Immer noch ohne Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das unterschätzte Risiko, berufsunfähig zu werden

Berufsunfähigkeitsversicherung - Gerd Altmann
Berufsunfähigkeitsversicherung - Gerd Altmann
Nur mal eben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen reicht nicht aus. Im Leistungsfall kommt es häufig zum Streit mit der Versicherungsgesellschaft.

Von vielen wird das Risiko Berufsunfähigkeit unterschätzt. Und das, obwohl jeder vierte Berufstätige in Deutschland lange vor Rentenbeginn wegen Krankheit aus seinem Job aussteigen muss. In der Regel reicht dann die staatliche Unterstützung bei Weitem nicht aus, um den Ausfall des Arbeitseinkommens zu decken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung sicherlich eine der wichtigsten Versicherungspolicen. Dabei sollte nicht nur der Alleinverdiener, sondern auch der nicht arbeitende Ehepartner abgesichert werden. Bei einem Ausfall durch Krankheit können sonst schnell Kosten von bis zu 2.000 Euro monatlich für eine Haushaltshilfe anfallen.

Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört leider nicht zu den preiswertesten Versicherungspolicen. Je früher man einsteigt und je gesünder man ist, desto günstiger sind allerdings auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Relativ häufig wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung kombiniert, da hierbei auch die Hinterbliebenen für den Todesfall des Versicherungsnehmers finanziell abgesichert werden können. Für einen 30 Jahre alten Verwaltungsangestellten kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine Rente von 1.000 Euro im Monat inklusive einer Risikolebensversicherung zwischen 50 und 70 Euro im Monat.

Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommt es zum Ernstfall und will der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen, sind Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft leider keine Seltenheit. Insbesondere, wenn die Gesundheitsfragen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht peinlich korrekt beantwortet wurden, ist Streit programmiert. Man sollte sich daher gerade beim Ausfüllen einer Berufsunfähigkeitsversicherung Zeit lassen und die Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig studieren. Auch sollte man Aussagen des Versicherungsvertreters, einige Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung seien unwichtig, auf jeden Fall ignorieren. Das wirtschaftliche Interesse des Vertreters am Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist schließlich nicht gerade gering.

Mitteilungspflichten im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommt es zur Berufsunfähigkeit, so ist dies der Versicherungsgesellschaft, bei der man die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, schriftlich mitzuteilen. Beim Ausfüllen des sogenannten Leistungsantrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten zwar viele Versicherungsgesellschaften telefonische Hilfe an. Man sollte sich aber davor hüten, am Telefon Aussagen zum Gesundheitszustand zu machen. Viel zu groß ist die Gefahr, dass Auskünfte gemacht werden, die dem Versicherungsnehmer hinterher nachteilig ausgelegt werden.

Leistungsantrag der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Leistungsantrag der Berufsunfähigkeitsversicherung sind insbesondere die Fragen zur beruflichen Tätigkeit sehr sorgfältig zu beantworten. Letztendlich entscheiden die Antworten auf diese Fragen darüber, ob jemand in seinem Beruf tatsächlich nicht mehr arbeiten kann.

Gutachten, die vom Versicherungsunternehmen in Auftrag gegeben werden, um den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu überprüfen, sind ebenfalls häufig eine Ursache für Streitigkeiten. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Versicherungsgesellschaft nämlich nur bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die Rente bezahlen. Ob aber jemand zu 45 oder zu 55 Prozent berufsunfähig ist, ist nicht zuletzt auch Auslegungssache. Rein objektive Kriterien zur Berufsunfähigkeit gibt es hier nicht.

Schlussfolgerung für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte zugleich auch eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Ohne Rechtsbeistand ist man ist Streitfall meist auf verlorenem Posten. Streitigkeiten geht man allerdings am besten aus dem Weg, indem man den Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sorgfältig, korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllt.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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