
- Bestimmen sechs Lebensmittelketten was wir essen? - Helmut Lorscheid
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages führte am Montag, den 5. Juli 2010, eine Anhörung durch zum Thema "Angebots- und Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels und die Auswirkungen auf die Verbraucher" durch.
Sechs Großanbieter bestimmen, was auf den Tisch kommt
Die meisten der geladenen Sachverständigen waren sich einig: In Deutschland haben sechs große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (EDEKA, REWE, Aldi, Lidl, Metro und Tengelmann) heute einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Sie verfügen damit über eine sehr große Nachfragemacht und bestimmen zu einem großen Teil über das Nahrungsmittelangebot in Deutschland.
Bisher keine ausreichende Forschung
Franz Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) bedauerte, dass die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels bisher noch nicht hinreichend systematisch untersucht wurde. Seiner Auffassung nach haben sich die zur Verfügung stehenden Instrumente des Kartellrechts bezogen auf die Anforderungen im Lebensmittelhandel „als nicht ausreichend erwiesen". Die Lieferanten seien so sehr auf die großen Lebensmittelketten angewiesen, dass sie es sich nicht leisten könnten, beispielsweise beim Bundeskartellamt eine Anzeige zu erstatten. Auch der Deutsche Bauernverband und der Markenverband kritisierten die starke Position der „Großen “ im Lebensmitteleinzelhandel.
Es gibt keine Vertragsfreiheit im Lebensmittelhandel
So bezweifelt der Bauernverband, dass im Lebensmittelbereich so etwas wie „Vertragsfreiheit“ bestehe. Denn die könne es nur geben, wenn sich Anbieter und Abnehmer auf gleicher Augenhöhe befänden. Doch davon sei man im Lebensmittelmarkt weit entfernt. Den zahlreichen Erzeugern und Verarbeitern ständen nur noch sechs marktbestimmende Unternehmen des Lebensmitteleinhandels mit rund 90 % der Lebensmitteleinkäufe gegenüber. „Diese führen einen heftigen Verdrängungswettbewerb über die Verkaufspreise zu Lasten der Ernährungswirtschaft. Werden diese Ein- und Verkaufspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels nicht akzeptiert, droht die Auslistung“, so der Bauernverband.
Ungleiche Machtverhältnisse
Auch der Markenverband beklagt die ungleichen Machtverhältnisse im Lebensmittelhandel. Der starke Konzentrationsprozess im Handel seit etwa Anfang der 1980er Jahre habe im Laufe der Zeit zu einer strukturellen Veränderung im Vertrieb von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern und damit letztlich der Versorgung der Verbraucher mit diesen Waren geführt. Eine nahezu gleichbleibend hohe Zahl von Herstellerunternehmen aller Größenordnungen müsse mittlerweile den Konsumenten in Deutschland über im Wesentlichen fünf große, national (und darüber hinaus) agierende Handelsgruppen erreichen.
Einseitige Vertragsänderungen sind keine Seltenheit
Der Markenverband beklagt bestimmte branchenübliche Unsitten, wie das in der Branche sogeannte „Anzapfen“. Gemeint ist das Einfordern von Vorteilen ohne sachliche Rechtfertigung. Aber auch die einseitige „Abänderung“ von Verträgen sei zu beobachten. Die Gewerkschaft NGG verweist auf die Folgen der auch im europäischen Vergleich – ausgesprochen niedrigen Preise für Lebensmittel in Deutschland. Diese führten zu einem verstärkten Druck auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland, der EU und weltweit. „Angesichts der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel haben die Hersteller von Lebensmitteln keine oder nur sehr geringe Möglichkeiten, dem Druck des Einzelhandels auszuweichen.“
Nahrungsmittelgewerkschaft warnt vor schlechterer Lebensmittelqualität
Als Folgen des Preisdrucks befürchtet die Gewerkschaft NGG eine sich mittelfristig verschlechternde Qualität der Lebensmittel, da höherwertige Zutaten durch billigere ersetzt werden, einen erheblichen Druck auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen sowie einen ebenfalls erheblichen Druck zur Verlagerungen von Produktion in Länder, deren Einkommens- und Sozialstandards unterhalb derer in Deutschland liegen. Doch der Preis allein könne nicht der ausschlaggebende Faktor für die Lebensmittelproduktion sein. Verbraucher hätten Anspruch auf qualitativ gute, hochwertige Lebensmittel. Doch wo er diese garantiert bekommt, etwa im Bioladen, auf Hof- oder Wochenmärkten, kaufen dem Bauernverband zufolge weniger als zehn Prozent der Verbraucher ein. „Der Kunde könnte der König sein. Umfragen zu Folge wünscht er Wahlfreiheit durch Produktvielfalt. Leider geht die Mehrzahl der Kunden dann doch bei den Discountern einkaufen. Dabei gibt es seit Jahrzehten Alternativen und gesündere Lebensmittel.
50 Prozent Marktanteil der Lebensmitteldiscounter
Die Bedeutung des Discounts sei in den vergangenen Jahren auf „einen Anteil von über 50 Prozent des Lebensmitteleinzelhandelsumsatzes gestiegen. Eine Trendumkehr ist nicht zu erkennen, die Anteile bleiben eher stabil. Eigenmarken der Discounter und enges Sortiment scheinen nicht zu stören. Dem gegenüber verweist der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Kleinteiligkeit der Branche. Der HDE verweist auf eine von ihm im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Studie, „die zu dem Ergebnis kommt, dass es eine allgemeine Marktmacht des Handels nicht gibt.“ Über 10.000 selbstständige Kaufleute prägten das Bild im Lebensmitteleinzelhandel entscheidend mit. „Rund 6.200 Verbrauchermärkte, 15.500 Discounter und 13.000 Supermärkte und zahlreiche kleinere Lebensmittelgeschäfte ständen für vielfältiges Unternehmertum. Sortimente, die bis zu 50.000 Artikel umfassen, würden in den einzelnen Betriebsstätten geführt.
SPD-Abgeordnete und der NGG-Vorsitzende reagierten auf die Anhörung mit einem gemeinsamen Forderungskatalog.
