Härtere Sanktionierung von Arbeitslosen?

Die FDP legt in der Hartz IV-Diskussion nach

Antrag auf ALG I - Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, Pixelio
Antrag auf ALG I - Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, Pixelio
Nach den umstrittenen Äußerungen von Guido Westerwelle (FDP) denkt seine Partei über härtere Sanktionen bei Arbeitslosen nach.

Ziel dieser Sanktionen soll es sein, Arbeitslose notfalls zur Arbeitsaufnahme zu zwingen. Hierbei stellt sich schon alleine ein Praktikabilitätsproblem: Wie soll ein arbeitswilliger Leistungsempfänger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, wenn der Arbeitsmarkt im Moment gar nicht genug freie Stellen zu bieten hat oder wenn auf Bewerbungen gar nicht beziehungsweise im besten Fall mit einer Absage reagiert wird, die vielfach aber erst Monate nach Versand der Bewerbung erfolgt?

Die FDP kennt die Hartz IV-Regelsätze offensichtlich teilweise gar nicht

Abgesehen von härteren Sanktionen gegen Arbeitslose denkt die FDP jedoch auch über eine Kürzung der Regelsätze von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen nach. Eine Umfrage unter FDP-Kommunalpolitikern, die von den Reportern des Magazins Ländersache (SWR) durchgeführt wurde, ergab jedoch, dass die meisten Parteimitglieder offensichtlich gar nicht wissen, wie hoch ein Hartz IV-Regelsatz ist. Die Antworten der FDP-Mitglieder reichten von "Das weiß ich nun wirklich nicht." bis hin zu "Weiß ich nicht genau, ich glaube, irgendwas um die 300 Euro." Es stellt sich die Frage, wie über die angemessene Höhe einer Leistung diskutiert werden soll, wenn vielen Politikern offensichtlich noch nicht einmal die derzeitige Höhe von Hartz IV bekannt ist. Dies ist vergleichbar mit der Situation, dass sich ein Kunde in einem Bekleidungsgeschäft lautstark über die viel zu hohen Preise für die dort angebotene Kleidung beschwert, ohne vorher aber einen Blick auf die Preisschilder an den Waren geworfen zu haben.

Vernachlässigter Aspekt in der Hartz IV-Diskussion: Die Aufstocker

Es entsteht der Eindruck, dass Politiker lediglich von solchen Hartz IV-Empfängern ausgehen, die ausschließlich von der Unterstützung durch den Staat leben, aber gar keiner Beschäftigung nachgehen. Voll vernachlässigt wird jedoch der Aspekt, dass es viele so genannte Aufstocker gibt, die zusätzlich zu ihrem in einer Vollbeschäftigung von 35 bis 40 Wochenstunden (und mehr) noch Hartz IV dazu beantragen zu müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. In der Sendung Ländersache vom 17. Februar 2010 wurde von einer jungen Frau berichtet, die etwa 50 bis 60 Stunden pro Woche in einem Getränkemarkt arbeitet - zu einem Stundensatz von 5,88 Euro. Selbst in Monaten mit mehr als zwanzig Arbeitstagen liegt das Bruttogehalt lediglich bei 1.200 Euro brutto, obwohl sie rein von der Stundenzahl her genauso viel leistet wie manche wesentlich besser bezahlte Fach- und Führungskraft. Da die Betroffene von dem Lohn nicht nur sich, sondern auch ihre dreiköpfige Familie ernähren muss, ist sie ebenfalls gezwungen, ihr niedriges Bruttogehalt mit Hartz IV aufzustocken. Solche Fälle tauchen jedoch in der öffentlichen Diskussion um Hartz IV kaum auf.

Soziale Gerechtigkeit?

In der heute-Sendung (ZDF) vom 16. Februar um 17 Uhr wurden ein Hartz IV-Empfänger und ein Arbeitnehmer im Einzelhandel gegenüber gestellt. Beide waren verheiratet und hatten zwei Kinder. Anhand dieser Beispielrechnung wurde deutlich, dass der Arbeitnehmer im Monat lediglich 46 Euro mehr zur Verfügung hat als der Hartz IV-Empfänger. Dies ist jedoch weder die Schuld von Hartz IV-Empfängern noch die der Arbeitnehmer. Vielmehr sollte die Lohnpolitik einiger Arbeitgeber hinterfragt werden, die ihre Angestellten für geringe Stundensätze zwischen drei Euro und 7,50 Euro arbeiten lassen.

Auch sind die Vergütungsunterschiede in den einzelnen Branchen teilweise gravierend: In der oben genannten heute-Sendung wurde auch von einer Friseurin berichtet, die bei einer Vollzeitbeschäftigung monatlich 755 Euro brutto und 600 Euro netto verdient. Auch sie ist zur Aufstockung ihres Gehaltes mit Hartz IV gezwungen. In anderen Branchen liegt die Bruttovergütung jedoch um ein Vielfaches höher. Bei Versicherungen, Banken, Steuerberatungsgesellschaft und vielen mehr verdienen Teilzeitkräfte zum Teil mehr als eine Friseurin in einer Vollzeitbeschäftigung.

Guido Westerwelle fordert, dass Leistung sich lohnen soll. Diese Kernaussage ist sicherlich zutreffend, aber nicht, wenn viele, gut qualifizierte Vollzeitkräfte trotzdem gezwungen sind, zusätzlich staatliche Hilfen zu ihrem Gehalt beantragen zu müssen. Dies ist dann eher eine Frage, die an manche Arbeitgeber zu richten wäre, nicht aber an Hartz IV-Empfänger, die unverschuldet in Not geraten sind oder an Geringverdiener.

Der von der FDP auferlegte Bewerbungszwang und seine Praktikabilität

Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 90 Prozent aller Arbeitslosen sich ernsthaft um eine Arbeit bemühen. Worauf sollen sie sich jedoch bewerben, wenn die ausgeschriebenen Stellen in Zeitungen und Online-Jobbörsen immer weniger werden, manche Stellen schon längst intern besetzt sind, obwohl extern ausgeschrieben, wenn auf Bewerbungen nicht oder erst nach Monaten reagiert wird? Selbst professionelle Bewerbungsunterstützung durch freie Personalberater/-vermittler, Transfergesellschaften und Outplacement-Unternehmen sind mittlerweile kein Garant mehr dafür, Arbeitssuchende in ein neues Beschäftigungsverhältnis vermitteln zu können. Wenn es keine passenden Stellen gibt, kann auch ein professioneller Jobsearcher nichts ausrichten. Auch die Chancen auf dem verdeckten Stellenmarkt (Stellen, die nicht offiziell ausgeschrieben sind) - das heißt, Initiativ- oder Blindbewerbungen, Kontakte zu Arbeitgebern über Freunde und Bekannte - haben in den letzten sechs bis neun Monaten immer weiter abgenommen.

Gleichzeitig ist auch nicht jede ausgeschriebene Stelle für den Bewerber passend. Momentan werden vermehrt Stellen im Vertrieb und im Außendienst ausgeschrieben. Dies ist jedoch nicht jedermanns Sache, vor allem, wenn die erforderlichen Qualifikationen und gewünschten Erfahrungen nicht vorliegen. Bei Firmen, die damit werben, dass die Außendiensttätigkeit leicht erlernbar ist und hierfür keine Vorkenntnisse notwendig sind, darf die Seriosität getrost angezweifelt werden.

Gleichwohl ist es selbst bei Personaldienstleistern nicht mehr einfach, einen erneuten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Abgesehen von der Frage nach der Bezahlung durch die einzelnen Anbieter kommt hinzu, dass auch Zeitarbeitsfirmen nicht mehr so häufig von Arbeitgebern für die Besetzung einer offenen Stelle genutzt werden. Vielfach werden lediglich noch Lockangebote geschaltet, um den Kandidatenpool mit guten Bewerbern aufzuwerten und damit bei Verhandlungen mit potentiellen Firmenkunden besser da zu stehen.

Alexandra Döll, Autorin, Marina Hong, Düsseldorf

Alexandra Döll - Persönliche Daten: geboren 1974 in Essen, wohnhaft ebendaFamilienstand: ledig, keine KinderAbitur 1993, anschließend ...

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