
- Gesundheitsreform 2011 steht an - Thorben Wengert
Die Regierungskoalition hat sich Anfang Juli auf die geplanten Änderungen der Gesundheitsreform 2011 geeinigt. Um das drohende Defizit der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen, soll eine Kombination aus Einsparungen und erhöhten Einnahmen den finanziellen Ausgleich schaffen. Laut Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sind die geplanten Schritte Grundlage für eine langfristige Reform. Zukünftig soll das System weiter optimiert und die Ausgaben verringert werden.
Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz wird auf 15,5 Prozent erhöht. Dies wird von Bundesgesundheitsminister Rösler folgendermaßen erklärt: Die Senkung des Beitragssatzes im Jahr 2009 war eine durch die Wirtschaftskrise bedingte Maßnahme. Durch die auflebende Konjunktur und die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen sei es jetzt gerechtfertigt, die steuerfinanzierte Senkung auslaufen zu lassen. Von der Gesamtsumme von 15,5 Prozent entfallen 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeberanteil steigt auf 7,3 Prozent und wird auf diesem Niveau eingefroren. Zukünftige Beitragssatzerhöhungen gehen also ausschließlich zulasten des Arbeitnehmers.
Die Verwaltungskosten für 2011 und 2012 der gesetzlichen Kassen dürfen die Ausgaben des laufenden Jahres nicht übersteigen. Das soll 300 Millionen Euro einsparen.
Die Begrenzung der Zusatzbeiträge wird aufgehoben. Allerdings müssen Versicherte nicht mehr als zwei Prozent des Einkommens zahlen. Verlangt die Krankenkasse höhere Zusatzbeiträge, so soll es einen Ausgleich geben. Der berechnet sich jedoch nach einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Laut Kalkulationen von Anfang 2010 wird dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 nicht höher als 16 Euro sein.
Die ärztlichen Honorare im Krankenhaus sollen um 350 Millionen Euro gekürzt werden. Die Vergütungen für Hausärzte werden um 500 Millionen Euro reduziert. Bei den Mehrleistungen für Krankenhäuser sollen 30 Prozent oder 350 Millionen Euro eingespart werden. Die Ausgaben der Kliniken orientieren sich ab 2011 an der Lohnentwicklung. Das senkt die Ausgaben noch einmal um 150 Millionen Euro.
Zwei Milliarden Euro sollen im Bereich Arzneimittel eingespart werden. Die Pharmaproduzenten müssen nun über die Preise für neue Arzneimittel mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verhandeln. Zwangsrabatte und Kürzungen der Handelsspannen sollen zusätzliche Preissenkungen bringen.
Durch die Steigerung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent steigen auch die Lohnnebenkosten auf 38,55 Prozent. Dabei werden die Arbeitnehmer stärker belastet. Sie müssen einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherung zahlen und für kinderlose Arbeitnehmer kommt noch ein zusätzlicher Beitrag von 0,25 Prozent für die Pflegeversicherung hinzu.
Änderungen für die private Krankenversicherung
Einige Änderungen der geplanten Gesundheitsreform betreffen auch die privaten Krankenversicherungen. So wird die Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr gekürzt. Das bedeutet, wer zukünftig die Pflichtversicherungsgrenze ein Jahr überschreitet, kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Weiterhin sollen die von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Wahltarife deutlicher von den Zusatztarifen der privaten Versicherer abgegrenzt werden. Mit diesen Veränderungen soll die Wahlfreiheit zwischen den Krankenversicherungssystemen unterstützt werden.
Bilanz der Gesundheitsreform 2011
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen tragen einmal mehr die steigenden Kosten des Gesundheitssystems. Einzig der vereinfachte Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich für den einen oder anderen als positiv erweisen.
Rösler will zwar mit seiner Reform sicher stellen, dass die Menschen auch in Zukunft gut versichert sind, aber sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber sehen das völlig anders. Sie halten die geplanten Maßnahmen für gänzlich inakzeptabel, da alle Kostenerhöhungen ausschließlich durch die Versicherten gezahlt werden müssen. Und durch die Anhebung des Beitragssatzes und die damit verbundene Verteuerung der Lohnkosten kann die wirtschaftliche Erholung nachhaltig gestört werden.
Bildnachweis: Thorben Wengert/pixelio.de
