Impressumspflicht umgehen bei Homepage und Blog im Internet

Paragraph - (c) iwona golczyk / pixelio.de
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Fast jeder Betreiber einer Internetseite muss ein Impressum angeben. Möglichkeiten, Namen und Adresse nicht angeben zu müssen, bestehen nur in Umwegen.

Wer einen eigenen Blog oder eine eigene Homepage betreibt, hat die Pflicht, im Impressum seinen vollen Namen und seine Adresse anzugeben. Um absolut sicher zu gehen empfehlen manche Rechtskundler zudem die Angabe der Telefonnummer.

Wann besteht Impressumspflicht? Gesetze und rechtliche Hintergründe

Laut § 5 Telemediengesetz TMG ist ein Seitenbetreiber zur Angabe von Namen und Anschrift verpflichtet, sofern das Angebot geschäftsmäßig erfolgt, so Rechtsanwalt Mörger. "Geschäftsmäßig" heiße hier laut dem OLG Hamburg nicht nur, dass man mit der Seite Geld verdienen will, sondern lediglich, dass die Seite an die Öffentlichkeit gerichtet ist und nicht nur an die eigene Familie und Freunde. § 55 Rundfunkstaatsvertrag RStV besagt ebenfalls: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift... (2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen." Somit muss zudem ein verantwortlicher Redakteur benannt werden. Um ganz sicher zu gehen, sollte man auch die Telefonnummer angeben, um die geforderte sofortige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Wenn sich die Seite an Leser in Deutschland richtet, kann man der Impressumspflicht auch nicht durch Ausweichen auf einen ausländischen Server entkommen. Impressumspflicht besteht also für jeden, der seine Seite oder seinen Blog nicht nur für Familie und Freunde betreibt.

Nachteile der Impressumspflicht

"Was ist an der Impressumspflicht schlimm? Im Telefonbuch steh ich ja auch!", wird vielleicht der ein oder andere fragen. Dadurch, dass der volle Name des Seitenbetreibers und verantwortlichen Redakteurs auf der Seite steht, sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das geht von Spammails über Werbeanrufe bis hin zu Bestellungen auf dessen Namen und Auflauern vor der Türe, falls irgendwem das Gelesene nicht passt. Zudem gibt es ein Standesrecht für etliche Berufsstände, wie Anwälte, Ärzte und auch Journalisten. Sobald der echte Name angegeben ist, ist der Autor also nicht mehr frei in seiner Meinungsäußerung, sondern unterliegt dem Standesrecht. Auch jenseits des Standesrechtes kann der Autor aufgrund des Geschriebenen massiv Ärger mit seinem Arbeitgeber, Nachbarn, Verwandten, Bekannten, Menschen mit anderen Meinungen bekommen - was sich durch das Impressum sehr im realen Leben auswirken kann.

Vorteile der Impressumspflicht

Der Vorteil für den Leser ist natürlich, den Autor jederzeit in die rechtliche Pflicht nehmen zu können. Für den Autor gibt es eigentlich keine Vorteile. Kontaktmöglichkeiten können auch ohne Nennung des Realnamens angegeben werden. Zum Zweck der Eigenwerbung kann der Name auch freiwillig angegeben werden. Wobei in dem Fall das Pseudonym die bessere Wahl wäre, mit dem man immer schreibt, sonst geht die Werbung am Ziel vorbei. Doch auch dies ist bei der Impressumspflicht nicht erlaubt.

Umgehen der Impressumspflicht

Allen möglichen Umgehungswegen wie Verhinderung der Googlerobots-Lesbarkeit in einer Grafik, Server im Ausland, eigener Aufenthalt im Ausland, Verzicht auf Einnahmen wurden durch den Gesetzgeber Riegel vorgeschoben (siehe oben). Es gibt keine Möglichkeit, die Impressumspflicht direkt zu umgehen. Der einzige Weg, zu publizieren und dennoch nicht alle persönlichen Daten ins Netz zu stellen ist, auf der Seite und unter der redaktionellen Aufsicht eines anderen zu veröffentlichen. Zwar verliert man dadurch einen Teil seiner Einnahmen, die Freiheit über Inhalt und Gestaltung seiner Texte, sowie einen Teil oder alle Rechte daran, doch gibt es keine andere Möglichkeit. Möglich ist das entweder im Auftrag eines Blog- oder Homepagebetreibers oder eines Online-Magazins, als Angestellter oder bei Autorennetzwerken wie Suite101.

Dieser Artikel ersetzt keine juristische Auskunft. Die Impressumspflicht beinhaltet noch einiges mehr als nur Namen und Anschrift. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei einem Anwalt.