Jedem sind bestimmt schon einmal beim Durchstöbern des Internets, respektive beim Suchen bestimmter Webseiten, Tipp- oder Schreibfehler bei der Eingabe von Begriffen unterlaufen. Eine Untersuchung von Tyler Moore und Benjamin Edelman, beide Studenten der Harvard-Universität, ergab, dass Internetnutzer weltweit aufgrund dieser Unachtsamkeit circa 68 Millionen Tippfehler-Seiten täglich aufrufen. Die Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung bei Verwendung der 100.000 am häufigsten aufgerufenen Webseiten, welche die beiden durch den Webdienst Alexa herausgefunden haben, woraus eine Fehlerquote von 0,7 Prozent resultiert. Nach der durchgeführten Zählung über Alexa befand sich übrigens der Suchname „Google“ an vorderster Stelle mit 425.060.000 täglichen Gästen, wobei 2.566.230 Personen auf Tipp- oder Schreibfehlerseiten landeten.
Angespornt durch diese enorme Frequentierung sichern sich einige Internetbenutzer schon seit einiger Zeit ähnlich klingende Namen oder sehr wahrscheinliche Tippfehler von berühmten Marken- und Firmennamen als Domain. Auf diesen meist ohne wirklichen Inhalt und nur auf Werbeflächen basierenden Seiten werden zu einem großen Teil über Google Werbeanzeigen geschaltet, aufgrund derer ein beträchtliches Honorar für die Domaininhaber anfällt.
Aber auch für Google erweist sich das Geschäft als sehr lukrativ. 370 Millionen Euro soll man laut Studie der Harvard-Studenten im Jahr 2009 mit Werbeanzeigen auf diesen so genannten geparkten Domains (Platzhalteseite für eine Domain, die noch nicht zu einer richtigen Website aufgebaut wurde) verdient haben.
Rechtliche Probleme
Mittlerweile sind die meisten der gängigen Tipp- und Schreibfehlerdomains bekannter Webseiten belegt. Sobald einem Unternehmen, welches durch derartige geparkte Domains unterlaufen wird, davon erfährt, kann es dies bei Google melden. Der Suchmaschinendienst sperrt dann die entsprechende Seite. Bei Verletzung der Namensrechte besteht nach heutiger Rechtsprechung außerdem die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche gegen die Inhaber dieser Seiten geltend zu machen und im Einzelfall können hohe Schadensersatzforderungen durch das widerrechtliche Betreiben anfallen. Außerdem reagieren insbesondere Online-Firmen unterdessen auf die Weise, gängige Tippfehler-Domains bezüglich ihrer Internetseiten gleich mit zu erwerben. Sollten rechtliche Ansprüche gegen die Tippfehlerdomain-Betreiber eingeleitet werden, haften nur die Domaininhaber und nicht Google. Durch diese vorteilhafte Entbindung aus der Verantwortung lässt die Suchmaschine noch nicht beanstandete Vertipper-Domains natürlich weiter laufen und verdient kräftig mit.
vertippdich.de - gezielte Tipp- und Schreibfehlersuche bei eBay
Inzwischen sind jedoch auch Seiten in Erscheinung getreten, welche Tipp- und Schreibfehler in der Weise verwenden, dass sie direkt auf diese aufmerksam machen, insbesondere die Domains: vertippdich.de, vertippt.org, egar.de und tippfehler.org. Über diese Adressen gelangt man zu eBay-Artikelangeboten mit Schreibfehlern, die dementsprechend häufig übersehen werden oder nicht unter dem richtig eingegebenen Suchbegriff angezeigt werden. Daraus resultiert die Möglichkeit, die angebotene Ware zu einem niedrigen Kaufpreis zu ersteigern, für sogenannte Pfennigfuchser ein Schlaraffenland.
