Heiße Debatte um Deutschlands Glücksspielmonopol

Theo Goßner, Ralf Witzel, Norman Faber - Ralf Witzel, Landtag NRW
Theo Goßner, Ralf Witzel, Norman Faber - Ralf Witzel, Landtag NRW
Eine schlagfertige Debatte über einen geregelten Glücksspielmarkt, um die deutsche Wirtschaft zu erhalten und Illegalitäten aus dem Ausland zu vermeiden.

Am Mittwoch, den 13. Oktober 2010, trafen Ralf Witzel, Parteichef der FDP Ruhr, Norman Faber, Chef der privaten Faber Lotto-Service KG mit Sitz in Bochum, sowie Theo Goßner vom öffentlichen Westlotto in Essen-Rüttenscheid zusammen, um über die Zukunft des staatlichen Glücksspielmonopols zu debattieren.

Ausgangspunkt war der vom 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). In diesem haben die deutschen Bundesländer für die Veranstaltung, die Durchführung und die gewerbliche Vermittlung von Glücksspielen mit Ausnahme von Spielbanken versucht, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.

§ 1 Glücksspielvertrags lautet wie folgt:

„Ziele des Staatsvertrages sind

  1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
  3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spielervor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.“

Illegalität aus dem Ausland

Laut Theo Goßner wird insbesondere der Sportwettenmarkt von illegalen Anbietern dominiert. Aus diesem Grund sei der Spieler- und Jugendschutz nicht zu gewährleisten. Im Kontrast dazu steht Norman Faber. Dieser äußerte sich mit einem klaren „absurd“ gegen die Argumente seines Mitstreiters. Die erwähnten Einschränkungen seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages führten bereits zu einem erheblichen Rückgang der Umsätze. Des Weiteren würde eine ganze Branche ruiniert werden. Besonders auffallend war die äußerst humorvolle Darbietung des Unternehmers: “Ich möchte gerne mal einen Menschen treffen, der lottosüchtig ist. Wie sollen da eigentlich die Entzugserscheinungen aussehen? Ich habe mal eine Million Euro für die Ergreifung eines Lottosüchtigen geboten, gemeldet hat sich aber niemand.“ Die sogenannte „Lottosucht“, stellt Norman Faber als zentrales Argument des Verfassungsgerichts für die Rechtfertigung eines Staatsmonopols an den Pranger. „Es gibt keine Lottosüchtigen!“ lautet dessen handfeste Aussage. Die Suchtdiskussion sei außerdem in den Beschlüssen zu sehr in den Vordergrund gerückt.

Im Gegensatz dazu steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März.2006. Dieses nimmt Bezug auf die Regelung zur Umsetzung des alten LottStV im Land Bayern: „[…]dass das dort bestehende staatliche Sportwettenmonopol gegen den die Berufsfreiheit gewährleistenden Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. […], ohne dass ihm ein rechtlicher Rahmen zur Seite gestellt werde, der auf rechtlicher und tatsächlicher Ebene strukturell und substanziell eine effektive Verfolgung des Ziels der Begrenzung der Spielleidenschaft und der Bekämpfung der Spielsucht gewährleisten könne.“

Ein weiteres breit diskutiertes Argument war das Spiel- und Werbeverbot im Internet. Dies mache es nicht möglich, sich unternehmerisch zu bewegen und moderne Vertriebswege zu nutzen. Dadurch könne man nicht alle Bevölkerungsteile erreichen, und potenzielle Konsumenten gehen somit verloren. Derzeitig sind Onlinewetten immer noch illegal in Deutschland. Theo Goßner befürwortet allerdings die Internetzensur, da so gegen Illegalität vorgegangen werden könne. Verbotene ausländische Angebote dürften nicht von Deutschland aus via Internet verfügbar sein.

Doch wie soll man mit diesem komplexen Problem weiter umgehen?

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat sich als erstes auf den Weg gemacht, den problematischen aktuellen Glücksspielstaatsvertrag zu reformieren. „Handeln Sie politisch korrekt, Herr Witzel!“, so Norman Faber. Dieser wünscht sich für die Zukunft mehr Menschenverstand auf Seiten der Juristen sowie auf Seiten der Politiker und somit ein verstärktes Engagement der FDP in Bezug auf das ausstehende Problem. Es müsse ein geregelter Markt entstehen, um die Wirtschaft in Deutschland zu erhalten, damit dieser nicht durch private, teils illegale Wetten aus dem Ausland dominiert wird.

Abschließend äußerte sich Ralf Witzel wie folgt zur ausstehenden Problematik: "Das EU-Urteil erfordert eine Neubewertung des Glücksspielstaatsvertrages. Mit einer vermeintlichen Lottosucht lässt sich der Schutz der Bevölkerung durch ein Staatsmonopol nicht rechtfertigen. Wer im Hinblick auf viele Wohltätigkeitsaktivitäten von Lotterien weiterhin öffentlich veranstaltetes Glücksspiel will, muss neue Argumente hierfür liefern - wie beispielsweise die Verhinderung von Gewinnmanipulation durch unseriöse Geschäftspraktiken." Desweiteren fügte dieser hinzu:" Insgesamt geht die Entwicklung sicher eher in Richtung Konzessionsmodelle, bei der ausgewählte, seriöse Glücksspielveranstalter vom Staat unter Aufsicht eine Erlaubnis erteilt bekommen, die bei Fehlverhalten widerrufen werden kann, und für ihre Angebote werben dürfen. In Deutschland konzessionierte und kontrollierte private Anbieter beispielsweise bei Sportwetten zuzulassen, ist allemal besser als eine weiterhin schleichende Verdrängung in dubiose ausländische Internetmärkte."