Herausgabe der Arbeitspapiere

Am Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Papiere herausgegeben werden

Der Arbeitgeber muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung, Sozialversicherungsnachweise) herausgeben.

Es gibt wenige Bereiche des Arbeitsrechts, wo die Rechtslage einerseits so klar ist und andererseits die Durchsetzung des Anspruchs so schwierig werden kann, wie bei der Herausgabe der Arbeitspapiere.

Arbeitspapiere müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses herausgegeben werden

Die Herausgabe der Arbeitspapiere ergibt sich, neben der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht, aus vielen öffentlich rechtlichen Vorschriften. Es gibt dagegen auch von Seiten des Arbeitgebers nichts einzuwenden. Nur im Bereich des Arbeitszeugnisses kann gegebenenfalls gestritten werden. Ein Arbeitszeugnis wird aber auch üblicherweise nicht dem Begriff der Arbeitspapiere zugeordnet.

Wofür werden die Arbeitspapiere gebraucht?

Falls bei der Beendigung die Arbeitspapier nicht herausgegeben werden, merkt der Arbeitnehmer die Auswirkungen sehr schnell. Hat er einen neuen Arbeitgeber gefunden, soll er dort die Lohnsteuerkarte abgeben. Falls er es nicht tut, droht die Abrechnung auf der schlechtesten Steuerklasse. Hier kann ein ehemaliger Arbeitgeber also mit wenig Aufwand viel Ärger für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer produzieren. Noch schlimmer können Probleme werden, wenn die Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit nach § 312 SGB III (Sozialgesetzbuch römisch drei) nicht herausgegeben oder ausgefüllt wird. Dann kann es passieren, dass das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld auszahlt.

Arbeitsgerichtliche Hilfe

Die Rechtlage ist klar, und die Notwendigkeit, die Papiere zu bekommen, ist klargestellt. Jetzt wird es aber kompliziert, wenn es darum geht, den Anspruch auf die Arbeitspapiere mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Das stellt sich nämlich die Frage, welches Gericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit ist dabei noch recht einfach. Im Arbeitsgerichtsgesetz steht, dass die Arbeitsgerichte für die Arbeitspapiere zuständig sind. Also strengt man am besten einen Prozess vor dem Arbeitsgericht an. Wenn es so einfach wäre! Das muss man nämlich differenziert betrachten, wie die Juristen sagen.

Herausgabe und Ausfüllen

Für die Herausgabe der Papiere und das Ausfüllen sind die Arbeitsgericht zuständig. Na also, denkt der wartenden Arbeitnehmer. Dann bin ich dort doch richtig. Im Prinzip ja, aber es geht beim Arbeitsgericht nur darum, ob das Arbeitspapier, also etwa die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, ausgefüllt ist. Es ist aber grundsätzlich möglich, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung, um beim Beispiel zu bleiben, falsch ausfüllt.

Streit, ob richtig ausgefüllt

Wird darüber gestrtitten, ob richtig oder wie richtig ausgefüllt werden muss, dann ist dafür das Arbeitsgericht nicht mehr zuständig. Darüber muss eventuell beim Sozialgericht oder dem Finanzgericht gestritten werden.

Praktischer Tipp

Dennoch kann es sinnvoll sein, die Herausgabe und das ordnungsgemäße Ausfüllen beim Arbeitsgericht einzuklagen. Wenn nämlich der Vorsitzende auf die an sich klare Rechtslage hinweist, kann es gut sein, dass eben doch beim Arbeitsgericht ein Vergleich über Herausgabe und das Ausfüllen geschlossen wird.

Elena-Verfahren

Das sogenannte Elena-Verfahren wird zwar von Datenschützern wegen der Datensammelwut gescholten, könnte aber viele der oben aufgezeigten Probleme in Zukunft abmildern.

Wie läuft das beim Arbeitsgericht ab? Ein Überblick mit weitergehenden Hinweisen und Links.

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors zur Rechtslage zur Zeit der Abfassungs des Artikels wieder. Er kann und will nicht die Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ersetzen. Er ist allgemein gehalten und verzichtet auf die Darstellung des "vierten Sonderfalls" der "dritten Ausnahmeregelung".

Alexander Benra, Alexander Benra - privat

Alexander Benra - Alexander Benra, Jahrgang 1966, ist Jurist mit langjähriger Erfahrung in dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Wichtiger Hinweis: Die ...

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