
- Hilfsmittel - Rainer Sturm
Die folgende Produktübersicht soll eine Orientierungshilfe sein für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Zur Verodnung und genaueren Begriffsbestimmung gibt es weitere Informationen im Beitrag "Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel".
Die vorliegende Auswahl beschränkt sich auf Hilfsmittel, die am häufigsten gebraucht werden: von Transfer-, Bad- und Gehhilfen, Treppensteighilfen, Pflegebetten bis zu „kleinen Helfer“, die nicht immer verordnungsfähig sind, aber oft schwierige Situationen leichter meistern helfen.
Transferhilfen
erleichtern einem Pflegebedürftigen und seinem Helfer die Überleitung von einem Ort zu einem anderen – also z.B. vom Bett in den Rollstuhl oder vom Sessel/Stuhl an die Gehilfe oder von der Toilette auf den Duschhocker.
- Drehteller - mit ihrer Hilfe lassen sich Pflegebedürftige leichter in die richtige Position vor einem Stuhl drehen und dort wieder absetzen.
- Gleitmatten, Gleitsitze, Rutschbretter eint der Vorteil, dass die Pflegeperson Kraft spart, wenn es gilt, einen Pflegebedürftigen auf einer Fläche (Bett, Stuhl, Autositz) so nach vorn an die Kante zu bewegen, dass er in eine geeignete Aufstehposition kommt.
- Haltegürtel sind vor allem bei Unternehmungen sehr hilfreich. Die rundum mit Schlaufen ausgestatteten Gürtel geben gerade ungeübten Beteiligten für Hilfestellungen die nötige Sicherheit.
- Bettleitern sind stabile, lange Schlaufengurte, die sich z.B. am Bettpfosten anbringen lassen, das selbständige Aufrichten im Bett ermöglichen und Halt beim Aufstehen bieten.
Badhilfen
sorgen für Sicherheit, erleichtern nicht nur das „sich selbst waschen“, sondern auch alle pflegerischen Tätigkeiten im Bad (Das barrierefrei Bad).
- Badehocker, Duschhocker: einfach oder mit zusätzlichen seitlichen Haltegriffen, mit Rückenlehne, mit durchgehender Sitzfläche oder einer Auslassung, die das Waschen im Genitalbereich erleichtert oder einen Toilettenbehälter aufnimmt.
- Badewannenlifter stehen wie ein Stuhl in der Wanne und lassen sich motorbetrieben über Scherengelenke senken und heben. Eine andere Version rollt ein Band auf - durch die Verkürzung wird der darauf Sitzende automatisch angehoben.
- Toilettenerhöhung: Standrahmen, der sich über der Toilette platzieren lässt, die Sitzhöhe anhebt und durch beidseitige Relings beim Hinsetzen und Aufstehen Halt gibt.
- Toilettenschränke mit geneigter Spiegelfläche erlauben auch beim Waschen im Sitzen den gewohnten Blick in den Spiegel.
- Griffe und Haltestangen gibt es für die feste Installation, aber auch in mobiler Ausführung in einer Art Saugnapf-Technik.
Gehhilfen
halten auch dann noch aktiv, wenn Pflegebedürftige schon oder noch etwas unsicher beim Gehen oder Stehen sind. Es gibt sie als Gehgestelle in fester Rahmenform ohne Rollen oder Räder oder als Rollatoren in verschiedenen Ausführungen z.B. mit zusätzlicher Sitzfläche, Korbgestell, als klappbare Leichtversion.
Treppensteighilfen
Mit ihnen lässt sich das häufigste Hindernis auf dem Weg in ein aktiveres Leben überwinden: Stufen und Treppen. Hier gibt es zwei Varianten: Fest installierte Treppenlifte eignen sich für die meisten Treppenformen und sogar in Mietobjekten, weil die Montage keine Umbauarbeiten notwendig macht. Manche Hersteller bieten die Anlagen, bestehend aus Schiene und motorbetriebenem Lift (mit Sessel oder Plattform für Rollstuhl) nicht nur zum Kauf, sondern auch zur Miete.
Treppenlifte sind nicht verordnungsfähig. Ist man jedoch in einer der drei Pflegestufen, so kann man für den Einbau eines Treppenliftes einen Zuschuss bis zu EURO 2.557,- erhalten für den pflegebedingten Umbau der Wohnung – natürlich nur unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils und wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausscheiden.
Mobile Treppensteighilfen sind meist motorbetriebene Schiebrollstühle, die ohne Kraftaufwand von einem Helfer nur „dirigiert“ den Aufstieg oder Abstieg erledigen. Im Gegensatz zum Treppenlift sind sie auch unterwegs einsetzbar, allerdings braucht man stets eine Hilfsperson - deshalb zählen sie übrigens zu den Pflegehilfsmitteln.
Kleine Helfer
erleichtern Handhabungen und tägliche Abläufe oder machen sie wieder möglich: Griffe und Haltestangen (fest montiert oder mobil), Handläufe, Utensilienhalter (z.B. für Stöcke, Krücken, Fön usw.), Strumpfanzieher, Greifzangen mit verlängertem Arm, Waschhilfen und Kämme mit verlängerten Formgriffen, Schreibhilfen und Spezialscheren, Fixierbrett für die Küche, Besteck mit speziell geformten Griffen, Hüftprotektoren.
Pflegebetten
sind verordnungsfähig (Krankenkasse) und ebenso auch per Antrag über die Pflegekasse (Pflegestufe I, II oder III) zu bekommen. Die Modellvielfalt bei Pflegebetten ist groß, welche Ausstattungsdetails und/oder Zusatzausrüstung nötig ist, können Arzt oder Pflegeberaterin (Pflegedienst, Sozialstation) erklären.
Beratung
Wer wissen möchte, welche Produkte verordnungsfähig sind, kann sich beim Arzt informieren, bei Pflegediensten oder Beratungsstellen. Jedes Sanitätshaus hält eine Liste bereit, die Auskunft darüber gibt, ob ein Hilfsmittel verordnungsfähig ist. Außerdem kennzeichnen Hersteller in ihren Prospekten alle Hilfsmittel, die verordnungsfähig sind, mit einer so genannten Hilfsmittelverzeichnis- oder Hilfsmittelpositionsnummer (zehnstellig: xx. xx. xx. xxxx)
Größere technische Hilfsmittel werden übrigens, sofern praktikabel und möglich, leihweise überlassen – hierbei fällt die Eigenbeteiligung weg. Zur Verfügung stellen diese Geräte (z.B. Pflegebetten) entweder die Krankenkassen aus eigenen Beständen oder die Sanitätshäuser vor Ort, mit denen die Krankenkassen entsprechende Verträge abgeschlossen haben.
Kosten fallen nur dann an, wenn man ein Leihgerät ablehnt. Dann muss man die Kosten für die Anschaffung eines eigenen selbst tragen. Auch dieser Fall ist möglich: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfsmittel in einfacher Ausführung, entscheidet man sich aber für ein teureres Modell, dann gewährt die Kasse die Kosten für das einfache Gerät, der Mehrbetrag für die teurere Ausführung wird aus eigener Tasche bezahlt.
