
- Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau erschien zum ersten Mal im April 1762 in Amsterdam bei Rousseaus Verleger Marc-Michel Rey. Eine zentrale Frage nimmt darin der Freiheitsbegriff ein. Das entscheidende Ziel des Gesellschaftsvertrages ist „Eine Form der gesellschaftlichen Vereinigung“ zu finden, „die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes Gesellschaftsgliedes verteidigt und schützt und durch die jeder einzelne, obgleich er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie vorher.“ (CS I, 6) Dies ist für Rousseau die Hauptfrage, deren Lösung für ihn im Gesellschaftsvertrag liegt. Besonders wichtig ist für ihn die strikte Einhaltung des Gesellschaftsvertrages, denn bereits bei der „geringsten Abänderung“ wäre er wirkungslos. Nach einer Verletzung des Gesellschaftsvertrages würde jeder Mensch wieder in den vorherigen Zustand, den Naturzustand, zurückkehren.
Entäußerung seiner Rechte an die Gemeinschaft
Rousseau beschreibt den Gesellschaftsvertrag zusammenfassend folgendermaßen: „Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“ (CS I, 6) Der Gesellschaftsvertrages verlangt „die totale Entäußerung jedes Assoziierten mit allen seinen Rechten an die gesamte Gemeinschaft“ (CS I, 6), sodass aus verschiedenen Individuen eine Gemeinschaft entsteht. Da jeder dem Gesellschaftsvertrag zugestimmt hat, würde ein Ablehnen oder eine Kritik, eine Kritik gegen sich selbst bedeuten. Mit dem Gesellschaftsvertrag geben also die Individuen in freiem Entschluss ihre natürliche Freiheit auf. Sie treten ihre Rechte an die Gemeinschaft ab. Sie ordnen sich ihr absolut unter und werden zu deren Gliedern. Sie sollen so die „echte Freiheit“ erreichen.
Ablehnung einer Gewaltenteilung
Jean-Jacques Rousseau lehnt eine Gewaltenteilung entschieden ab, weil der Allgemeinwille für ihn unteilbar ist. Die Freiheit des Bürgers soll durch den Gesellschaftsvertrag unangetastet bleiben, weil sich der Bürger durch ihn verpflichtet und bevollmächtigt. Den wichtigsten Inhalt seines Vertragsgedankens fasst Rousseau wie folgt zusammen: „Alle diese Klauseln lassen sich, wenn man sie richtig auffasst, auf eine einzige zurückführen, nämlich auf das gänzliche Aufgehen jedes Gesellschaftsmitgliedes mit allen seinen Rechten in der Gesamtheit, [...]“ (CS I, 6).
Demokratie ist für den Menschen nicht angemessen
Rousseaus politisches Ziel war nicht die demokratische Republik. Über die Demokratie schreibt er im „Gesellschaftsvertrag“ (CS III, 4) sie sei eine so vollkommene Regierung, dass sie den Menschen nicht angemessen sei. Die politische Struktur, die Rousseau als die beste erschien, war eine gemischte (oder gemäßigte) Regierungsform, in der sich die Institutionen des gesetzgebenden Souverän und die der Exekutive wechselseitig beschränken und ergänzen.
