
- Freilaufende Hühner - Karin Scherbart
Seit dem 1. Januar 2010 gelten in Deutschland teils neue Gesetze bei Lebensmitteln, welche dem Verbraucherschutz zugute kommen sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Käfighaltung bei Geflügel, bestimmte Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich sowie die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln, die potentiell gefährliche Azo-Farbstoffe enthalten.
Neue Mindestgrößen bei der Käfighaltung von Hühnern
Eine der 2010 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bei Lebensmitteln, welche dem Konsumentenschutz zugute kommen sollen, betreffen die Eierproduktion. Seit diesem Jahr beträgt die Mindestfläche der Käfige für die Haltung von Legehennen 890 Quadratzentimeter. Zuvor waren es nur 550 Quadratzentimeter, sodass jedem Huhn im Durchschnitt lediglich Platz vom Format eines DIN-A-4-Blattes zur Verfügung stand. Auf dieser neu festgelegten Fläche werden jedoch immer noch 30 bis 60 Hühner in sogenannter Kleingruppenhaltung gehalten. Während in Deutschland die Haltung in Legebatterien inzwischen verboten ist, besteht diese Form der Hühnerhaltung in einigen anderen EU-Ländern bis Ende 2011 weiterhin.
Wer beim Eierkauf auf solche Produkte verzichten möchte, sollte den auf der Schachtel angegebenen Eiercode achten (0 steht dabei für Bio-Eier, 1 für solche aus Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für die umstrittene Kleingruppenhaltung). Meist ist auch wortwörtlich angegeben, ob es sich dabei um Hühnererzeugnisse aus Boden- oder gar Freilandhaltung handelt. Mit dem Biosiegel ausgezeichnete Eierschachteln beinhalten nur Produkte, welche den Mindeststandards für artgerechte Tierhaltung laut EU Öko-Verordnung genügen. So zumindest können sich Genießer dieses Hühnerproduktes besseren Gewissens ihr Frühstücksei kochen.
Grenzwerte für die Schimmelpilzgifte Ochratoxin A und Aflatoxin in Lebensmitteln wurden angepasst
Im Zuge einer Verbesserung der Hygienevorschriften wurden ab dem 1. Juli 2010 in einer weiteren, den Verbraucherschutz bei Lebensmitteln begünstigenden Gesetzesänderung die Grenzwerte für Ochratoxin A, das in Gewürzen, speziell in fertigen Gewürzmischungen, und in Süßholz vorkommen kann, sowie für Aflatoxine in Lebensmitteln aktualisiert. Des Weiteren wurden die Verfahren zur Überprüfung der Lebensmittel auf Schimmelpilzgifte optimiert. Das Schimmelpilzgift Ochratoxin A kann Nierenschädigungen hervorrufen und erhöht höchstwahrscheinlich die Krebsgefahr.
Aflatoxine wirken sich in vielerlei Hinsicht gesundheitsschädigend aus. Gerade in Lebensmitteln sind diese Gifte gefährlich. Beim Kontakt damit kann es im schlimmsten Fall zur Bewusstlosigkeit kommen. Babys können davon in der Folge Entwicklungsstörungen bekommen, Erwachsene können eventuell unfruchtbar dadurch werden.
Azo-Farbstoffe in Lebensmitteln müssen nun gekennzeichnet werden
Viele Süßigkeiten enthielten bisher - und enthalten teils heute noch - künstliche Farbstoffe. Besonders kritisch sind dabei die sogenannten Azo-Farbstoffe, welche sich schädlich auf die Gesundheit auswirken können. Sie werden aus Anilin, einen Stoff, der aus Erdöl stammt, produziert und erhöhen das Risiko von allergischen Reaktionen. Des Weiteren besteht mutmaßlich die Gefahr, dass sie krebserregend sind. Bei Kindern könnten sie zudem - ebenso wie übrigens auch Aspartam, das in Deutschland immer noch als Zusatzstoff geläufig ist - eventuell bestehende Konzentrationsschwächen und Hyperaktivität verschlimmern.
Aus diesem Grund wurde per Gesetzesänderung am 1. Juli 2010 eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, eingeführt. Auf den Verpackungen solcher Produkte muss nun der Zusatz "kann die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" vermerkt sein. Bei den Azo-Farbstoffen, welche in manchen Lebensmitteln enthalten sind, handelt es sich konkret um E 102 (Tartrazin), E 104 (Cholingelb), E 110 (Gelborange), E 122 (Azorubin), E 124 (Cochenillerot) und E 129 (Allurarot AC). Produkte ohne diese schädlichen Farbstoffe erkennt man eindeutig daran, dass der Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" oder "mit natürlichen Farbstoffen" auf der Packung steht.
Massentierhaltung in Deutschland immer noch gang und gäbe
In puncto Massentierhaltung speziell bei Hühnern, Rindern und Schweinen, aber auch anderem Nutzvieh ist hingegen noch nicht viel geschehen. Ein entsprechendes Verbot solcher Haltungsbedingungen, wie sie unter anderem auf der Homepage von Peta beschrieben werden, lässt noch auf sich warten. Und auch EU-weit ist man diesbezüglich noch nicht weiter. Einen Überblick über die Fakten und was abgesehen von der Tierquälerei sowie dem Aspekt des erhöhten Ausstoßes von umweltschädlichem Methangas durch die so gehaltenen Tiere noch gegen Massentierhaltung spricht, ist in einem Artikel des Umweltlexikons nachzulesen. Mittlerweile gibt es immer mehr Aktionen, die sich für eine artgerechtere Tierhaltung einsetzen, darunter die der Vegetarischen Initiative und die der WSPA.
