der beiden die Arme herabsanken. Dieser galt dann als Verlierer der Auseinandersetzung. Beim Losordal wurde der Sieger eines Rechtsstreits per Los ermittelt.
Ordal bei Verdacht auf Hexerei
Der oder die Beschuldigte wurde gefesselt und nackt in die Mitte eines Flusses oder Sees gerudert und dort ins Wasser geworfen. Ging der Betreffende unter, war seine Unschuld bewiesen, schwamm er jedoch, galt er als der Hexerei überführt und mit dem Teufel im Bunde. Denn im christlichen Mittelalter glaubte man, Wasser sei durch die Taufe Jesu heilig und stoße Sünder ab.
Quellen:
- Leben im Mittelalter, Roland Pauler, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Enzyklopädie des Mittelalters, Gert Melville und Martial Staub, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Sterben und Tod im Mittelalter, Norbert Ohler, dtv-Verlag
