Gottlos: NRW-Linke will Verfassungsänderung

NRW-Verfassung: Erziehung zu Ehrfurcht vor Gott. - Günther Havlena/pixelio
NRW-Verfassung: Erziehung zu Ehrfurcht vor Gott. - Günther Havlena/pixelio
Bewusst kurz vor Chanukka und Weihnachten? Die Linken wollen Gottesbezug aus NRW-Landesverfassung streichen. Heftige Kritik aus der CDU.

Am 20. Dezember 2011, nur vier Tage vor Heiligabend und am Tag vor Beginn des jüdischen Lichterfestes Chanukkah provoziert die Partei „Die Linke“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag auf Streichung des Gottesbezuges in der Verfassung des Bundeslandes.

Ist der monotheistische Wortlaut der Verfassung von NRW diskriminierend?

Dort fordert unter dem Abschnitt zu Schule und Religion der Artikel 7, Absatz 1: „Ehrfurcht vor Gott, Achtung der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung". Die Postkommunisten wollen nun "Ehrfurcht vor Gott" aus der Verfassung streichen.

Gunhild Böth, die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von "Die Linke", wendet sich nach eigenenAngaben damit vor allem gegen eine Fixierung auf das monotheistische Gottesbild der drei abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam. Wenn die Landesregierung die Integration als bedeutendes Ziel ihres Regierungshandelns sähe, dann müsse dem multikulturellen auch ein multireligiöser Anspruch folgen.

Die Linke diskutiert über Gott und die Welt

In der Laizismus-Frage werden in der Partei durchaus unterschiedliche Positionen bezogen. Der Theologe Jonas Höpken etwa gehört dem Oldenburger Stadtrat an und vertritt auf der Internetseite der Bundespartei von "Die Linke" eine positive Position zu dem christlich geprägten Weltbild. Er bezieht sich dabei unter anderem auf die im Neuen Testament in der Apostelgeschichte dokumentierte „urchristliche kommunistische Gütergemeinschaft“: „Die ganze Gemeinde war ein Herz und eine Seele; und auch nicht einer sagte, dass etwas von seiner Habe sein eigen sei, sondern es war ihnen alles gemeinsam.“ (Apg 5, 32)

Kritiker bezeichnen die Argumentation Böths als scheinheilig, sie habe schließlich keine Änderung des Wortlauts der Verfassung im Sinne von „Ehrfurcht vor dem Glauben an höhere Mächte“ oder ähnliches gefordert, sondern vielmehr eine vollständige Streichung des Gottesbezuges. Die Provokation habe, so heißt es hinter vorgehaltener Hand, einen antisemitischen und antichristlichen Beigeschmack. Der ergäbe sich vor allem aus dem gewählten Zeitpunkt des Antrages kurz vor Chanukka und vor Weihnachten. Andere wundern sich, dass Die Linke offensichtlich kein Problem habe mit Absatz 2 des Verfassungsartikels. Dort heißt es „Die Jugend soll erzogen werden … in Liebe zu Volk und Heimat …“.

Böths Antrag ohne Erfolgsaussicht

Es wird allgemein davon ausgegangen, dass der Antrag von "Die Linke" im Landtag von Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit finden wird. Die Kritik der CDU fällt jedenfalls deutlich aus. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann nannte den Antrag „abstrus und dreist“. Und auch die Grünen ließen verlauten, der Antrag werde keine Mehrheit finden, da die Verfassung sich schließlich auf keine bestimmte Religion festlege.

Quellen:

  • Presseerklärung Gunhild Böth vom 20.12.2011
  • Rheinische Post vom 21.12.2011 (Webversion)
  • Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Website Die Linke
B. Knapstein, B. Knapstein

Bernhard Knapstein - 1967 in Köln geboren. Studium in der Rheinmetropole: Geschichte, Sport und Rechtswissenschaften. Redaktionsassistent in der ...

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