Gesetze und Gemeinwille bei Rousseau

Die Bürger beherrschen im Gesellschaftsvertrag den Staat

Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Statue von Jean-Jacques Rousseau - © Mario Heinemann / PIXELIO'
Gesetze sind für Rousseau ein Ausdruck des Gemeinwillens, wodurch die Bürger frei werden. Die Gesetze stehen dabei über den Menschen und sind unantastbar.

Aufgrund der Tatsache das „die Gesetze Akte des Allgemeinwillens sind“ (CS I, 6) können sie für den Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau niemals ungerecht sein, da niemand gegen sich selbst ungerecht ist. Kritiker entgegnen Rousseau jedoch, dass Gesetze für den einen gerecht, beispielsweise dem Fürsten, für den anderen aber, beispielsweise dem Bauern, ungerecht sein könnten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass auch der Allgemeinwille einem unaufgeklärten oder falschen Urteil unterliegt, sodass er nicht wirklich gerecht ist. Rousseau hat für dieses Problem keinen Schutz.

Gesetze sind Ausdruck des Gemeinwillens

Über den Eintritt in den Gesellschaftszustand musste einstimmig entschieden werden, auch die Gesetze sollen bei Rousseau einstimmig verabschiedet werden. Denn für ihn liegt ein Gesetz nur dann vor „wenn das ganze Volk über das ganze Volk eine Bestimmung erlässt“ (CS II, 6). Das heißt, dass Gesetzte nur dann gültig sind, wenn sie einstimmig angenommen wurden. Dementsprechend können nur dann von der Volksversammlung direkt beschlossene Gesetze als Ausdruck des Gemeinwillens gelten, wenn sie einstimmig verabschiedet wurden. Hier wird ein großes Problem des theoretischen Gesellschaftsvertrages deutlich, denn Einstimmigkeit ist in der Wirklichkeit kaum realistisch, weil verschiedene Menschen und Bevölkerungsgruppen auch verschiedene Interessen besitzen.

Rechte von Minderheiten fehlen im Gesellschaftsvertrag

Die Mehrheit der Interessen einer Gesellschaft wird von Rousseau als egoistisch abgewertet. Er erkennt nicht, dass sich diese Interessenvielfalt nicht verdrängen lässt und sie schließlich ein wichtiger Ausdruck der individuellen Freiheit ist. Abstimmungen, wie sie in der heutigen Zeit existieren, deren Ergebnisse nicht auf Einstimmigkeit beruhen, sondern dem Mehrheitsprinzip unterliegen, wären im Sinne von Rousseau nicht Ausdruck des Gemeinwillens gewesen. Die Frage bleibt, wie in einer modernen Gesellschaft bei freien Abstimmungen jemals eine Einstimmigkeit erreicht werden kann? Die Tatsache, dass Rousseau in seinem Gesellschaftsvertrag die berechtigte Existenz von Minderheiten nicht erwähnt, hat dazu geführt, dass ihn manche Kritiker als Totalitaristen bezeichnen. In seinem Demokratieverständnis fehlt schließlich der Gedanke, dass auch die Rechte von Minderheiten geschützt sein müssen.

Im Gesellschaftsvertrag wird der Mensch frei

Eine zentrale Frage im Gesellschaftsvertrag von Rousseau nimmt der Freiheitsbegriff ein. Das entscheidende Ziel des Gesellschaftsvertrages ist „Eine Form der gesellschaftlichen Vereinigung“ zu finden, „die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes Gesellschaftsgliedes verteidigt und schützt und durch die jeder einzelne, obgleich er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie vorher.“ (CS I, 6) Dies ist für Rousseau die Hauptfrage, deren Lösung für ihn im Gesellschaftsvertrag liegt. Besonders wichtig ist für ihn die strikte Einhaltung des Gesellschaftsvertrages, denn bereits bei der „geringsten Abänderung“ wäre er wirkungslos. Nach einer Verletzung des Gesellschaftsvertrages würde jeder Mensch wieder in den vorherigen Zustand, den Naturzustand, zurückkehren.

Lars Hartfelder - Lars Hartfelder, M.A. Geboren 1977 in Finsterwalde (Brandenburg). Arbeitet seit 2005 als freier Journalist in Cottbus, unter anderem ...

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