
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Rousseaus Intension im Gesellschaftsvertrag ist darauf gerichtet, dem Individuum als Teil der Gemeinschaft dadurch eine echte, neue (politische) Freiheit zu geben, dass er an allen Akten des Gemeinwillens mitwirkt. Er soll nämlich ständig, zu jeder Zeit, in permanenter Aktivität am Gemeinwillen mitwirken. Diese Aktivität wäre vielleicht sehr wünschenswert, ist aber in der Praxis wohl kaum umzusetzen. Kein Mensch oder Bürger, welcher sich ohne andere Hilfe, seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen muss, ist in der Lage so viel Zeit aufzubringen und ständig an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Mitwirkung an politischer Willensbildung
Rousseau stellt die ständige Mitwirkung an der politischen Willensbildung als Bedingung eines „gerechten Staates“, zeigt aber nicht auf, wie sie umgesetzt und funktionieren könnte. Soll die Volksversammlung direkt über Gesetze bestimmen bzw. beschließen, muss die Zusammenkunft wenigstens technisch möglich sein. Aber dies ist in normalen, großen Gesellschaften nicht möglich. Es wäre lediglich in sehr kleinen Gemeinden denkbar, welche jedoch auch schon zu Rousseaus Zeiten nicht mehr existierten. Rousseau schien dieses Problem zu erkannt zu haben und sah den Ausweg darin, in größeren Abständen allgemeine Volksabstimmungen durchzuführen. Dies ist jedoch keine echte Lösung, sondern nur ein ablenken von der wirklichen, wohl kaum zu lösenden, Problematik. In der heutigen Zeit wäre es vielleicht sogar technisch realisierbar regelmäßig Volksabstimmungen durchführen zu lassen – nämlich über das Internet, aber an solcher Art von Kommunikation hatte Rousseau sicherlich nicht gedacht.
Aktive politische Beteiligung
Aus dem Aspekt der aktiven politischen Beteiligung verbindet Rousseau die Hoffnung, dass sich dadurch eine konfliktlose Homogenität und Harmonie der gleichen Teilhaber am Gemeinwillen ergibt. In Wirklichkeit wird jedoch die Grundproblematik, des Verhältnisses von Individuen und Gemeinschaft, wegdefiniert. Die Volkssouveränität des Rousseauischen Staates ist absolut unteilbar. Indem er die Souveränität und die Ausübung des Allgemeinwillens als unteilbar erklärte, wird deutlich, dass er gegen jede Art von Gewaltenteilung war. Dies ist unter anderen an der Feststellung: „Rom sah [...] sich nahe am Untergang, weil es die gesetzgebende und staatliche Gewalt in den selben Händen vereinigt hatte.“ (I, 7) zu erkennen.
Des Weiteren lehnt Rousseau Parteienbindungen und Vereinigungen ab, woraus jedoch eine große Gefahr entstehen könnte: Die Entstehung einer Diktatur. Hieraus stammt auch die Theorie des Totalitarismus, welches man Rousseau vorwerfen könnte. Die Souveränität ist für Rousseau zudem unveräußerlich, dass heißt abschließend muss man feststellen, dass Jean-Jacques Rousseau ein klarer Gegner jedes gesellschaftlichen Pluralismus war.
Der Freiheitsbegriff spielt in Rousseaus Gesellschaftsvertrag ebenfalls eine wichtige Rolle. Für ihn wird jeder Mensch "frei geboren". "Echte Freiheit" findet er jedoch nur im Staat.
