
- Das DPMA hat seinen Sitz in München - Phillie Casablanca
Der Schutz des geistigen Eigentums ist für viele Unternehmen überlebenswichtig. Neben dem Patentschutz spielt auch der Musterschutz im gewerblichen Rechtsschutz eine wichtige Rolle. Denn die Anmeldung von Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern ist kostengünstiger und unbürokratischer als die Anmeldung eines Patents. Doch was kann überhaupt geschützt werden und über welchen Zeitraum?
Gebrauchsmuster - der kleine Bruder des Patents
Auch "kleines Patent" genannt, schützt das Gebrauchsmuster technische Erfindungen, die auch patentiert werden könnten (z.B. Bedienelemente für eine Maschine). Als Neuheit gilt hierbei, was bisher noch nicht beschrieben oder benutzt wurde und nach aktuellem Stand der Technik noch nicht bekannt ist. Allerdings kann für ein technisches Verfahren kein Gebrauchsmusterschutz erteilt werden. Hier ist die Anmeldung zum Patent unumgänglich. Vom Gebrauchsmusterschutz ebenfalls ausgeschlossen sind biotechnologische Erfindungen.
Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist im Vergleich zur Anmeldung eines Patents einfacher. Dauert die Patenterteilung im Normalfall mindestens 18 Monate, können beim Gebrauchsmuster bereits nach etwa drei Monaten Rechte geltend gemacht werden. Da bei der Anmeldung nicht geprüft wird, ob es sich bei dem Gebrauchsmuster tatsächlich um eine Neuheit handelt, kann es seinen Musterschutz später aber eventuell wieder verlieren. Vor dem Gang zum Patentamt sollte also eine professionelle Recherche über die Rechtsbeständigkeit veranlasst werden.
Anmeldung eines Gebrauchsmusters
Gesetzliche Grundlage zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters beim Patentamt ist das Gebrauchsmustergesetz. Nach Einreichung der Anmeldung wird diese auf Formfehler geprüft. Außerdem wird überprüft, ob es sich tatsächlich um eine technische Erfindung handelt, also überhaupt als Gebrauchsmuster angemeldet werden kann.
Anschließend erfolgt die Zustellung der Urkunde, sowie die kostenpflichtige Veröffentlichung im Register für Gebrauchsmuster. Die Dauer des Musterschutzes beträgt beim Gebrauchsmuster drei Jahre und kann maximal auf zehn Jahre verlängert werden.
Vorteile und Nachteile des Gebrauchsmusters
Im Vergleich zum Patent ist die Anmeldung kostengünstig und schnell. Somit können technische Erfindungen relativ einfach geschützt werden. Allerdings ist der Schutz von Verfahren (zum Beispiel Fertigungsverfahren) nicht möglich. Außerdem beträgt die Schutzdauer nur maximal zehn Jahre.
Kosten der Anmeldung als Gebrauchsmuster
Bei der Eintragung eines Gebrauchsmusters fallen folgende Kosten an:
- Anmeldegebühr: 40 Euro
- Recherchegebühr zur Überprüfung der Rechtssicherheit (nicht zwingend erforderlich): 250 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach drei Jahren: 210 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach sechs Jahren: 350 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach acht Jahren: 540 Euro
- Löschungsantrag: 300 Euro
Die Anmeldegebühr muss spätestens drei Monate nach Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gezahlt werden. Aufrechterhaltungsgebühren sind jeweils am letzten Tag des Monats fällig, in welchem die Schutzdauer endet.
Geschmacksmuster und Schriftzeichen
Muster, Modelle und typographische Besonderheiten können nur mittels Geschmacksmuster geschützt werden. Der Patent- oder Gebrauchsmusterschutz schließt diese aus. Bei den zwei oder dreidimensionalen Erscheinungsformen muss es sich um eine Neuheit handeln, der eine schöpferische Leistung zugrunde liegt. Oder aber um ein Muster, welches eine typische Eigenart aufweist (etwa Design, Form, Farbe). Als Geschmacksmuster kann sowohl ein komplettes Erzeugnis, als auch ein Teil davon geschützt werden. Dem Rechteinhaber steht die alleinige Nutzung der geschützten Gestaltungsform zu.
Gesetzliche Grundlage und Anmeldung eines Geschmacksmusters
Gesetzliche Grundlage ist das Geschmacksmustergesetz. Nach Anmeldung wird der Antrag auf Formfehler geprüft. Anschließend wird das Geschmacksmuster kostenpflichtig ins Musterregister und die Musterkartei eingetragen. Dann im Geschmacksmusterblatt, welches zweimal im Monat erscheint, veröffentlicht. Als ungeprüftes Recht, wird bei Eintragung eines Geschmacksmusters nicht geprüft, ob die Voraussetzungen zur Eintragung tatsächlich vorliegen. Bei Rechtsstreitigkeiten bietet dies dem Rechteinhaber daher keine Rechtssicherheit.
Kosten und Schutzdauer von Geschmacksmustern und Schriftzeichen
Die Schutzdauer für Geschmacksmuster beträgt fünf Jahre und kann auf maximal 20 Jahre verlängert werden. Schriftzeichen sind für zehn Jahre geschützt und können sogar auf 25 Jahre verlängert werden. Eine Einzelanmeldung als Geschmacksmuster einschließlich einer Schutzdauer von fünf Jahren kostet 70 Euro. Sammelanmeldungen je sieben Euro (mindestens aber 70 Euro).
Die Aufrechterhaltungsgebühren staffeln sich wie folgt:
- Aufrechterhaltungsgebühr nach fünf Jahren: 90 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach zehn Jahren: 120 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach fünfzehn Jahren: 150 Euro
- Aufrechterhaltungsgebühr nach zwanzig Jarhen: 180 Euro
