
- Mehr Datenschutz in Internet gefordert - Helmut Lorscheid
Immer wieder kritisieren Verbraucher- und Datenschützer die sozialen Netzwerke wie Facebook oder Studi-VZ wegen des ihrer Meinung nach unzureichendem Datenschutzes. Die Grünen im Bundestag fordern nun die Anwendung bestehender Datenschutzgesetze auch auf ausländische Internet-Anbieter wie Facebook oder Google. Der Innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, verlangt von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Ilse Eigner, gegen die bekannten Missstände beim Datenschutz konsequenter vorzugehen.
Deutsche Gesetze auf Facebook und Google anwenden
Frau Aigner solle ihren „vagen Ankündigungen“ endlich Taten in Form von Gesetzentwürfen folgen lassen. Bislang habe sich Ilse Aigner in dieser Frage um ihre Verantwortung gedrückt. Stattdessen „beglücke sie“ die Republik mit „medienwirksamen Symbolhandlungen,“ wie ihrem Austritt aus Facebook.“ Damit sei für die Bürgerinnen und Bürger aber nichts gewonnen. Dabei gäbe es ausreichend Handlungsmöglichkeiten, so seien zentrale Datenschutzbestimmungen wie das Telemediendatenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz voll auf Dienste wie Facebook oder Google anwendbar. Dafür sei eine gesetzliche Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz nötig.
Kein Datentransfer ohne Einwilligung der Nutzer
Konstantin von Notz: „ Wenn Anbieter von sozialen Netzwerken wie Facebook und Myspace in den USA sitzen, werden die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer dorthin übermittelt. Grundlage für den Schutz dieser Daten ist das Safe Harbor Abkommen zwischen der EU und den USA. Unternehmen, die dem Abkommen beitreten, versprechen die Einhaltung der darin formulierten Datenschutzgrundsätze.“
Datenschutzabkommen mit den USA überprüfen
Zwar hätten die USA versprochen, die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Studien zeigen jedoch, „dass die Kontrolle nicht einmal ansatzweise funktioniert und die Prinzipien nicht eingehalten werden.“ Deshalb müsse das Abkommen umgehend auf den Prüfstand und neu verhandelt werden. Weil es um Grundrechtsschutz geht, dulde dies auch keinen Aufschub. Da sich derzeit die Aufsichtsbehörden der Länder als für den Datenschutz im Internet zuständig betrachteten, sollte nach Auffassung des Grünen Politikers geprüft werden, ob die Besonderheiten des Internets eine Bündelung der Aufsichtskompetenzen bei einer Aufsichtsbehörde erfordern. Dies könnte im Wege des Staatsvertrages geschehen. Für Unternehmen würde damit zugleich mehr Rechtssicherheit erzielt.
Druck auf die USA erhöhen
Die Bundesregierung müsse den Druck auf die USA erhöhen, durch eigene Datenschutzregelungen ein annehmbares Schutzniveau für persönliche Daten sicher zu stellen. Weil sie nicht erst auf Aktivitäten der Bundesministerin warten mag, hat die Grüne Fraktion selbst ihre Vorschläge zur Änderung der Datenschutzgesetze im Bundestag eingebracht. In der Begründung des Grünen Antrags heißt es: „Einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest zufolge weisen acht der zehn größten sozialen Netzwerke erhebliche Mängel beim Datenschutz und bei der Datensicherheit auf. Auch die jüngste Ankündigung von Facebook, zukünftig ohne die datenschutzrechtlich notwendigen Einwilligungen die Daten der acht Millionen bundesdeutschen Nutzerinnen und Nutzer mit anderen Unternehmen teilen zu wollen, ist aus Datenschutz- wie auch Verbraucherschutzsicht inakzeptabel.“
Bundesregierung setzt auf Eigenverantwortung
Die Bundesregierung setzt derweil auf die Eigenverantwortung der Internet-Nuter. So finden sich auf den Seiten des Bundesverbraucherschutzministeriums zahlreiche Links zum Thema Datenschutz im Internet. Darunter auch ein Verweis auf staatliche geförderte Projekte wie das der Technischen Universität Berlin. Ziel diess Projekts ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die sichere Internetnutzung, den sicheren Umgang mit Computern, Barrierefreiheit sowie den Zugang zu digitalen Inhalten und Informationen umfassend und verständlich zu informieren.
