Weihnachtsbaumbrand – Was ist zu tun?

Lichterloh - Bild: aboutpixel.de /  © Michaela Hoffmann
Lichterloh - Bild: aboutpixel.de / © Michaela Hoffmann
Immer wieder gibt es Brände zur Weihnachtszeit. Erste Hilfe beim größtmöglichen Weihnachts-Unglück und danach: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Wenn der Weihnachtsbaum Feuer fängt, gilt nur noch eins: Rette sich, wer kann! Die Feuerwehr rät von Selbstlöschversuchen ab und empfiehlt dringend, die Wohnung zu verlassen. Denn nicht das Feuer ist häufig die Todesursache, 95 Prozent aller Brandopfer sterben aufgrund des lebensgefährlichen Rauchs!

Ein trockener Baum braucht vier Sekunden, um lichterloh zu brennen

Im Jahre 2009 erschütterte folgende Zeitungsmeldung: Beim Brand eines Wohnhauses im hessischen Friedberg sind zwei 63 und 87 Jahre alte Frauen in den Flammen gestorben. Ein 63 Jahre alter Mann erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Die Senioren hatten versucht, an einem ausgetrockneten Weihnachtsbaum noch einmal die Kerzen anzuzünden. (Quelle: dpa, 19.1.09)

Jedes Jahr zur Weihnachtszeit werden in Deutschland ca. 15.000 Brände registriert. Ein ausgetrockneter Christbaum benötigt nur wenige Sekunden, um lichterloh in Brand zu stehen. Er kann sogar, durch das darin vorhandene brennbare Fichtennadelöl, regelrecht explodieren, wie auch im Fall der Senioren aus Hessen geschehen. Laut einem Bericht der Apotheken-Umschau rät die Feuerwehr dringend von Selbstlöschversuchen ab, da sich durch die große Menge an Kunststoffen, die sich heutzutage in Wohnungen befindet, blitzschnell lebensgefährlicher Rauch bildet. 100 Gramm verbrannter Kunststoff reichen aus, um eine 80 Quadratmeter große Wohnung einzuräuchern. Es genügen dann schon einige wenige Atemzüge, um bewusstlos zu werden und an einer Rauchvergiftung zu sterben. Einzig wichtig sei es, so schnell wie möglich ins Freie zu gelangen und die Feuerwehr zu rufen.

Wie kann ich einem Christbaumbrand vorbeugen?

Wer den obligatorischen gefüllten Wassereimer neben seinem Weihnachtsbaum stehen hat, kann diesen natürlich für einen ersten Löschversuch verwenden, dann aber bloß nicht mehr nachfüllen, sondern die Wohnung schnellstmöglich verlassen, so die Empfehlung der Feuerwehr. Die Wohnungstür könne aber noch geschlossen werden, um den Schaden zu begrenzen. Auf keinen Fall probieren, mit einer Decke die Flammen zu ersticken. Die allermeisten Decken enthalten heutzutage Kunstfasern und sind daher sehr leicht brennbar. Außerdem besteht die Gefahr, den Baum umzuwerfen und den Brand damit schnell zu vergrößern. Um nicht einen Brand durch einen umstürzenden Christbaum auszulösen, sollte dieser im Vorfeld bereits angebunden werden. Zugluft ist zu vermeiden, damit aus den strahlenden Lichtern nicht plötzlich ein heller Feuerschein wird.

Wunderkerzen haben am Weihnachtsbaum nichts verloren. Wenn der Baum schon ein paar Tage in geheizten Räumen steht und daraus Feuchtigkeit verdunstet ist, kann das Entzünden der Funken sprühenden Kerzen lebensgefährliche Folgen haben. Die brennenden Magnesiumspäne, die eine Wunderkerze verspritzt, können bis zu 2000 °C heiß sein und den Baum leicht in Brand setzen. Beim Kauf von Lichterketten für den Baum immer darauf achten, dass diese mit dem GS und VDE-Zeichen gekennzeichnet sind. Da diese Qualitätssiegel auch gefälscht sein können, am besten im Fachhandel kaufen. Dass auf genügend Abstand zu brennbarer Weihnachtsdekoration geachtet wird und Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen gelassen werden, auch nicht für kürzeste Zeit, sollte selbstverständlich sein. Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt sein.

Was tun bei Verbrennungen?

Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passiert, muss die Brandwunde gekühlt werden und das möglichst unverzüglich und am besten mit fließendem kalten Wasser aus dem Wasserhahn. Kein Eiswasser verwenden, da hierbei die Gefahr der Verkühlung und verzögerten Wundheilung besteht. Kleidungsstücke nur entfernen, wenn sie nicht haften oder bei Verbrühungen. Die Kühlung mit Wasser ist bis zu 15 Minuten noch nützlich, bei kleineren Verbrennungen, kann sie abgebrochen werden, wenn der Schmerz nachlässt. Handelt es sich um kleine Verbrennungen ohne Blasenbildung, sollten diese ohne Wundabdeckung an der Luft ausheilen. Es dürfen in diesem Fall keine Hausmittel wie Salben, Puder, Öle oder Desinfektionsmittel angewendet werden. Bei größeren Verbrennungen den Arzt aufsuchen! Ist bei einem Kind eine Fläche größer als sein Handteller verbrannt, muss es von einem Arzt versorgt werden. Sind bei Kindern unter vier Jahren mehr als acht Prozent der Haut verbrannt, muss es in einem Krankenhaus behandelt werden (bei Kindern über vier Jahren: mehr als zehn Prozent).

Welche Versicherung zahlt den Schaden eines Christbaumbrands?

Die Schäden eines Weihnachtsbaum- und Wohnungsbrandes sind im Allgemeinen durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Sie ersetzt die Möbel und Einrichtungsgegenstände und kommt für die Renovierungskosten auf. Bei Schäden an der Fassade des Hauses oder an Dach oder Balkon, springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. Das gilt auch für eine eventuell beschädigte Nachbarwohnung, sei es durch Feuer oder Löschwasser. Die Gebäudeversicherung ist auch dann zuständig, wenn Schäden durch typische "Silvesterstreiche" am Gebäude entstehen, beispielsweise durch Knallkörper beschädigte Mülltonen oder Briefkästen.

Womit wir beim nächsten "brandgefährlichen" Event wären: dem Silvesterabend. Auch hier gilt es, größte Umsicht beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern walten zu lassen. Türen und Fenster sollten während des Silvesterfeuerwerks geschlossen werden. Damit nicht durch umherfliegende Feuerwerkskörper, das Unglück ausgelöst wird, das an Weihnachten durch größte Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden konnte.

Weitere Informationen:

Gisa van Lingen, Bild: Fotogen

Gisa van Lingen - Worüber schreibt eine Technische Redakteurin, wenn sie schreiben darf worüber sie will? Über alles andere als Technik. ...

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