Hypnose bei Angststörungen: einen geeigneten Therapeuten finden

Hypnose bei Angststörungen - danimages - Fotolia.com
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Hypnose kann ein hilfreiches Verfahren bei der Behandlung von Ängsten und Phobien sein. Aber nicht alle Anbieter gehen professionell mit Angststörungen um.

Angststörungen gehören zu den häufigen psychiatrischen Erkrankungen. Die Betroffenen stehen oft unter einem hohen Leidensdruck, denn Ängste und Phobien können die Lebensqualität erheblich einschränken. Die therapeutische Hypnose ist ein tiefenpsychologisches Verfahren, das bei sorgfältigem Einsatz Angststörungen lindern oder heilen kann. Bei der Auswahl des geeigneten Therapeuten, die heutzutage meist über das Internet erfolgt, sollte auf das Vorliegen einer Heilerlaubnis geachtet werden.

Hypnose - Therapie oder Entspannung

Hypnose ist ein Zustand, bei dem das Wachbewusstsein unterschiedlich stark reduziert ist. Der Vergleich mit einem schlafähnlichen Zustand ist nicht ganz korrekt. In einer hypnotischen Trance bleibt der Klient mit dem Therapeuten in Kontakt, nimmt Informationen wahr und kann bei Blockaden sofort in den Wachzustand zurückkehren. Ziel einer therapeutischen Hypnose ist die Fokussierung der Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Aspekt, der in Zusammenhang mit den zu bewältigenden Beschwerden steht. Das reduzierte Wachbewusstsein ermöglicht einen Zugang zum Unbewussten und fördert die Interaktion zwischen willkürlichen und unwillkürlichen Vorgängen. Auf diese Weise werden Lösungsprozesse in Gang gesetzt, die der Krankheitsbewältigung dienen. Die therapeutische Hypnose ist Berufsgruppen vorbehalten, die eine Heilerlaubnis besitzen. Die reine Entspannungshypnose wird außerhalb eines therapeutischen Settings angewandt und dient der Verbesserung des Wohlbefindens, der Gesunderhaltung und der Krankheitsvorbeugung. Sie ist aber nicht geeignet, Angststörungen oder andere Erkrankungen zu therapieren.

Keine Hypnose ohne Anamnese und Diagnose

Zahlreiche Anbieter ohne Heilerlaubnis werben mit immer ähnlichen Slogans wie "Flugangst bewältigen" oder "Für immer angstfrei". Und von vornherein ziehen sie sich aus der Verantwortung und wälzen sie fahrlässig auf den Betroffenen ab. Vermeintlich rechtssicher wird nämlich darauf hingewiesen, dass keine Diagnose und keine Therapie medizinischer Erkrankungen erfolgt. Dabei erfordert die Therapie von Ängsten und Phobien weit mehr als nur die Fähigkeit, einen hypnotischen Entspannungszustand hervorzurufen und Suggestionen einzuflüstern. Voraussetzung für jede therapeutische Intervention ist gerade die korrekte Diagnose, die sich aus einer gründlichen Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) ergibt. Angststörungen sind nicht nur in sich unterschiedlich klassifiziert und damit auch für einen Therapeuten manchmal schwer zu diagnostizieren. Sie können auch als Symptom psychiatrischer oder körperlicher Erkrankungen auftreten oder sind Folge anderer, ernst zu nehmender Krankheitsbilder. In den Händen von Laien ohne Heilerlaubnis kann die Hypnose deshalb trotz anders lautender Argumentation sehr wohl Schäden anrichten.

Gefahren durch Laien-Hypnose außerhalb der Heilkunde

Medizinische Laien sind mangels diagnostischer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in der Lage, pathologische Ängste und deren Ursachen zu erkennen sowie differentialdiagnostische Überlegungen anzustellen. Es ist ihnen ohnehin verboten, weil ihnen die Heilerlaubnis fehlt. Ein Risiko für den Betroffenen besteht darin, dass schwerwiegende psychiatrische Krankheitsbilder übersehen werden. Hypnose darf aber bei bestimmten Erkrankungen nicht oder nur mit größter Vorsicht angewandt werden, zum Beispiel bei einigen Persönlichkeitsstörungen. Aber auch unerkannte körperliche Erkrankungen können den Betroffenen in große Gefahr bringen, wenn die vermeintliche Panikattacke doch eine gefährliche Schilddrüsenfunktionsstörung ist. Weiterhin können beim Betroffenen unverarbeitete traumatische Erlebnisse zutage treten, oder es kommt zu einer nicht minder gefährlichen Symptomverschiebung.

Symptomverschiebung als Resultat nicht-therapeutischer Standardhypnosen

Die üblicherweise rein symptomorientierte Behandlung, wie sie zum Beispiel regelmäßig bei Flugangst oder Panikattacken praktiziert wird, kann zu einer so genannten Symptomverschiebung führen. Zum Verständnis der Symptomverschiebung hilft ein Blick auf einen Teilaspekt der Entstehung von Angststörungen. Nach Morschitzky (2009) können zum Beispiel traumatische Erlebnisse oder Konflikte im sozialen Umfeld die Entwicklung einer Agoraphobie (Platzangst) oder einer spezifischen Phobie begünstigen. Das heißt, der eigentliche Konflikt wird im Verborgenen gehalten und tritt durch die Angst vor einem an sich neutralen Objekt oder einer neutralen Situation zutage. Nimmt man einem Betroffenen nun dieses Symptom "Angst", das er sich selbst unbewusst ausgesucht hat, wird ein Ersatzsymptom gesucht - und gefunden. Der eigentliche Konflikt bleibt aber ungelöst und kann sich weiter zuspitzen. Die verantwortungsvolle Behandlung von Ängsten gehört daher in die Hände zugelassener Therapeuten mit Heilerlaubnis.

Geeignete Hypnosetherapeuten: Berufsgruppen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Paragraph eins Absatz zwei des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) legt fest, dass "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" als "Ausübung der Heilkunde" anzusehen ist. Diese Tätigkeit ist nach Paragraph eins Absatz eins HeilprG an eine Heilerlaubnis gebunden, das heißt, nur folgende Berufsgruppen dürfen heilkundlich tätig werden:

  • Ärzte
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet Psychotherapie

Therapeuten, die über eine Approbation oder über die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfügen, bringen ihre Berufsbezeichnung deutlich sichtbar auf der Internetseite an. Sollte die Berufsbezeichnung nicht auf der Startseite oder im seitenübergreifenden Banner zu finden sein, so muss sie pflichtgemäß im Impressum stehen.

Verwirrende Berufs- und Praxisbezeichnungen erschweren die Therapeutensuche

Häufig finden sich Bezeichnungen wie "Hypnotherapeut", "Hypnosetherapeut", "Hypnosecoach" oder "Hypnotiseur". Diese Begriffe werden zwar auch von Therapeuten mit Heilerlaubnis und entsprechender Zusatzausbildung verwendet. Grundsätzlich sind sie aber nicht geschützt und dürfen von jedem geführt werden, der Hypnose anwendet. Verwirrung bereitet vielen Betroffenen auch die Bezeichnung der Niederlassung. Üblicherweise betreiben Ärzte, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker eine Praxis und führen dies auch so im Impressum an. Bezeichnungen wie "Zentrum" oder "Institut" können darauf hindeuten, dass die Anbieter nicht über eine Heilerlaubnis verfügen, sondern lediglich als Coach oder Lebensberater außerhalb der Heilkunde tätig sind. Auffällig oft finden sich in diesem Zusammenhang auch Anbieter, die ihre Leistungen in mehreren Städten anbieten. Dabei kann es sich nicht um heilkundliche Anbieter handeln, denn diesen ist die "Ausübung der Heilkunde im Umherziehen" nach Paragraph drei HeilprG verboten.

Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Arzt - nicht ersetzen kann.

Literaturangaben und weiterführende Informationen

Morschitzky, H.: Angststörungen. Diagnostik, Konzepte, Therapie, Selbsthilfe. Springer Verlag, Wien 2009.

Nickel, M.: Ängste, Zwänge und Belastungsreaktionen. Springer Verlag, Wien 2008.

Kaiser Rekkas, A.: Im Atelier der Hypnose: Entwurf, Technik, Therapieverlauf. Carl-Auer-Systeme Verlag, Heidelberg 2005.

Revenstorf, D., Peter, B.: Hypnose in der Psychotherapie, Psychosomatik und Medizin. Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2009.

Quellen:

Bundesministerium der Justiz

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildquelle: © danimages - Fotolia.com

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