
- Bildungsurlaub für Berliner - Andrea Damm / pixelio.de
Das Thema Weiterbildung ist in fast allen Berufen heute wichtiger denn je. Aus diesem Grund haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf eine betriebliche Freistellung für einen Bildungsurlaub. Da das Thema Bildung jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gelten für jedes Bundesland abweichende Bestimmung. In Berlin ist der Bildungsurlaub im Berliner Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über den Bildungsurlaub für Berlin.
Wer hat in Berlin Anspruch auf einen Bildungsurlaub?
Grundsätzlich haben in Berlin alle Angestellten, egal ob vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt, Auszubildende und Arbeiter ein Anrecht auf eine Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsschwerpunkt im Bundesland Berlin hat. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen im Voraus zu melden.
Der Bildungsurlaub muss jedoch vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Der Arbeitnehmer wird für die Zeit des Bildungsurlaubes lediglich freigestellt und bezieht natürlich weiterhin sein Gehalt. Reisekosten und Kursgebühren müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden, wobei Unternehmen den Bildungsurlaub auch gerne bezuschussen, wenn die Inhalte der Weiterbildung auch im Interesse der Firma liegen. Es lohnt sich also, den Arbeitgeber darauf anzusprechen.
Wie lange darf der Bildungsurlaub im Bundesland Berlin dauern?
Im Bundesland Berlin haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb eines Zweijahreszeitraumes. Üblicherweise beginnt der Zweijahreszeitraum ab dem 1. Januar, der auf das Einstellungsdatum folgt. Im Bundesland Berlin haben außerdem Arbeitnehmer, die unter 26 Jahre alt sind, den doppelten Anspruch von zehn Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Grundsätzlich beträgt die Urlaubssperre zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses sechs Monate, im ersten halben Jahr wird also kein Bildungsurlaub gewährt.
Welche Bildungsangebote können wahrgenommen werden?
Generell müssen alle Bildungsangebote, die für einen Bildungsurlaub infrage kommen, von der Senatsverwaltung Berlins als solche anerkannt worden sein. Außerdem müssen die Inhalte des Bildungsurlaubes in dem jeweiligen Beruf des Arbeitnehmers angewendet werden können. Inhaltlich ist das Angebot staatlich anerkannter Bildungsveranstaltungen vielfältig, Sprachkurse sind ebenso möglich, wie Veranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaft, EDV, Technik, Soziales, Kultur, Gesellschaft und Politik. Für Auszubildende gibt es im Bundesland Berlin eine Besonderheit zu beachten: Sie dürfen ausschließlich an politischen Bildungsveranstaltungen im Rahmen eines Bildungsurlaubes teilnehmen.
Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen?
Unter bestimmten Umständen hat der Arbeitgeber das Recht, den Bildungsurlaub abzulehnen. Hat der Arbeitnehmer die Mitteilung eingereicht (mindestens sechs Wochen vorher), hat der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, den Bildungsurlaub unter schriftlicher Darlegung der Gründe abzulehnen. Als Grund für eine Ablehnung werden zwingende betriebliche Belange wie beispielsweise die Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer anerkannt. Im Bundesland Berlin kann der Bildungsurlaub außerdem in kleinen Betrieben mit unter 20 Beschäftigten abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits das zweieinhalbfache der Beschäftigtenzahl an Tagen für den Bildungsurlaub in Anspruch genommen worden sind. In einem kleinen Betrieb mit nur zehn Mitarbeitern kann dies also beispielsweise schon der Fall sein, wenn in dem betreffenden Kalenderjahr bereits drei Mitarbeiter ihren Bildungsurlaub genommen haben. Wird der Bildungsurlaub abgelehnt, muss er jedoch spätestens im folgenden Kalenderjahr nachgeholt werden.
Sprachreisen als Bildungsurlaub
Zu den vom Bundesland Berlin anerkannten Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gehören auch Angebote für Sprachreisen. Sprachkurse gehören zu den beliebtesten Veranstaltungen im Rahmen des betrieblichen Bildungsurlaubes. Da man eine Fremdsprache im Ausland normalerweise viel schneller und einfacher lernen kann, sind Sprachreisen etwa nach England durchaus sinnvoll. So bietet sich der Bildungsurlaub in England beispielsweise an, um Englisch zu lernen oder Sprachkenntnisse zu vertiefen. Für Sprachreisen als Bildungsurlaub gelten die üblichen Auflagen, unter anderem muss der Sprachunterricht mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Werktag beinhalten.
Quellen für diesen Artikel:
Bildquelle: Andrea Damm / pixelio.de
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