Ist die direkte Demokratie der repräsentativen vorzuziehen?

Die Zivilgesellschaft macht mobil - CFalk/pixelio.de
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Am Beginn des 21. Jahrhunderts scheint es an der Zeit, in Deutschland die repräsentative Demokratie zumindest durch direktdemokratische Elemente zu ergänzen

Während die Repräsentative Demokratie eine demokratische Herrschaftsform darstellt, bei der die politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Exekutive (Regierung) nicht unmittelbar Angelegenheit des Volkes sind, sondern an eine Volksvertretung (Parlament) delegiert sind, werden bei der Direkten (Plebiszitären) Demokratie die politischen Entscheidungen direkt vom Volk (z.B. in Volksversammlungen und durch Volksabstimmungen) getroffen und lediglich Ausführung und Umsetzung der Entscheidungen einer Behörde überlassen. Denkbar ist auch eine Mischform, bei der sowohl direktdemokratische als auch repräsentative Elemente existieren. Ein Paradebeispiel dafür ist das Schweizer Demokratiemodell. Demgegenüber handelt es sich bei dem demokratischen System der Bundesrepublik Deutschland um eine rein repräsentative Demokratie.

Das Spannungsverhältnis von Repräsentation und Partizipation

Demokratietheoretisch handelt es sich bei der repräsentativen und der direkten Demokratie um zwei Prinzipien, das repräsentative und das partizipative Prinzip, die in einer bestimmten Beziehung zueinander stehen. Diesbezüglich ist die „Verfassungswirklichkeit“ in Deutschland dadurch charakterisiert, dass dem repräsentativen Prinzip nicht nur einseitig der Vorrang vor dem partizipativen Prinzip gegeben wird, sondern dass beide Prinzipien als Dualismus, also als eigentlich miteinander unvereinbar begriffen werden. So wurde 2010 bei der Debatte um die Wahl des Bundespräsidenten - die sich daran entzündet hatte, dass nicht der „Kandidat des Volkes“, Joachim Gauck, sondern der „Kandidat der Regierung“, Christian Wulff, von der Bundesversammlung gewählt wurde - deutlich, dass in Deutschland von etlichen Parlamentariern Direkte Demokratie als Gegensatz zum Parlamentarismus, wenn nicht sogar als demokratiefeindlich betrachtet wird.

Die Erinnerung an den Zusammenbruch der Weimarer Republik

Als Argumente gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente werden immer noch die „negativen Erfahrungen“ ins Feld geführt, die während der Weimarer Republik mit Volksabstimmungen und der Wahl des Reichspräsidenten durch das Volk gemacht worden seien, und es wird damit ein Zusammenhang hergestellt zwischen den direktdemokratischen Elementen der Weimarer Verfassung und dem Ende der Weimarer Republik durch die Machtergreifung Hitlers. Tatsächlich gab es in der Weimarer Republik mehrere Volksentscheide, die allesamt missglückt sind. Selbst der immer wieder angeführte Volksentscheid gegen den Young-Plan - der aufgrund der langen Laufzeit und der enormen Höhe der Reparationszahlungen, die Deutschland nach dem 1. Weltkriegs leisten sollte, Empörung und heftigen Widerstand im rechten politischen Spektrum hervorgerufen hatte - scheiterte kläglich und hatte nichts mit dem Zusammenbruch der Weimarer Republik zu tun. Das Parlament (und nicht das Volk) hat das Ermächtigungsgesetz verabschiedet und damit Hitlers endgültige Machtergreifung ermöglicht. Dass Hitler zuvor von einem Reichspräsidenten, den das Volk gewählt hatte, zum Reichskanzler ernannt worden war, kann ebenfalls schwerlich dem Volk angelastet werden. In letzter Konsequenz wird bei einer solchen Argumentation das Volk als jemand dargestellt, dem man nicht trauen kann, den man vor sich selber schützen muss. Tatsächlich geht auch im 21. Jahrhundert die Gefahr für die Demokratie nicht vom Volk aus, sondern von Volksvertretern, nämlich von denjenigen, die – so die Journalistin Evelyn Finger - einmal geschaffene Regeln für unabänderlich halten.

Die Grundregeln direkter Demokratie

Für den Journalisten Markus Horeld funktioniert Direkte Demokratie dann, wenn den Bürgern die Auswirkungen ihres jeweiligen Votums deutlich gemacht werden, und zwar ohne Arroganz und Hysterie. Dazu gehört, dass man den Bürgern zutraut, sich über einen Sachverhalt eine Meinung zu bilden. Ferner braucht Direkte Demokratie, wie Horeld betont, Regeln, und zwar dieselben wie die Repräsentative Demokratie: Verfassungswidrige Beschlüsse darf es nicht geben. Deutschland ist hier – so Horeld - besser gerüstet als die meisten anderen Länder, weil die Grundrechte unantastbar sind. Keine Volksabstimmung könnte dies ignorieren. Auch Volksentscheide sind somit an die Verfassung gebunden, Grundrechte dürfen nicht verletzt werden. Deshalb muss auch das Volk akzeptieren, was für Parlamente gilt, nämlich dass seine Beschlüsse durch ein Verfassungsgericht kassiert werden können. Die Gewaltenteilung gilt auch für die Direkte Demokratie.

Die Vorzüge Direkter Demokratie

Folgt man den Überlegungen der Journalisten Urs Willmann und Peer Teuwsen, ist das Plebiszit – als Ergänzung zum parlamentarischen Betrieb - das verlässlichste Messinstrument, um gesellschaftliche und politische Stimmungen in der Bevölkerung zu ergründen. Und es stärkt das Verantwortungsgefühl des Einzelnen für das Staatswesen und schärft dadurch das Demokratiebewusstsein. Ferner ist dieses Element Direkter Demokratie auch eine Kontrollinstanz für die politische Klasse. Das heißt: Direktdemokratische Elemente schaffen ein Korrektiv gegen die Neigung der Politiker, im Wahlkampf viel zu versprechen und ihre Versprechen danach nicht zu halten. Durch die Direkte Demokratie werden Regierung und Parlament zu ihrer Aufgabe, dem Volk zu dienen, verpflichtet; dazu genügt oft allein, wie Willmann/Teuwsen betonen, die theoretische Möglichkeit eines Referendums. Das Kontrollieren der Machthaber durch das Volk wird damit vereinfacht. Insgesamt institutionalisieren direktdemokratische Elemente deshalb ein neues Verhältnis zwischen den Bürgern und ihren Repräsentanten.

Die Popularität der direkten Demokratie

Wie eine Umfrage des Allensbach-Instituts für die F.A.Z. zeigt, wünscht das Volk selbst eine Ergänzung der Repräsentativen Demokratie durch die Einführung direktdemokratischer Elemente auch auf Bundesebene. So sind 65 Prozent der Bevölkerung überzeugt, dass es die Qualität der deutschen Demokratie verbessern würde, wenn die Bürger über wichtige Fragen in Volksabstimmungen entscheiden könnten. Die Mehrheit glaubt zudem, dass viele politische Entscheidungen durch Volksabstimmungen besser ausgefallen wären. Ähnliche Umfragewerte zeigen sich auch bei der Bewertung der Repräsentativen Demokratie im Vergleich mit der Direkten Demokratie. Und zwar halten 32 Prozent der Bürger die repräsentative Demokratie für die überlegene Variante, während sich 51 Prozent für eine Direkte Demokratie aussprechen, in der möglichst viele Entscheidungen von den wahlberechtigten Bürgern getroffen werden. Und diese Umfragewerte sind seit vielen Jahren stabil.

Was die genauen Motive für diese Einschätzung betrifft, so ist festzustellen, dass die Bürger, die die Direkte Demokratie favorisieren, damit die Erwartung verbinden, dass sich die Politiker dann - wie ja auch von Willmann/Teuwsen argumentiert wird - weitaus stärker an den Wünschen und Meinungen der Bevölkerung ausrichten müssten. Haupttriebfeder für die Unterstützung von Plebisziten ist also die Hoffnung, eigene Interessen in den politischen Entscheidungsprozessen besser durchsetzen zu können. Im Umkehrschluss gehen gerade die Anhänger einer Demokratie mit starken plebiszitären Elementen davon aus, dass sich Politiker in erster Linie nicht den Interessen der Bevölkerung verpflichtet fühlen, sondern persönlichen Interessen oder den Interessen einer Lobby oder ihrer Partei.

Quellennachweis:

Bildnachweis:

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Melitta Konopka, Melitta Konopka

Melitta Konopka - Ich bin promovierte Sozialwissenschaftlerin und habe bisher mehrere wissenschaftliche Bücher sowie zahlreiche wissenschaftliche ...

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