Hochzeit im alten Rom

Junge Bräute und alte Riten

Im antiken Rom bestimmen nicht romantische Vorstellungen des Brautpaares, sondern ein fester Ritus den Ablauf der Hochzeitsfeier.

Der Wonnemonat Mai, heute ein ideales Datum, um Hochzeit zu feiern, fiel für Heiratswillige im antiken Rom leider flach. Die Römer waren bei der Einhaltung religiöser Riten peinlich genau, und der Mai war mit kultischen Terminen so belegt, dass fürs Heiraten kein Platz mehr blieb.

Auch sonst musste man auf den Festkalender Rücksicht nehmen, dem der Dichter Ovid in seinen Fasti ein Werk in (geplanten) 12 Büchern widmete. Die erste Junihälfte kam genau so wenig in Frage wie Mitte Februar und Anfang März und überhaupt alle Feiertage.

Früh gefreit

Aber ganz so schlimm war die Sache nicht. Denn überstürzte Liebesheiraten à la Gretna Green waren in Rom nicht an der Tagesordnung. Denn die Römer waren nicht nur sehr abergläubisch, sondern auch überaus nüchtern. Geheiratet wurde, zumindest in früherer Zeit, aus Vernunftgründen, nicht wegen romantischer Gefühle.

Die römische Oberschicht nutzte Heiraten, um Allianzen zwischen den Familienverbänden zu begründen oder zu befestigen. Deshalb übernahmen auch die Eltern die Initiative. Noch im Kindesalter wurden die ins Auge gefassten Heiratskandidaten förmlich verlobt. Auch den Verlobungsring kannten die Römer bereits, allerdings bekam ihn, ebenso wie Verlobungsgeschenke, nur das Mädchen.

Aus der Verlobung entstanden gewisse rechtliche Verpflichtungen, einklagen ließ sich der Vollzug der Ehe allerdings nicht. Geheiratet wurde aber meist doch der von den Eltern bestimmte Partner. Da Mädchen schon mit 12, Jungen mit 14 Jahren heiraten durften, wurde früh gefreit. Es fehlt zwar an statistischem Material, um das Durchschnittsalter der Brautleute genau zu bestimmen, aber es gibt Beispiele, dass die gesetzlichen Mindestgrenzen auch genutzt wurden.

Der Ritus

Kam es zur Heirat, vollzog sich der Akt nach einem vorgegebenen Ritus. Die Regeln galten zumindest, wenn es sich um die Eheschließung zwischen einem jungen Mädchen und einem jungen Mann handelte. Heiratete eine Witwe oder geschiedene Frau zum zweiten oder wiederholten Mal, wurde auf die Einhaltung der traditionellen Vorschriften verzichtet, die ihren kultischen Sinn allein daraus bezogen, dass man von der Jungfräulichkeit der Braut ausging.

Wurde ein Paar aus der römischen Oberschicht verheiratet, spielte sich die Zeremonie folgendermaßen ab: Am Tag vor der Eheschließung legt die Braut ihre Mädchenkleidung ab und weiht sie zusammen mit ihrem Kinderspielzeug den Göttern. Statt der Mädchenkleidung zieht die Braut vor dem Schlafengehen ein besonders gewirktes Hochzeitskleid (tunica recta) an. Dieses wird mit einem wollenen Gürtel zusammengehalten, der mit einem Amulett, dem so genannten Herkulesknoten, geschlossen wird, das gegen böse Geister schützen soll.

Der Hochzeitstag

Am Morgen der Hochzeit wird die Braut von ihrer Mutter angekleidet, wobei besonders der Kopfputz einige Zeit in Anspruch nimmt. Ein flammend rotes Kopftuch bedeckt das Haar, das in sechs Zöpfen geflochten wird. Das Herrichten der Haare darf aber nicht mit einem gewöhnlichen Kamm geschehen, sondern dazu dient ein Lanzenstück, das nur für diesen Zweck reserviert ist.

Zwischen Frisur und Kopftuch wird ein Kranz aus Blüten befestigt, die von der Braut selbst gepflückt sein müssen. An den Füßen trägt die Braut Schuhe von der Farbe des Schleiers.

Bevor die Hochzeitszeremonie beginnen kann, werden die Auspizien eingeholt. Das bedeutet, es wird aus bestimmten Vorzeichen gedeutet, ob die Götter mit der geplanten Heirat einverstanden sind. Ist das Ergebnis negativ, platzt die Hochzeit. Haben die Götter aber nichts einzuwenden, kann der genau festgelegte Ablauf seinen Fortgang nehmen.

Im Haus der Brauteltern, wo die gesamte Zeremonie abgehalten wird, unterzeichnen die Brautleute vor zehn Zeugen einen Ehevertrag. Nachdem beide nochmals mündlich ihr Einverständnis zur Ehe gegeben haben, legt eine Verwandte, die allerdings die Bedingung erfüllen muss, nur einmal verheiratet gewesen zu sein, die rechte Hand des Brautpaars ineinander. Damit gilt die Ehe als besiegelt.

Eine altertümlichere Form der Eheschließung, die confarreatio, die noch eine Reihe weiterer – teils bizarrer – kultischer Handlungen vorschrieb, bevor die Ehe sanktioniert wurde, war äußerst selten und kam bald völlig außer Mode. Der dort geforderte Formalismus war selbst den pedantischen Römern zu viel.

Symbolischer Brautraub

Auch so hatten die Gäste lange genug auf das Festmahl warten müssen, das jetzt im Elternhaus der Braut aufgetragen wird. Bis zum Einbruch der Nacht darf getafelt werden, dann beginnt die wiederum rituell vorgeschriebene "Überführung" der Braut in ihr künftiges Heim (die deductio).

In einer Art Schein-Entführung wird die Braut aus den Armen ihrer Mutter gerissen und in einem Festzug in das Haus ihres Ehegatten geleitet. Neben den Gästen, die von Fackelträgern und Flötenspielern begleitet werden, schließen sich auch Passanten dem Zug an. Neben Hochrufen auf das Paar werden auch Lieder nicht ganz stubenreinen Inhalts angestimmt.

Hat die Prozession das Haus der frisch Vermählten erreicht, bestreicht die Frau die Türpfosten ihres neuen Heims mit Fett und umwindet sie mit Wolle. Danach wird sie über die Schwelle getragen.

Vom Mädchen zur Matrone

Am Morgen nach der Hochzeit empfangen die Eheleute die Verwandten zu einem weiteren Mahl. Die junge Ehefrau ist jetzt die Herrin des Haushalts mit allen Rechten und Pflichten und bringt als matrona den Göttern erstmals das Opfer dar. Damit ist den Konventionen endlich genüge getan und das Eheleben der Neuvermählten kann im weniger gezwungenen Rahmen beginnen.

Dr. Rudolf Fehrle, Rudolf Fehrle

Rudolf Fehrle - Dr. phil., Historiker und wissenschaftlicher Bibliothekar. Arbeitet als freier Autor für Print- und Online-Medien sowie den ...

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