Hausverlosung - Volker Stiny wehrt sich

Die Bezirksregierung hat dem Münchner die Verlosung untersagt

Die Regierung von Mittelfranken hat am 27. Januar 2009 die Hausverlosung für Mitspieler aus Bayern untersagt. Volker Stinys Anwältin nimmt dazu Stellung.

Große Verunsicherung herrscht unter den Mitspielern bei der Hausverlosung in der Nähe von München. Volker Stiny, der Besitzer des Hauses, sah sich gezwungen, Neuanmeldungen zum Geschicklichkeitsspiel und der anschließenden Verlosung vorerst zu stoppen. Die Regierung von Mittelfranken hat Volker Stiny die Verlosung seines Hauses untersagt. Das teilte die Behörde jetzt mit. Sie ist der Auffassung, dass die Verlosung in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht verstößt, außerdem fehlt die erforderliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis für die Hausverlosung könnte auch gar nicht erteilt werden, weil Glücksspiele im Internet generell verboten sind und Lotterien Privater grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden dürfen. Das gesetzliche Verbot wird nun durch einen sofort vollziehbaren Untersagungsbescheid durchgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken ist hinsichtlich der Glücksspielaufsicht im Internet für ganz Bayern zuständig. Damit gilt die Untersagungsverfügung für alle Spielteilnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Bayern aufhalten.

Volker Stiny wehrt sich gegen diese Untersagungsverfügung

Seine Anwältin, Frau Alice Wotsch, nimmt dazu öffentlich Stellung:

"Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren. Der Münchner Veranstalter hat bereits seit Oktober 2008 versucht, eine rechtliche Klärung seines Gewinnspiels mit den Behörden herbei zu führen. Eine konkrete Stellungnahme war bis vor kurzem nicht zu erhalten, obwohl er mehrfach um Prüfung seines Gewinnspiels gebeten hatte. Erst als das Interesse der Medien an dem Gewinnspiel in den letzten zwei Wochen enorm anstieg und sich die Regierung von Mittelfranken zahlreichen Anfragen Interessierter ausgesetzt sah, hat sie in unverhältnismäßig kurzer Zeit mit der Untersagungsverfügung reagiert."

Die Regierung von Mittelfranken und Stinys Anwälte sind unterschiedlicher Auffassung

Volker Stiny und seine Anwälte sind der Auffassung, dass die Hausverlosung kein Glückspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, da überwiegend nicht der Zufall, sondern das Wissen der Teilnehmer über die Gewinne entscheide. Die Regierung von Mittelfranken widerspricht dem in ihrer Untersagungsverfügung. Sie ist der Meinung, dass bei einer Gesamtbetrachtung das Zufallselement überwiegt. Das Quiz diene lediglich der Verringerung der Teilnehmerzahl, über den Hausgewinner entscheide dann jedoch das Losglück.

Volker Stiny hat Klage eingereicht

Die Untersagungsverfügung ist in den Augen von Volker Stiny und seinen Anwälten nicht rechtmäßig. Ein Gericht wird nun entscheiden, ob es sich bei der Hausverlosung im Internet um ein Glücksspiel oder um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Viele Mitspieler, die bereits ihren Lospreis bezahlt haben, werden die Angelegenheit mit Interesse verfolgen. Für Nachahmer, die bereits in den Startlöchern stehen, wird die gerichtliche Entscheidung ebenfalls Auswirkungen haben. Es bleibt also spannend!

Suite101 steht mit Herrn Stiny in Kontakt und wird die Leser weiterhin informieren

Es wäre für alle Beteiligten sicher am besten gewesen, wenn die Rechtmäßigkeit dieser Verlosung vor Beginn des Spieles geklärt worden wäre. Die Behörden haben es versäumt, auf Herrn Stinys mehrfache Anfragen mit einer schriftlichen Zu- oder Absage des Spieles zu reagieren. Die Folge davon ist, dass die Mitspieler nicht wissen, wie und wann es nun weiter geht oder ob das Spiel ganz untersagt wird. Fragen nach der Rückzahlung des Spieleinsatzes werden laut. Eine schnelle Klärung darüber, ob diese Verlosung nun stattfinden darf oder nicht, wäre vor allem im Sinne der Spieler nun dringend erforderlich!