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Die gestern gegen deutsche Landeslottogesellschaften ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegen das Monopol auf Glücksspiele hat auch auf Österreich unmittelbare Auswirkungen. Zudem wurde gemeinsam mit der bundesdeutschen Glücksspielcausa auch eine Entscheidung gegen die Spielbankenkonzessionsvergabe an die österreichischen Casinos Austria gefällt.
Rechtswidrigkeit der Vergabe der österreichischen Spielbankenkonzession
Neben der gestrigen Entscheidung gegen das deutsche Glücksspielmonopol, fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch ein Urteil gegen die Vorschriften betreffend Spielbanken im österreichischen Glücksspielmonopol. Die Regelung zum Betrieb von Spielbanken ausschließlich Gesellschaften mit Firmensitz in Österreich vorzubehalten, wird vom EuGH als EU-rechtswidrig qualifiziert. Wörtlich heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil: "Die Vergabe der Konzessionen an die Casinos Austria AG befindet sich nicht im Einklang mit dem EU-Recht.“
Niederlassungsfreiheit verletzt
Der EuGH hat in seinem Urteil ausdrücklich festgehalten, dass „es nicht mit der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Einklang stehe, dass bei der Vergabe der Konzessionen an die Casinos Austria AG keine Ausschreibung stattgefunden hat". Insbesondere mangelnde Transparenz beim Vergabeverfahren wird Österreich zur Last gelegt, - aus dem schließt der EuGH auf Ungleichbehandlung und mittelbare Diskriminierung.
Unverhältnismäßigkeit festgestellt
Die österreichische Argumentation, den österreichischen Firmensitz mit dem Interesse zu rechtfertigen, einer Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, wurde vom EuGH ausdrücklich verworfen und explizit als unverhältnismäßig qualifiziert. Betreffend Transparenz wurde festgehalten, dass eine "ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem EU-Staat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, stellt eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen EU-Ländern niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden.“ Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.
Bereits gestern Entscheidung gegen deutsches Glücksspielmonopol
Bereits gestern wurde mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol aufgehoben. Rechtsexperten gehen davon aus, dass dies nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland und die dortige Situation am Glücksspielmarkt hat, sondern auch auf andere europäische Länder, etwa Österreich anzuwenden ist. So betonte der EUGH in seiner Urteilsbegründung, dass grundsätzlich solche Glücksspielmonopole zwar zulässig sind, um etwa die Spielsucht zu bekämpfen oder den Jugendschutz kontrollieren zu können, wenn dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt wird, dann hat auch das Glücksspielmonopol keinerlei Existenzberechtigung. Der Rechtsstreit, der zu diesem unerwarteten Urteil geführt hat, hatte sich an einer Auseinandersetzung über das Verbot von Internet-Glücksspiel entzündet. Ein solches Verbot wurde erst im Jahre 2008 durch einen Staatsvertrag der deutschen Bundesländer eingeführt
Damit auch Österreichisches Glücksspielmonopol bedroht
Grundsätzlich ist durch diese EuGH-Entscheidung auch das österreichische Glücksspielmonopol bedroht. So wäre es etwa denkbar, dass die in Deutschland aktiv gewordenen Glücksspielanbieter auch in Österreich entsprechende Klagen einbringen, um dann eine gleichlautende oder ähnliche Entscheidung herbeizuführen. Aber auch eine unmittelbare Anwendung ohne eigenem Verfahren halten manche Experten für denkbar. Das Geschäft mit dem Glück hat eine offene Zukunft.
Tabaktrafikanten als Kollektanten betroffen.
Vor allem die österreichischen Tabaktrafikanten als primäre Glücksspielkollektanten würden ihre zentrale Einnahmequelle neben der Tabakware verlieren, wenn das traditionelle österreichisches Glücksspielmonopol fällt und es damit auch keine klar geregelte Distributionskette zwischen Österreichischen Lotterien und Konsumenten mehr gibt. Eine unbegrenzte Zahl an neuen Anbietern könnte dann via Internet oder über ein unabhängiges Händlernetz ihre Glücksspielprodukte in Österreich vertreiben. Damit wären Handelsspannen, Exklusivität und Gebietsschutz für die Trafikanten ausser Kraft gesetzt. Gerade in der aktuellen Situation wäre dies eine Tragödie, da ja durch Preiserhöhungen, Rauchverboten und steigenden illegalen Importen aus dem Ausland die Tabakware ebenfalls stark unter Druck steht. Ob die Politik,, also vor allem das Bundesministerium für Finanzen hier ordnend einzugreifen in der Lage ist, bleibt abzuwarten.
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