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Hexen und Zauberei: Papst Innozenz VIII. und die Hexenbulle

Im Namen der römischen Kirche - N. Schmitt/Pixelio.de
Im Namen der römischen Kirche - N. Schmitt/Pixelio.de
Noch im Jahre 1751 wurde ernsthaft disputiert unter den Gelehrten, ob es Hexen gäbe und wie ihr Bündnis mit dem Teufel aussehe und er ihnen Kraft verleihe.

Der Glaube an die Existenz von Dämonen, die Menschen besondere Kraft verleihen, ist tief verankert in der menschlichen Gesellschaft. Bereits in der Mythologie des Altertums als auch in der germanischen Frühperiode wird von Zauberei gesprochen. Unter Zauberei verstand man jeglichen Beistand von Dämonen, ausgelöst durch übernatürliche Kräfte in Bevorteilungs- oder Schädigungsabsicht.

Das deutsche Wort 'Hexe' gibt es seit dem 13. Jahrhundert. Nach Ausbildung des wissenschaftlichen Hexenbegriffes verstand man unter Hexerei ganz allgemein ein Bündnis mit dem Teufel, kraft dessen sich der Mensch gegen die ihm vom Satan versprochenen Vorteile diesem als Eigentum übergibt.

Hexen und Zauberei waren Diskussionsstoff in der Zeit der Aufklärung

Bis in das späte 18. Jahrhundert hinein herrschte Streit unter den Gelehrten darüber, ob es Hexen gäbe oder nicht. Man hatte anscheinend wenig aus den unsäglichen Hexenprozessen des 16. und 17. Jahrhunderts gelernt, sonst hätte sich ein solcher Disput erübrigt. Der Hauptbegriff, der der Hexerei beigelegt wurde, war zweifelsfrei das Bündnis dieser Menschen mit dem Teufel. Nach zeitgenössischer Auffassung sollte der Satan den Hexen in verschiedenen Gestalten erscheinen. Einmal sollte er mehr einem Tier, zum anderen einem Menschen ähnlich sein. Der Teufelsbund konnte sowohl öffentlich als auch in den eigenen vier Wänden abgeschlossen werden.

Man glaubte allen Ernstes, dass der Teufel seine Bündnisgenossen mit einem besonderen Hexenmal, mit Gewächsen oder Beulen und anderen Hautauffälligkeiten zeichne. Hexenmale galten als unempfindlich. Stach man mit einer Nadel hinein, floss kein Blut aus ihnen. Andere glaubten, die Hexen müssten dem Satan mit ihrem Blut den mit ihm geschlossenen Pakt unterschreiben. Auch hätten sie sich zu verpflichten, sich geschlechtlich mit ihm einzulassen.

Nach späterer Ansicht mussten sich die Hexen zudem noch verpflichten, unter teuflischem Beistand, der sie durch die Luft führte, zum Hexensabbat und Hexentanz einzufinden. Die großen Hexenzusammenkünfte sollten an Walpurgis, in der Nacht zum ersten Mai, in abgelegenen, einsamen Wäldern und auf hohen Bergen - der Blocksberg und der Brocken im Harz sind dafür bekannt - oder auch unter der Erde abgehalten werden.

Hexerei und Zauberei zählten seit dem frühen Mittelalter zu den strafbaren Handlungen

Hexerei wie Zauberei waren beide strafbare Handlungen. Schon das mosaische Recht (Altes Testament) belegte Zauberei mit der Strafe der Steinigung. Die Lex Salica (Anf. 6. Jh.) aus Merowingerzeit belegte 'zauberische Menschenfresser' noch lediglich mit einer Buße. Doch im Laufe der Zeit wandelte sich die Bestrafung für Hexerei.

Dadurch, dass die Hexerei (crimen magiae) sowohl nach krichlichem als auch nach weltlichem Recht strafbar wurde, verkörperte sie ein echtes 'delictum mixti fori', das von beiden Gerichten verfolgt werden konnte und bei dem ausschließlich die Prävention bestimmend war. Die deutschen Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts – Sachsen- und Schwabenspiegel – verlangten für Zauberer die Todesstrafe und bedrohten diese mit dem Brand.

Hexenbulle, Hexenhammer – das Spiel mit dem Feuer

In allen Bevölkerungsschichten Europas griff ab dem 14. Jahrhundert der Hexenwahn stark um sich. Neben französischen Hexenverfahren des 13. und 14. Jahrhunderts standen italienische des 14. und 15. Jahrhunderts. Hexenglauben und Zauberei nahmen epidemische Ausmaße an. Als sich der Hexenwahn unaufhaltsam verdichtete, trat eine entscheidende Verschärfung in der Berurteilung dieses Strafbestandes ein. Eingeleitet im Jahr 1484 durch die katholische Kirche. Papst Innozenz VIII. (1484 – 1492) erließ seine berühmte Hexenbulle "Summis desiderantes affectibus“, mit der die Inquisition von Zauberern angeordnet wurde.

Die Dominikaner Heinrich Institoris und Jacob Sprenger verfassten einen Kommentar für die zeitgenössische Gerichtspraxis, den so genannten Hexenhammer (malleus maleficarum) von 1487. Denunziation und Folter dominierten in diesem anempfohlenen Gerichtsbrauch: "Jede Person, egal ihres Standes und ihrer Ehrenstellung, die sich des Verbrechens der Hexerei schuldig gemacht habe, solle die schwersten Strafen erleiden. Schwerer, als für alle anderen Verbrechen der Welt“, heißt es darin.

Der Hexenhammer, den die beiden Dominikaner im Auftrag Papst Innozenz VIII. ausgearbeitet hatten, ist das von seiner Wirkungsgeschichte her bedeutendste der Hexenbücher. Es bietet ein System des Hexenglaubens und war von den Verfassern als "Handbuch der Hexenverfolger“ gedacht. Neben Begründungszusammenhängen und Argumentationshilfen enthält es ganz präzise Anweisungen für Richter, wie zu verhören, wie zu foltern sei. Wie zu verurteilen und letzten Endes zu bestrafen sei.

Bildnachweis: © N. Schmitz/ pixelio.de

Annelore Poljasevic, Annelore Poljasevic

Annelore Poljasevic - Ich bin 1952 im mittelalterlichen Rothenburg ob der Tauber geboren und habe (weil es sich so ergeben hat) den nüchternen Beruf der ...

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