Informationsfreiheit – bei Regierungsbeamten nicht beliebt

Ministeriumsakten weiterhin unter Verschluss - Peter A. pixelico.de
Ministeriumsakten weiterhin unter Verschluss - Peter A. pixelico.de
Seit vier Jahren gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Doch noch immer mauern Deutschlands Beamte, wenn Bürger Einsicht nehmen wollen.

Wissen ist Macht – nichts wissen macht auch nichts. Dieser Kalauer charakterisiert den Umfang mit sensiblen Informationen in weiten Teilen der öffentlichen Verwaltung. In Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ist es immer wieder interessant zu erfahren, was die politischen Entscheidungsträger zum Zeitpunkt des jeweils zu untersuchenden Falles, alles nicht gewusst haben. Im Aufbau der Bundesregierung werden hohe politische Beamte und besonders gerne die Parlamentarischen Staatssekretäre als eine Art Blitzableiter für die Minister genutzt.

Dies wurde zuletzt im Fall der kriegsbedingten Massentötung von Zivilisten in Kundus ausgiebig dokumentiert. Noch immer befasst sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss mit der Frage, wer was wann und von wem gewusst hat. Derweil mussten, schön nach der Hierarchie – ein General, der Generalinspekteur, ein Staatssekretär und schließlich der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung ihren Hut nehmen.

Würde in der Bundesregierung wie in anderen Ländern, etwa in Skandinavien oder auch den USA Informationsfreiheit wirklich praktiziert, könnte heute alle noch auf ihren Amtsstühlen sitzen. In den USA ist sogar der Terminkalender des Präsidenten öffentlich zugänglich. In Deutschland muss der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Aktion treten, damit beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit wenigstens seinen Aktenplan ins Internet stellt. (siehe Punkt 4.14.2 Seite 73 des 2. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008 und 2009 )

Röslers Aktenplan nicht im Internet

Der Aktenplan gibt zumindest Anhaltspunkte dafür, zu welchen Themen im jeweiligen Ministerium oder Bundesamt Akten geführt werden. Andere Ministerien und auch das Bundeskanzleramt halten diese Pläne im Internet zugänglich. Das Bundesgesundheitsministerium zeigt sich dieser Verpflichtung gegenüber ablehnend und ist dabei recht kreativ in der Begründung. Dazu schreibt der Bundesbeauftragte für Datenschutz - und Informationsfreiheit in seinem Jahresbericht: “Die Beachtung der Veröffentlichungspflicht musste ich mehreren Fällen anmahnen. Anfang des Jahres 2008 bat ein Antragsteller das Bundesgesundheitsministeriums, ihm den Aktenplan des Ministeriums zu übersenden, da er diesen im Internetauftritt nicht finden konnte. Da er keine Antwort auf seine Anfrage erhielt, wandte er sich drei Monate nach Antragstellung Hilfe suchend an mich. Ein halbes Jahr später erhielt er den gewünschten Plan. Das Ministerium erklärte die lange Bearbeitungszeit mit „Umstrukturierungen“, die Einfluss auf den Aktenplan hätten. Doch allgemein zugänglich, das heißt im Internet einsehbar, war er immer noch nicht

Seit 2007 wies das Ministerium bei Nachfragen stets darauf hin, „der Aktenplan befände sich in der Überarbeitung“. Der Beauftragtre blieb dran. Als er im Folgejahr 2009 immer noch nicht im Internet zu finden war, fragte er erneut nach, denn schließlich besteht dafür seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes eine Verpflichtung. Und dieses Gesetz gilt seit 1. Januar 2006. Bis zur Drucklegung des Jahresberichts stand der Plan immer noch nicht im Internet, und auch beim Schreiben dieses Textes am 9. Mai 2010 war auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit noch immer kein solcher Plan zu finden. Vielleicht wird er ja gerade noch mal „überarbeitet“.

Alles Geheim - Bei Verteidigung, Auswärtigem Amt und Finanzministerium

Auch andere Ministerien sind weiterhin eher zurückhaltend, wenn Bürger sich etwas intensiver über die Arbeit der Bundesregierung informieren wollen. Jahrelang hatten die Beamten des Auswärtigen Amtes, Verteidigungsministeriums und des Finanzministeriums alles mögliche unternommen, um die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes für die Bundesverwaltung grundsätzlich zu verhindern. Seit es dieses Gesetz gibt, unterlassen einige Beamte in diesen Ministerien nichts, um die Anwendung des ungeliebten Gesetzes wenigstens zu behindern. Dabei sind einige Beamte erstaunlich kreativ in der Gesetzesauslegung.

Akten über die Colonia Dignidad in Chile weiterhin geheim

So wollte sich ein Bürger über die im Auswärtigen Amt vorhandenen Akten über die seinerzeit von einem Deutschen geleitete „Colonia Dignidad“ informieren, in der – Zeugenberichten zufolge Jugendliche sexuell missbraucht und viele Menschen während der Diktatur in Chile gefoltert wurden. Das Auswärtige Amt hat alle dies bezüglichen Akten zur „Verschlusssache“ erklärt und hofft damit, sie auch länger als die sonst üblichen dreißig Jahre geheim halten zu können. In der Begründung des Auswärtigen Amtes heißt es: “Die angefragten Akten stufte das AA als sensibel ein und hielt eine Belastung der bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile für möglich, sollten Unterlagen herausgegeben werden...“

Belastung der bilateralen Beziehungen als Selbstschutz für deutsche Diplomaten

Die Formulierung „Belastung der bilateralen Beziehungen“ lässt darauf schließen, dass die damaligen deutschen Diplomaten enger mit der Folterkolonie verwoben waren, als dies bisher bekannt ist. Es geht dabei nicht in erster Linie um eine mögliche Brüskierung chilenischer Amtspersonen. Denn chilenischen Tätern und Helfern des Pinochet-Regimes wurde zwischenzeitlich der Prozess gemacht. Deutschen Diplomaten, Politikern und Waffenhändlern, die Folterregime in Südafrika, Südwest-Afrika, Argentinien, Chile, Brasilien, Paraguay und Bolivien hilfreich zur Seite standen, wurden wegen dieser Taten bisher niemals angeklagt. Über deutsche Hilfe und Helfer von Folterdikaturen können die weiterhin geheimen Akten des Auswärtigen Amtes nicht nur im Fall Chile Aufschluss geben.

Foto: Peter A. - www.pixelio.de

Helmut Lorscheid ,  Foto: Yvonne Szallies

Helmut Lorscheid - Ich bin Journalist aus Überzeugung, obwohl es sicherlich Berufe gibt, in denen man deutlich mehr verdient. Ich befasse mich mit ...

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