Funktionen der Musikverlage

Verlage im Musikbusiness als Verwerter geistigen Eigentums

Für Künstler, die keine eigenen Songs schreiben und komponieren, stellt ein Musikverlag eine hervorragende Materialquelle dar, denn er verwertet die Rechte von Urhebern.

Im Gegensatz zu Plattenfirmen besteht die Aufgabe der Musikverlage nicht darin, Tonträger zu vertreiben, sondern darin, das geistige Eigentum, also Songtexte sowie Kompositionen jeweiliger Urheber, kommerziell zu verwerten. Alle Werke eines Künstlers werden beim Musikverlag in einem Editionsregister – auch Backkatalog genannt – aufgehoben und archiviert. Sobald beispielsweise ein Produzent, ein Plattenlabel oder auch Interpreten auf der Suche nach Songtexten sind, können sie sich an den Verlag wenden, um die Nutzungsrechte in Anspruch zu nehmen.

Am Anfang stand der Verkauf von Noten im Vordergrund

Zu Beginn umfasste das Aufgabengebiet der Musikverlage das reine Drucken und Verkaufen von Noten musikalischer Werke. Bevor also Tonträger für die Verbreitung von Musik sorgten, waren es Notensätze in Form von Songbooks. Musiker waren also auf die Noten angewiesen, um ein bestimmtes Werk wiederzugeben. Zwangsweise mussten Urheber also Verträge mit den Musikverlagen abschließen, damit ihre Werke mit dem Kauf durch Musiker breitgestreut aufgeführt werden konnten.

Tätigkeitsspektrum der Musikverlage vergrößerte sich

Während des 20. Jahrhunderts erweiterte sich das Aufgabenfeld der Musikverlage, sodass sie auch als produzierende Verlage tätig wurden – es stand also nicht mehr nur das reine Verwerten von geistigem Eigentum im Vordergrund. Die Verlage der Musikindustrie akquirierten selbständig Interpreten, produzierten Aufnahmen in eigenen Tonstudios und boten das musikalische Endergebnis den Plattenfirmen für die Verbreitung an. Gründe für solch ein erweitertes Tätigkeitsspektrum sind nicht zuletzt wirtschaftlicher Natur, da die Musikverlage durch den Verwertungsmehrwert höhere finanzielle Einnahmen erzielen. Außerdem ist es eine sehr praktische Maßnahme, einen Interpreten Songs singen zu lassen, die sich im eigenen Repertoire befinden.

Trotzdem besteht noch immer ein Unterschied zwischen den Musikverlegern und Tonträgerfirmen. Kompositionen und Songtexte sind nämlich Eigentum der Verlage und Urheber, die Masterbänder sind hingegen Eigentum der Plattenlabels.

Umstrukturierung aufgrund des geringeren Notenverkaufs

Ein weiterer Grund für die erweiterte Tätigkeit von Musikverlagen ist ebenso, dass in der heutigen Zeit weniger Noten verkauft werden. Viele Musiker sind nämlich fähig, Musik auch ohne Noten zu spielen und Songs ohne klassische Musikkenntnisse zu komponieren und aufzuführen. Im Bereich der Unterhaltungsmusik (U-Musik) werden folglich nur noch Noten gedruckt, wenn ein Werk zum Hit wird. Notendruck ist für Musikverlage allerhöchstens noch für die Sparte der Ernsten Musik (E-Musik) rentabel, da Musiker, beispielsweise eines Orchesters, dringend auf Noten und diverse Interpretationsanweisungen angewiesen sind.

Ebenso kann es aber auch sein, dass Komponisten von E-Musik ihre Werke selbst mit Hilfe einer Notationssoftware druckfähig machen und entsprechende Partituren auf eigene Faust vertreiben. Folglich ist auch dieses „Konkurrenzverhalten“ eine Ursache für die Umstrukturierung von Musikverlagen.

Kriterien der Musikverleger

Auch hier unterscheiden sich wieder die Musikverlage von den Tonträgerherstellern. Den Verlagen geht es weniger um das Image eines Interpreten, sie setzen mehr auf die Qualität und Wirkung eines Songs in Bezug auf Melodie und Text. Schon die allerersten Takte eines Musikstückes sind meist ausschlaggebend. Sie entscheiden über eine Aufnahme in den Backkatalog.

Quellen:

  • Novum Records – Von der Kunst, ein eigenes Label zu gründen / ISBN 3-938198-00-1
  • Das AMA Musiker Recht / ISBN 3-89922-011-0
M. Fernholz, M. Fernholz

M. Fernholz - Nach meiner Ausbildung zum Siebdrucker, die ich in einem Disc-Presswerk absolvierte, arbeitete ich dort zunächst als Anlagenfahrer an ...

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