
- Immobilienverkauf - Jörn Käsebier
Im Falle einer Erbschaft wollen die neuen Eigentümer das Haus oder die Wohnung oft nicht übernehmen, sondern verkaufen es lieber. Manche versuchen, das Haus privat zu verkaufen, doch viele wickeln den Immobilienverkauf mithilfe eines Maklers ab.
Makler erstellt Exposé für den Immobilienverkauf
„Ein Immobilienprofi kennt sich mit den Häuserpreisen gut aus und weiß über die aktuelle Marktlage Bescheid“, sagt Gabriele Heinrich, Vorsitzende des Vereins Wohnen im Eigentum. Darüber hinaus übernehme ein Makler Aufgaben wie die Erstellung eines Exposés und die Wertermittlung. In der Regel verfügen Makler zudem über einen Kundenstamm und können den Immobilienverkauf daher manchmal schneller über die Bühne bringen. Auch kümmern sie sich um die Vermarktung, schalten Anzeigen in Tageszeitungen sowie im Internet und ermöglichen Interessenten eine Besichtigung der zu verkaufenden Immobilie.
Damit der Makler möglichen Käufern alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Informationen geben kann, braucht er eine Reihe von Dokumenten. „Der Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen und Dokumente der Verkäufer dem Makler zur Verfügung stellt“, sagt Jürgen Schick, Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Dazu gehören:
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung und Baupläne
- Energieausweis
- Belege über Versicherungen (Feuer- und Gebäudeversicherung)
- Nachweise über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wert der Immobilie steigern
Bei vermieteten Objekten kommt eine Auflistung der Mieteinkünfte hinzu, ebenso wie Kopien von Mietverträgen. Bei Eigentumswohnungen sollte der Makler für den Immobilienverkauf eine Kopie der Teilungserklärung erhalten, damit er über die Vereinbarungen der Wohneigentumsgemeinschaft informiert ist.
Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Die Leistungen eines Maklers haben jedoch ihren Preis. Für die Courtage gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe ist frei verhandelbar, ebenso ob sie vom Verkäufer, Käufer oder von beiden gemeinsam zu tragen ist. „In der Regel liegt die Höhe der Provision bei etwa sechs Prozent des Kaufpreises“, sagt Hans-Eberhard Langemaack, Geschäftsführer des IVD. In Nordrhein-Westfalen ist es nach Verbandsangaben ortsüblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 Prozent der Maklerprovision übernehmen, ähnlich ist es in Bayern und Baden-Württemberg. In Berlin und Brandenburg sind es knapp sieben Prozent, die der Käufer zahlt – verbindlich sind all diese Werte aber nicht.
Die Provision wird fällig, wenn der Kaufvertrag voll wirksam ist, also alle eventuellen Genehmigungen vorliegen und der Vertrag notariell beurkundet ist. Vereinbarungen über frühere Zahlungen sollten Verbraucher ablehnen, warnt Wohnen im Eigentum in einer Broschüre über Maklerleistungen für Wohnimmobilien.
Arbeitsplan und Zeitplan des Maklers für Immobilienverkauf aufstellen
Damit Probleme beim Immobilienverkauf nicht zu Streit zwischen Makler und Auftraggeber führen, rät der Verein außerdem, einen verbindlichen Arbeitsplan mit Zeitvorgaben zu vereinbaren. Darin sollte stehen, welcher Kaufpreis zu erzielen ist und welchen Verhandlungsspielraum der Makler bei niedrigeren Angeboten hat. Festzulegen sei ferner, welche Werbemittel der Makler in welchem Umfang einsetzt, um welche Behördengänge er sich kümmert und dass er – falls erforderlich – die Bonität von Kaufinteressenten prüft. Schließlich sollten Immobilienverkäufer prüfen, welche Angaben der Makler in den Unterlagen macht, die er Interessenten zeigt. Für falsche Angaben haftet nämlich der Verkäufer.
