
- Altersresidenz Spanien - Uli Carthäuser
Endlich im Ruhestand. Und am liebsten möchten deutsche Rentner dort ihren Lebensabend verbringen, wo sie schon zuvor oft die schönste Zeit des Jahres verbracht haben: im Lieblingsurlaubsland Spanien. Nur die wenigsten machen sich zu Beginn ihres Rentnerdaseins im warmen Süden aber Gedanken darüber, dass sie später nicht mehr so rüstig und möglicherweise sogar pflegebedürftig sein werden.
Wer sich nicht gründlich über die Regelungen zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung informiert, erlebt manche böse Überraschung. Deshalb hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien
Der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnsitz) wird folgendermaßen definiert: Er befindet sich dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, eine exakte zeitliche Begrenzung gibt es dazu nicht. Die Behörden gehen aber davon aus, dass dann der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, wenn man die meiste Zeit des Jahres dort verbringt und in Deutschland kein eigene Wohnung hat - ein Gästezimmer bei den Kindern reicht dafür übrigens nicht aus.
Wer sich länger als drei Monate in Spanien aufhält, ist denn auch verpflichtet sich in das EU-Ausländer-Register eintragen zu lassen. Damit bekommt man eine Nummer, die sogenannte Número de Identificación de Extranjeros, kurz auch N.I.E genannt. Man braucht sie für die Anmeldung bei Behörden (z.B. Fahrzeugzulassung, Finanzamt), beim Erwerb von Eigentum, bei Banken, für den Telefonanschluss usw. Man bekommt die DIN A4 große Bescheinigung bei Ausländerbehörde oder Nationalpolizei und ist verpflichtet, sie stets zusammen mit Pass oder Personalausweis mit sich zu führen.
Zusätzlich muss man sich bei einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten beim Einwohnermeldeamt (Rathaus) seiner Gemeinde an und in Deutschland entsprechend abmelden. Als Dauerresident kommt man damit auch in den Genuss verschiedener Vergünstigungen beispielsweise für innerspanische Flug- und Fährverbindungen oder die Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten - und ist außerdem wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen.
Deutsche Rente gibt es europaweit
Die Rentenansprüche ändern sich durch einen Umzug nach Spanien nicht, und die Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto (frei wählbar in Deutschland oder Spanien) überwiesen. Gesetzliche Renten und Betriebsrenten von deutschen Residenten in Spanien werden in Spanien versteuert. Ab einer Rentenhöhe von 8.000 Euro muss dort eine Steuererklärung abgegeben werden.
Krankenversicherung für Spanien und Deutschland
Dauerhaft in Spanien lebende Rentner erhalten von ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eine Bescheinigung, für die sie von der spanischen gesetzlichen Versicherung am Wohnort eine spanische Versicherungskarte erhalten. Damit erhalten sie alle Leistungen der spanischen Krankenversicherung, die Kosten für Behandlungen werden zwischen den deutschen und spanischen Krankenkassen abgerechnet. Und bei einem Deutschlandbesuch kann man auch weiterhin uneingeschränkt ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Deutsche Pflegeversicherung: eingeschränkte Leistungen in Spanien
Dauerresidenten können in Spanien zwar Pflegegeld in gleicher Höhe wie in Deutschland erhalten, haben aber keinen Anspruch auf Hilfsmittel (Pflegebett) und auch nicht auf Pflegesachleistungen, wie sie in Deutschland von einem Pflegedienst oder Senioreneinrichtung erbracht und - auf der Basis von Versorgungsverträgen - direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt ab 2010 für Pflegestufe I 225 Euro, für Pflegestufe II 430 Euro und für Pflegestufe III 685 Euro.
Wird ein Antrag auf Pflegegeld gestellt, dann prüft in einer Begutachtung entweder ein beauftragter ortsansässiger Arzt die Pflegebedürftigkeit oder ein von den Kassen entsendeter MDK-Prüfer. 2008 hat der Medizinische Dienst rund 2.400 Antragsteller im Ausland begutachtet - so viele wie noch nie seit der Einführung der Auslandbegutachtungen im Jahr 2000 – die meisten in Spanien, Österreich, Griechenland, Italien und Frankreich.
Kaum Angebot an Pflegedienstleistungen
Mit dem Pflegegeld kann man dann Pflegeleistungen „einkaufen“. Aber das Angebot von Pflegeleistungen in Spanien ist kaum vergleichbar mit dem deutschen. Denn Altenpflege war in Spanien immer Familien- bzw. Frauensache, deshalb haben sich zum Beispiel kaum Sozialstationen oder soziale Dienste gemeinnütziger Vereine entwickelt wie wir sie aus Deutschland kennen.
Erst seit der Einführung eines Pflegegesetzes, das dem deutschen ähnelt, aber steuerfinanziert ist, entwickelt sich langsam eine entsprechende Infrastruktur - vorwiegend aufgebaut von Privatunternehmen mit klaren wirtschaftlichen Interessen. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in mehreren Stufen und soll erst 2015 abgeschlossen sein – entsprechend langsam baut sich deshalb auch das Angebot der Pflegedienstleistungen auf.
Wer seit mindestens fünf Jahren in Spanien lebt, kann auch die (Sach-)Leistungen der spanischen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, also Geldleistungen für Betreuung und Heimplätze. Sie liegen derzeit bei schwerster Pflegebedürftigkeit zwischen 390 und 780 Euro.
Soziale Not wegen Pflegebedürftigkeit
Wer als Resident in Spanien lebt und in soziale Not gerät, erhält keine Sozialhilfeleistungen aus Deutschland. Auch Grundsicherung erhalten Rentner nur dann, wenn ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Als deutscher Staatsbürger aber erhält man nach seiner Rückkehr in Deutschland alle Sozialleistungen. Nur unter besonderen Voraussetzung ist es möglich, Sozialleistungen in Spanien zu erhalten: Zum Beispiel dann, wenn eine Heimkehr nicht möglich ist, weil man wegen schwerer Pflegebedürftigkeit längerfristig in einer stationären Einrichtung untergebracht ist.
