Zur Herbstzeit befinden sich über hügeligen und windigen Stellen Drachen in allen Farb- und Größenvariationen am Himmel. Nein, es handelt sich dabei nicht um feuerspeiende Drachen, sondern um bunte Lenk,- Delta- und Rhombusdrachen, einleinige und mehrleinige Drachen, Kastendrachen, Gleitdrachen, Drachen in Uhugestalt oder gar in der Form einer Fledermaus.
Funktionsweise von Flugdrachen
Drachen beziehen ihre Auftriebsenergie vom Wind, der an den Auftriebsflächen entlang bläst. Der Drache profitiert dabei entweder vom Unterdruck über der Segelfläche oder legt sich quasi auf die Windströmung. Das Gestänge, welches dem Drachen auch seine Form verleiht, dient auch bei größeren Windstärken der Stabilisierung, wobei zu bedenken ist, dass der „Pilot“ des Drachens auch dazu in der Lage sein sollte, jederzeit seinen Drachen beherrschen zu können
Insbesondere die mehrleinigen Lenkdrachen sind dabei bedeutend besser zu manövrieren, da man hierbei die Möglichkeit hat, durch Änderung des Zuges an einem Seil auf die Flugrichtung und auch Höhe direkt Einfluss zu nehmen. Die wohl bekannteste Form des Lenkdrachens ist der sogenannte Deltadrache, der eine V-förmige Grundstruktur aufweist und besonders gute Flugeigenschaften besitzt. Mit Lenkdrachen kann man Loopings und Schrauben und andere vielfältige Figuren in den Himmel zaubern.
Drachen - Ein gefährliches Spielzeug?
Bei all der Faszination, welche diese Spielgeräte ausstrahlen, ist allerdings immer auch zu bedenken, welche Kräfte auf den Drachen wirken und wie groß das Gefährdungspotential des Drachenpiloten und der Lebewesen in seiner direkten Umgebung ist. Daher hat der Gesetzgeber gehandelt, auch wenn es für den einen oder anderen etwas verwunderlich klingen mag.
Rechtliche Besonderheiten – Drachen sind Luftfahrzeuge
Drachen gelten in Deutschland unabhängig von der Länge der Leine und Ihrer Größe als Luftfahrzeuge und dürfen weder in Natur- und Schutzgebieten, noch in unmittelbarer Nähe von Industriegebieten, dichtbesiedelten Wohngebieten oder im Umkreis von Flughäfen, Autobahnen oder Hochspannungsleitungen in den Himmel steigen. Die Paragraphen 15a und 16 der Luftverkehrs-Ordnung (Luft-VO) verbieten es, in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Flugplätzen Drachen steigen zu lassen.
Wichtig bei der Auswahl des Drachens ist auch die Leine, die aus einem Material gefertigt werden sollte, welches auch bei Nässe ungefährlich ist. Drachen sollten zudem nie direkt über Mensch und Tier fliegen, da unberechenbare Windverhältnisse wie zum Beispiel Böen den Drachen von der ursprünglichen Flugbahn abweichen lassen und insbesondere durch die sich schnell bewegende Leine, aber auch durch den Drachenkörper und dessen Gestänge schwere Verletzungen verursacht werden können.
Versicherungsschutz für leichtgewichtige Modellflieger
Die Änderungen der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) vom 11.08.2005 haben zur Folge, dass auch leichtgewichtige Modellflieger (Drachen sowie Modellflugzeuge, die weniger als 5 kg wiegen) einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen.
Bis zur Änderung waren diese Flugobjekte zumeist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, nun ist eine spezielle (Zusatz-)Versicherung für Luftfahrzeuge notwendig. Von dieser Regelung ausgenommen ist allerdings reines Spielzeug, wo dabei allerdings genau die Abgrenzung zu sehen ist, wurde vom Gesetzgeber nicht genau definiert.
