Am 27. Januar 2009 hat die Regierung von Mittelfranken dem Hausbesitzer Volker Stiny untersagt, sein Haus zu verlosen. Dies hat nur Spieler aus Bayern betroffen. Da der Hauseigentümer aber nicht auf die bayerischen Spieler verzichten wollte, hat Volker Stiny gegen die Untersagung Klage eingereicht. Allerdings wurde die Klage vom Verwaltungsgericht München am 9. Februar 2009 abgelehnt. Laut Aussage des Gerichtes sei es den Teilnehmern nicht möglich, den Ausgang des Spieles durch Geschicklichkeit zu bestimmen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Hausverlosung um ein Glücksspiel handelt.
Volker Stiny, seine Anwälte und viele der Spielteilnehmer können die Entscheidung des Gerichtes nicht nachvollziehen
Der allergrößte Teil - dies sind immerhin 47.900 Spielteilnehmer von insgesamt 48.000 Mitspielern - sollten durch ein Geschicklichkeitsspiel aus dem Spiel ausscheiden. Nur die übrig gebliebenen 100 Sieger aus dem Geschicklichkeitsspiel sollten um die 100 Preise losen. Das Gericht bewertet somit die Verlosung der 100 Preise weitaus höher als das von Volker Stiny angesagte Geschicklichkeitsspiel. Damit stellt sich für viele die Frage, ob das Gericht mit dieser Entscheidung nicht künftige Hausverloser abschrecken will. Der Staat hat das Glücksspiel-Monopol, doch jeder kleine Verein darf eine Verlosung durchführen, bei der die Nieten die Preise um ein Vielfaches übersteigen. Bei Volker Stiny´s Verlosung waren gar keine Nieten vorgesehen, die letzten 100 Teilnehmer hätten alle einen wertvollen Preis, darunter war das Haus, erhalten. Stiny und seine Anwälte sind immer noch der Meinung, dass es sich bei der Hausverlosung um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, da der Anteil der Verlosung nur 0,208 % beträgt.
Die Argumente des Gerichts sollen berücksichtigt werden
Volker Stiny will die gerichtliche Auseinandersetzung nicht weiterführen. Dies hat auch wirtschaftliche Gründe, denn das Gericht hat den Streitwert sehr hoch angesetzt. Herr Stiny hofft, das Spiel unter Berücksichtigung des Gerichtsentscheides weiterführen zu können. In welcher Form dies geschehen wird, bleibt noch offen.
Volker Stiny bedankt sich für die große Unterstützung
Im In- und Ausland stärken ihm unzählige Menschen den Rücken. "Sie sind sauer auf die Bevormundung durch den Staat und auf das "Zu viel an Obrigkeit". Den so genannten "mündigen Bürger" gibt es scheinbar nur in Bereichen, aus denen sich der Staat aus der Verantwortung stehlen möchte", schreibt Herr Stiny an suite101.
Es gab sogar Briefe von Mitspielern, die an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer geschrieben haben. Sie baten um sofortige Freigabe des Quiz-Spieles. Den Vorschlag für eine Unterschriftenaktion gab es ebenfalls.
"Mit so viel Unterstützung und lieben Grüßen habe ich nicht gerechnet", schreibt Stiny. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Angelegenheit weitergeht.
Weitere Informationen finden Sie auf Volker Stinys Website.
