
- Hitlers Kommissarbefehl - Angela Parszyk
Laut dem Wehrmachtschronisten Helmut Greiner, der für das Kriegstagebuch zuständig war, erfuhren Hitlers Generäle auf einer Konferenz am 3. März 1941, wie radikal sich Hitlers Vorstellungen vom Krieg im Osten von den ihren unterschieden.
Hitlers Kommissarbefehl
Auf dieser Wehrmachtskonferenz, in deren Verlauf Hitler zum ersten Mal von der „Notwendigkeit, die politischen Kommissare zu eliminieren“ sprach, machte er seine Ziele zu Genüge deutlich. Die „jüdisch-bolschewistische Intelligenz“ müsse, so Hitler, wenn überhaupt möglich, im Verlauf der militärischen Operationen ausgerottet werden. In Hitlers Vorstellungswelt waren „Intelligenz“, „Bolschewisten“ und „Juden“ unvermeidlich miteinander verknüpft, und genauso unvermeidlich sollte dazu jetzt ihre „Ausrottung“ kommen – durch die Wehrmacht, zusammen mit Himmlers tatkräftiger Polizei.
Auf dieser Wehrmachtskonferenz, so Feldmarschall Keitel im Nürnberger Prozess , habe der Satrape Himmler ausgedehnte Vollmachten im Hinblick auf die polizeilichen Maßnahmen im besetzten Gebiet erhalten. Zehn Tage später, am 13. März, gab Keitel die schriftliche Präambel des “ Kommissarbefehls“ aus, der zwei Wochen später an die Wehrmacht weitergegeben wurde. Dort heißt es: „ Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrag des Führers, die sich aus dem endgültig auszugehenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer SS selbstständig und in eigener Verantwortung (…) Näheres regelt das OHK mit dem Reichsführer SS unmittelbar“ (zitiert nach IMT, s. u.).
Was ist mit diesen Sonderaufgaben gemeint?
Die einzige Gewissheit, die die Generäle Hitlers aus dieser offensichtlich abstrusen Weisung gewannen, war, dass der verhasste Himmler und seine SS ihre bisherige Autorität an sich reißen würden. Zwei Wochen später erfuhren sie freilich, was mit den “Sonderaufgaben“ gemeint war, mit denen Hitler den SS-Führer betraut hatte. [Seit dem Euthanasieprogramm war das Präfix “Sonder-“ ein Codewort, das nur im Zusammenhang mit den verschiedenen Mordunternehmen gebraucht wurde, wie in “Sonderkommando“, “Sonderbefehl“ und, besonders zynisch, “Sonderbehandlung“.]
Hitlers Mordbefehl, die, wie Nicolaus von Below, der Adjutant Hitlers, sich Jahre später erinnerte, unter den Generälen Bestürzung auslösten und vermutlich die Saat für die Verschwörung von Wehrmachtsangehörigen zum Attentat auf Hitler drei Jahre später waren, wurden stufenweise ausgegeben. Im Wesentlichen noch vor Beginn des Russlandfeldzuges. Die Formulierung des Kommissarbefehls – im „Auftrag des Führers“ und „Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer SS selbstständig und in eigener Verantwortung“ – war zwar ganz offensichtlich auf politische Morde zugeschnitten, wurde jedoch sehr bald auf den industriell betriebenen Massenmord an den Juden zunächst und durch Erschießen und dann durch Gas angewandt.
Hitler legt die grundsätzliche Strategie seines Russlandfeldzuges offen
Am 30. März sprach Hitler in Berlin zweieinhalb Stunden lang vor dem Generalstab der Wehrmacht und legte die grundsätzliche Strategie seines Russlandfeldzuges unverblümt offen: „Unsere Aufgaben gegenüber Russland: Wehrmacht zerschlagen, Staat auflösen (…) Kampf zweier Weltanschauungen gegeneinander (…) Es handelt sich um einen Vernichtungskrieg. Der Kampf muss geführt werden gegen das Gift der Zersetzung. (…) Kommissare (…) sind Verbrecher und müssen als solche behandelt werden (…) Im Osten ist Härte mild für die Zukunft“ (zitiert nach Fest, s. u.)
Später am Nachmittag verdeutlichte Wilhelm Keitel den Generälen, was das hieß: Alle politischen Kommissare, die in die Hände der Wehrmacht fielen, müssen sofort von Soldaten getötet werden oder, darin lag eine versteckte Drohung, der nächsten SS- oder SD- (Sicherheitsdienst) Einheit übergeben werden.
Der Kommissarbefehl Hitlers war in der deutschen Militärgeschichte beispiellos
Der Kommissarbefehl war in der deutschen Militärgeschichte beispiellos. Trotz der Berichte über deutsche Brutalitäten in Südwestafrika Anfang des 20. Jahrhunderts und vereinzelten Greuelgeschichten aus dem Ersten Weltkrieg hatte das deutsche Heer das Recht in den meisten Fällen geachtet; deutsche Soldaten, die sich gegen Eigentum oder Leben von Nichtkombattanten vergingen, riskierten harte disziplinarische Maßnahmen uns sogar die Todesstrafe. Doch Hitlers Befehl warf dieses Konzept der Kriegsführung über den Haufen. Der Vorwand dafür lautete – auch in den folgenden Jahren, in denen zahlreiche Gesetze gestrichen wurden, die das Schicksal von Kriegsgefangenen und der Bevölkerung in den besetzten Gebieten regelten -, dass die Sowjets die Genfer Konventionen zum Schutz der Kriegsopfer und Kriegsgefangenen nicht unterschrieben hätten. Die Wahrheit indes ist anders und von fundamentaler Bedeutung für die Geschichte. Mit dem Kommissarbefehl setzte Hitler Prozesse in Gang, die, eine fatale Eigenständigkeit entwickelnd, gewissermaßen die Welt verändern sollten.
Mit dem Kommissarbefehl Hitlers werden Soldaten dazu gebracht, alle Regeln “zivilisierter“ Kriegsführung aufzugeben
Um Hitlers fürchterliche Vision, die er in seiner Rede an die Generäle vom 30. März unmissverständlich deutlich machte, in die Tat umzusetzen zu können, würde es von nun an unerlässlich sein, anständige Soldaten dazu zu bringen, alle Regeln “zivilisierter“ Kriegsführung aufzugeben und - durch nichts gezügelt als die eigene Entscheidung und das eigene Urteil - politisch und ideologische Morde zu begehen. Denn was ganz deutlich wurde, war, dass der Mord an den Kommissaren nur der Anfang und, wie aus Hitlers Worten vom 30. März ersichtlich, von vornherein mit den beiden anderen und umfassenderen Zielen Hitlers verknüpft war – der Auslöschung der gebildeten Schichten Osteuropas und der Vernichtung der Juden. Dass der Kommissarbefehl Hitlers eine Lizenz zum Töten war, wird auch aus den Memoiren Nicolaus von Belows deutlich: „Hitlers Vorstellung von dem Krieg im Osten war eine ganz andere als die des Heeres. Die Führung des Heeres erwartete einen herkömmlichen Krieg, Hitler dagegen einen harten Kampf gegen einen harten und rücksichtslosen Feind. Bezeichnend dafür war Hitlers ‚Kommissarbefehl-Befehl‘, mit dem er die Truppen aufforderte, jeden in ihre Hände fallenden Kommissar ohne weiteres zu erschießen. Dieser Befehl hat viel Unruhe ausgelöst (…)“.
Bildnachweis: © Angela Parszyk/pixelio.de
Quellen:
Below, Nicolaus von: Als Hitlers Adjutant 1937-1945, Mainz 1980 (Zitat: S. 279).
Fest, Joachim C.: Hitler, Frankfurt a. Main 1973 (Zitat. S. 885), Zitat aus Franz Halder, Kriegstagebuch, Stuttgart 1962/54.
Goldhagen, Daniel Jonah: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin 1996 (3 Auflage).
Internationales Militärtribunal (IMT): Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgericht in Nürnberg. 42 Bde.; Nürnberg 1947-49 (Zitat: Bd. 26. Dok. 447-PS, S. 54).
Jacobsen, H. A., Kommissarbefehle und Massenexekutionen, in: H. Buchheim a.a.: Anatomie des SS-Staates. Bd. II, Olfen und Freiburg im Breisgau 1965.
Kershaw, Ian: Hitler. - [2.]. 1936 – 1945, München 2002.
